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   ArbG Trier, 18.12.2012 - 3 Ca 63/12   

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https://dejure.org/2012,48431
ArbG Trier, 18.12.2012 - 3 Ca 63/12 (https://dejure.org/2012,48431)
ArbG Trier, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3 Ca 63/12 (https://dejure.org/2012,48431)
ArbG Trier, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3 Ca 63/12 (https://dejure.org/2012,48431)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13

    Schmerzensgeldanspruch - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der

    In einem weiteren Vorprozess der Parteien vor dem Arbeitsgericht Trier (Az.: 3 Ca 63/12) hat sich der Kläger gegen die vorgenannte Versetzungsmaßnahme als solche gewandt und zuletzt beantragt, dass er zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Lagerarbeiter in der Metallhalle weiterbeschäftigt wird.

    Mit Urteil vom 10. Mai 2012 - 3 Ca 63/12 -, das den Parteien am 18. Mai 2012 zugestellt worden ist, hat das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Lagerarbeiter in der Metallhalle weiterzubeschäftigen.

    Unser Mitglied hält sich bezüglich der Beschäftigung Ihres Mandanten exakt an das Urteil vom 10.5.2012, Aktenzeichen 3 Ca 63/12 und an die von Ihnen zuletzt gestellten Anträge.

    Der Kläger hat erstinstanzlich vorgetragen, die Beklagte setze ihn seit der Zustellung des Urteils vom 10. Mai 2012 in dem vor dem Arbeitsgericht Trier geführten Vorprozess (Az.: 3 Ca 63/12) unter grober Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und mit dem offenkundigen Ziel ein, ihn zu einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu bewegen.

    Sie hat erwidert, mit der Beschäftigung des Klägers in der "alten" Metallhalle habe sie lediglich das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 10. Mai 2012 - 3 Ca 63/12 - gemäß den Anträgen des Klägers umgesetzt.

    Der Tenor des im Verfahren 3 Ca 63/12 ergangenen Urteils verpflichte die Beklagte keinesfalls zu einer Beschäftigung des Klägers nach den durch ihn in diesem Rechtsstreit aufgezeigten Modalitäten.

    Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 10. Mai 2012 - 3 Ca 63/12 - hat das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Lagerarbeiter in der Metallhalle weiterzubeschäftigen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2013 - 2 Ta 38/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren - Unklarheiten über den Inhalt eines

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Dezember 2012 - 3 Ca 63/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Im Erkenntnisverfahren ist die Beklagte mit Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 10. Mai 2012 - 3 Ca 63/12 - verurteilt worden, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Lagerarbeiter in der Metallhalle weiterzubeschäftigen.

    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 3 Ca 63/12 - hat das Arbeitsgericht den Zwangsgeldantrag zurückgewiesen und ausgeführt, dass der Kläger nicht hinreichend vorgetragen habe, dass die Beklagte eine Erfüllung der tenorierten Weiterbeschäftigungspflicht verweigere.

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