Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 19.09.2007

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   FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07   

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FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07 (https://dejure.org/2009,12925)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.2009 - 3 K 123/07 (https://dejure.org/2009,12925)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 2009 - 3 K 123/07 (https://dejure.org/2009,12925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Keine Gesetzeskraft eines Verständigungsabkommens - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzgängereigenschaft nach DBA-Schweiz; Keine Nichtrückkehrtage bei Rückreise aus Drittland und Tätigkeit im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grenzgängereigenschaft nach DBA-Schweiz - Keine Nichtrückkehrtage bei Rückreise aus Drittland und Tätigkeit im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 25.10.2006 - I R 81/04

    Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA Schweiz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Nachdem den Klägern das BFH-Urteil vom 25. Oktober 2006 I R 81/04 (BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237) vom FG übersandt worden war, beantragten sie für den Fall, dass das FA trotz der klaren Entscheidung des BFH (in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237) dem Klagebegehren nicht abhelfe, das Klageverfahren fortzuführen.

    Im übrigen macht es die Ausführungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 3 - S 1301 /3 (mit Einwendungen gegen das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237; Bl. 57-81 der FG-Akten) und des Finanzministeriums Baden-Württemberg im Schreiben vom 23. Juli 2007 3-S 1301 Schweiz/3 zum Gegenstand des Verfahrens.

    Unberührt von den zuvor dargelegten Erwägungen weist der erkennende Senat darauf hin, dass er dem BFH-Urteil vom 25. Oktober 2006 I R 81/04 (BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237) folgt, nach dem die Tätigkeit eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine Schweizerische Aktiengesellschaft selbst dann im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe d DBA-Schweiz 1971/1992 "in der Schweiz ausgeübt wird", wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird.

    Die Ausführungen im an den erkennenden Senat gerichteten BMF-Schreiben vom 6. Juli 2007 3 - S 1301/3 (Bl. 66-90 der FG-Akten) entsprechen u.a. den Erwägungen, die der BMF bereits im Revisionsverfahren zum Aktenzeichen I R 81/04 vorgebracht und die der BFH bei seiner Entscheidung in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 berücksichtigt hat.

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2565/08

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    c) Hiermit in Übereinstimmung -insbesondere auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten- hat der erkennende Senat (Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 2565/08, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH.Az.: I R 68/08-) im Falle eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers, der in einem Kalenderjahr an 21, 18, 10, 24 und 61 Arbeitstagen (jeweils ununterbrochen) in einem Drittstaat tätig war und in dieser Zeit nicht seinen Arbeitsort in der Schweiz aufgesucht hat und nicht an seinen Wohnsitz zurückgekehrt ist, angenommen, dass der Grenzgängerstatus nicht schon dieser tatsächlichen Verhältnisse wegen entfallen sei (anderer Auffassung: Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs [VwGH] vom 24. Juni 2006 2001/15/0113 ,http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage; UFSF-Berufungsentscheidungen vom 11. Jänner [gemeint wohl: Januar] 2008 RV/0200-F/06 und vom 11. Februar 2008 RV/0337-F/07, https://findok.bmf.gv.at/findok, jeweils zu Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz a.F.; zur Rechtsprechung des UFSF: Kopf, Romuald in: Steuer und Wirtschaft International -SWI- 2008, 151 und 353, jeweils zu Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Schweiz a.F.).

    Der erkennende Senat hat sich in seinen Urteilen vom 5. Juni 2008 3 K 2564/08 und 3 K 2565/08 mit den (übrigen) Einwendungen des BMF im Schreiben vom 6. Juli 2007 zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 593, BFHE 215, 237 auseinandergesetzt, und er ist ihnen nicht gefolgt.

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 3 K 110/07

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2008 3 K 110/07 (insoweit rechtskräftig, juris; s.a. Senatsurteil vom 17. Juli 2008 3 K 97/07, nicht rechtskräftig -Revision eingelegt, BFH-Az.: I R 115/08, juris, u.a.), die Auffassung vertreten, dass -entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (Hinweis auf die Anweisung zu Fach A Teil 2 Nummer 7 des Grenzgängerhandbuches)- bei mehrtätigen Geschäftsreisen in Drittstaaten die Tage, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich an seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt ist, in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992, nicht als Nichtrückkehrtage anzusehen sind.

    der Berechnung des Klägers bzw. des FA (s. Aufstellungen zu S. 8 - 15 des Tatbestandes) nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht als Arbeitstage zu beurteilen sein könnten, an denen der Kläger auf Grund seiner Arbeitsausübung nicht an seinen Wohnsitz zurückgekehrt ist (Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 in Verbindung mit der Nr. 11. 2. des Änderungsprotokolls), kann offen bleiben (Hinweis u.a. auf das Senatsurteil vom 24. Juli 2008 3 K 110/07, insoweit rechtskräftig, nach dem Wochenend- und Feiertage regelmäßig nicht als Arbeitstage zu berücksichtigen sind und vgl. im übrigen das Senatsurteil vom 31. Juli 2008 3 K 99/07, nicht rechtskräftig [BFH-Az.: I R 15/09], nach dem bei Geschäftsreisen [insbesondere in außereuropäische Drittstaaten] bereits der Tag, an dem die Arbeit beendet und die Rückreise angetreten wird, nicht mehr als Nichtrückkehrtag im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992) zählt (zu den insoweit zu berücksichtigenden Schweizerischen arbeitsrechtlichen Grundsätzen: Bregnard-Lustenberger, Judith, Überstunden- und Überzeitarbeit, Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Arbeit und Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, Band 31, 2005, -im folgenden: B-L- 1. Kapitel, § 4 A. II. 3. a [S. 36 ff.]).

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 147/07

    Nicht der Ansässigkeitsort des Arbeitgebers, sondern der Tätigkeitsort des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt (Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 121/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt [BFH.Az.: I R 65/08]), dass für die Annahme der Grenzgängereigenschaft im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992 zunächst Voraussetzung ist, dass ein -wie im Streitfall- in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze zur Schweiz, in der sein Arbeitsort ist (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Juni 2008 3 K 147/07, nicht rechtskräftig, Revision eingelegt -BFH-Az.: I R 75/08- juris; Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Feldkirch [UFSF] vom 11. Februar 2008 RV/0337-F/07, S. 11 Abs. 2, https://findok.bmf.gv.at), überquert (Art. 15a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992; UFSF- Berufungsentscheidung vom 11. Februar 2008 RV/0337-F/07, zu 1; https://findok.bmf.gv.at/findok, zum inzwischen außer Kraft getretenen Art. 15 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 30. Januar 1974 -DBA Österreich-Schweiz-, vgl. hierzu: Gottholmseder/Theurl, Österreichische Steuerzeitung -ÖStZ- 2006, 422).

    des Änderungsprotokolls, an denen der Kläger -ungefähr gleichmäßig verteilt in den einzelnen Streitjahren- die Grenze zur Schweiz in beide Richtungen wegen seiner Tätigkeit an seinem Arbeitsort (im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992; Senatsurteil 3 K 147/07; Berufungsentscheidung RV/0337-F/07; BMF-Schreiben vom 19. September 1994 IV C 6 - S 1301 Schz - 60/94, BStBl I 1994, 683, zu Tz. 08) bei der CSS-AG in ... überschritten hat.

  • BFH, 22.10.2003 - I R 53/02

    DBA-Schweiz: Besteuerungsrecht bei Einkünften aus nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Im Schreiben vom 30. Juli 2004 (Bl. 20-21 der Rb-Akten) vertrat das FA dann aber die Auffassung, das ein weiteres Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. Oktober 2003 I R 53/02 (BStBl II 2004, 704 -Binnenschiffer-) und des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg vom 13. Mai 2003 11 K 125/99 (-rechtskräftig, nachdem die Revision als unzulässig verworfen worden war- EFG 2003, 1459) nicht mehr in Betracht komme.

    Daraufhin teilte das FA im Schreiben vom 23. August 2008 mit, die Einsprüche würden der Rechtsbehelfsstelle zugeleitet, weil der BFH im Urteil in BStBl II 2004, 704 "definitiv" entschieden habe, "dass der Unternehmensstaat nur insoweit Tätigkeitsstaat im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d DBA-Schweiz 1971/1992 ist, als die Arbeit in dessen Hoheitsgebiet ausgeübt wird." Daraufhin wurden die Einsprüche mit Einspruchsentscheidung vom 8. Dezember 2004 als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 25.10.2006 - I R 18/04

    Leitender Angestellter; Grenzgänger i. S. des DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Dem widersprachen die Kläger im Schriftsatz vom 13. August 2004 und verwiesen auf das (damals noch anhängige) Revisionsverfahren zu dem Aktenzeichen I R 18/04 (s. nunmehr: BFH-Urteil vom 25. Oktober 2006 I R 18/04, BFH/NV 2007, 875) und auf die Vorentscheidung des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart vom 10. Dezember 2003 12 K 172/01 (EFG 2004, 870) zur Besteuerung der sog. leitenden Angestellten (Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992).

    Unter Hinweis auf das Revisionsverfahren zu dem Aktenzeichen I R 18/04 solle das Klageverfahren vorläufig ruhen, weil das beim BFH anhängige Verfahren "exakt dieselbe Rechtsfrage zum Inhalt hat"(Hinweis auch auf das Schreiben der Kläger vom 23. August 2005, a.E., Bl. 32 der FG-Akten).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 88/03

    Steuerbefreite Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubstage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Im übrigen steht es dem Kläger frei, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen (BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936, zu II.3. b) bzw. einen Antrag auf Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen beim FA zu stellen (§§ 163, 227 AO), soweit die vorliegende Entscheidung von der durch eine generelle Verständigungsvereinbarung festgelegten Praxis bzw. einer sonstigen Verwaltungsanweisung (Hinweis in diesem Zusammenhang auf Fach A Teil 2 Nummer 7 und Fach A Teil 2 Nummer 8 Seite 2 des Grenzgängerhandbuches) der (baden-württembergischen) Finanzverwaltung abweicht.
  • BFH, 10.07.1996 - I R 4/96

    Besteuerungsrecht bei nur kurzfristig ausgeübter nichtselbständiger Arbeit im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Sie dienen lediglich als Auslegungshilfe, wenn das in ihnen dargestellte Verhandlungsergebnis auch mit den Auslegungsregeln der allgemeinen Rechtslehre (Wassermeyer, Steuer und Wirtschaft -StuW- 1990, 404; Larenz, a.a.O., Kapitel 5 mit umfangreichen Nachweisen; Hinweis im übrigen auf Art. 31-33 WÜRV) gewonnen werden kann (vgl. insbesondere auch zur Bedeutung einer [schlichten, übereinstimmenden und hier nicht vorliegenden] tatsächlichen Übung der Vertragsparteien eines völkerrechtlichen Vertrages: BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 5/06, BFH/NV 2008, 869, zu II. 1. b ee; Hinweis im übrigen auf die BFH-Urteile vom 21. August 1996 I R 80/95, BStBl II 1997, 134; vom 10. Juni 1996 I R 4/96, BStBl II 1997, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen; Hardt in: Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Schweiz Art. 26 Rn. 205 und 206, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 21.08.1996 - I R 80/95

    Regelmäßige Rückkehr eines Grenzgängers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Sie dienen lediglich als Auslegungshilfe, wenn das in ihnen dargestellte Verhandlungsergebnis auch mit den Auslegungsregeln der allgemeinen Rechtslehre (Wassermeyer, Steuer und Wirtschaft -StuW- 1990, 404; Larenz, a.a.O., Kapitel 5 mit umfangreichen Nachweisen; Hinweis im übrigen auf Art. 31-33 WÜRV) gewonnen werden kann (vgl. insbesondere auch zur Bedeutung einer [schlichten, übereinstimmenden und hier nicht vorliegenden] tatsächlichen Übung der Vertragsparteien eines völkerrechtlichen Vertrages: BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 5/06, BFH/NV 2008, 869, zu II. 1. b ee; Hinweis im übrigen auf die BFH-Urteile vom 21. August 1996 I R 80/95, BStBl II 1997, 134; vom 10. Juni 1996 I R 4/96, BStBl II 1997, 15, jeweils mit weiteren Nachweisen; Hardt in: Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Schweiz Art. 26 Rn. 205 und 206, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 128/80

    Deutsches Besteuerungsrecht - Amerikanische Körperschaft - Zinseinnahmen aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 123/07
    Nur auf Grund einer gesetzlichen Regelung wäre es möglich, eine Bindungswirkung für die (Finanz)Gerichte zu erreichen (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1985 I R 128/80, BStBl II 1988, 810; für eine Änderung de lege ferenda: Ismer, IStR 2009, 366).
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05

    Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit -

  • BFH, 12.09.2006 - I B 27/06

    Zur Abfindungszahlung für den Verzicht auf einen zugesagten Arbeitsplatz

  • BFH, 19.04.1999 - I B 141/98

    § 34 c Abs. 1 EStG; Anrechnung Schweizer Steuern

  • BFH, 21.08.2007 - I R 17/07

    Vergütungen einer in Deutschland ansässigen Person für Tätigkeit als Organ eines

  • BFH, 17.10.2007 - I R 5/06

    Besteuerungsrecht bei Gesellschafterdarlehen aus den USA

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 142/07

    Grenzgängereigenschaft eines Arbeitnehmers - Berechnung der Nichtrückkehrtage im

  • FG München, 23.07.2003 - 1 K 1231/00

    Steuerbefreiung für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Schweiz;

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2008 - 3 K 99/07

    Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz:

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 2564/08

    Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

  • BFH, 13.11.1985 - I R 7/85

    Behandlung von Provisionsüberweisungen auf das Konto bei einer schweizerischen

  • BFH, 11.11.2009 - I R 15/09

    Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz

  • BFH - I R 66/08 (anhängig)
  • BFH, 09.06.2010 - I R 115/08

    Grenzgängerbesteuerung DBA-Schweiz

  • BFH, 11.11.2010 - I R 68/08
  • FG Baden-Württemberg, 13.05.2003 - 11 K 125/99

    Besteuerungsrecht für Einkünfte des in Deutschland ansässigen Prokuristen einer

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2003 - 12 K 172/01

    Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 5/07 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Auslegung der Vorschriften des

  • EuGH, 22.12.2008 - C-13/08

    Stamm und Hauser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

  • BFH - I R 65/08 (anhängig)
  • BFH, 02.03.2010 - I R 75/08

    Keine Anrechnung zu Unrecht erhobener Schweizer Quellensteuer

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 121/07

    Kein Wegfall der Grenzgängereigenschaft bei eintägigen Geschäftsreisen in

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08

    Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen

    Die hierfür erforderliche Anzahl an Grenzüberschreitungen bestimmt sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles (vgl. Senatsurteile vom 12. März 2009 3 K 123/07 und 3 K 129/07, nicht rechtskräftig, jeweils zu 1. der Entscheidungsgründe unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- [Senat für Landwirtschaftssachen] vom 24. April 2009 BLw 10/07 [juris] und die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Feldkirch [UFSF] vom 27. Februar 2007 RV/0161F/06, https://findok.bmf.gv.at/findok/ sowie das Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs -VwGH- vom 24. Juni 2006 2001/15/0113, http://www.ris.bka.gv.at; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Dezember 2008 C-13/08, juris, Tz. 26 [die Ausführungen des BGH im Vorlagebeschluss vom 23. November 2007 BLw 10/07 zu IV. 3. Buchstabe a der Gründe zur Grenzgängereigenschaft bestätigend]).
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 3 K 2357/19

    Grenzgängereigenschaft eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Prokuristen

    Die hierfür erforderliche Anzahl an Grenzüberschreitungen bestimmt sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 12. März 2009 3 K 123/07 und 3 K 4105/08, jeweils veröffentlicht in juris).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07   

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https://dejure.org/2007,29314
VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07 (https://dejure.org/2007,29314)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19.09.2007 - 3 K 123/07 (https://dejure.org/2007,29314)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19. September 2007 - 3 K 123/07 (https://dejure.org/2007,29314)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Umsetzungsverfügung zum Competence Center Business Projekts sowie der Widerspruchsbescheid der Beklagten dazu sind rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
    "Der Inhaber eines statusrechtlichen Amtes kann gemäß Art. 33 Abs. 5 GG beanspruchen, dass ihm ein abstraktfunktionelles Amt sowie ein amtsangemessenes konkretfunktionelles Amt, d.h. ein entsprechender Dienstposten, übertragen werden (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 -, BVerfGE 70, 251 ) (...) Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet.

    Gemeint ist der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1972 - BVerwG, 2 C 13.71 -, BVerwGE 40, 104 und vom 29. April 1982 a.a.O. S. 272 f.).

    Die für die amtsgemäße Besoldung gemäß § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne steht einer dauernden Trennung von Amt und Funktion grundsätzlich entgegen (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985, a.a.O. S. 267, 268) (...) Im Rahmen dieser Vorgaben liegt es im Ermessen des Dienstherrn, den Inhalt des abstrakt- und des kon- kretfunktionellen Amtes festzulegen (Urteil vom 23. September 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige

    Auszug aus VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
    Das bedeutet aber auch, dass der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen (Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 44.72 -, BVerwGE 49, 64 , vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199 und vom 3. März 2005, a.a.O. S. 109 stRspr.) (...) Bei jeder sachlich begründbaren Änderung der dem Beamten übertragenen Funktionsämter muss ihm jedoch stets ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleiben (...) Ohne seine Zustimmung darf dem Beamten diese Beschäftigung weder entzogen, noch darf er auf Dauer unterwertig beschäftigt werden (...) Insbesondere darf er nicht aus dem Dienst gedrängt und nicht dadurch, dass ihm Pseudobeschäftigungen zugewiesen werden, zur Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt werden (Urteil vom 7. September 2004 - BVerwG 1 D 20.03 -, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 28 S. 28).".

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht - Diziplinarsenat ­ (BVerwG, Urteil vom 07. September 2004 - 1 D 20/03 -, juris) steht nach Ansicht der Kammer nicht entgegen.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
    Das abstraktfunktionelle Amt wird dem Beamten durch gesonderte Verfügung des Dienstherrn übertragen (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 -, BVerwGE 122, 53 ).

    Die für die amtsgemäße Besoldung gemäß § 18 BBesG notwendige Zusammenschau von Amt im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne steht einer dauernden Trennung von Amt und Funktion grundsätzlich entgegen (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985, a.a.O. S. 267, 268) (...) Im Rahmen dieser Vorgaben liegt es im Ermessen des Dienstherrn, den Inhalt des abstrakt- und des kon- kretfunktionellen Amtes festzulegen (Urteil vom 23. September 2004, a.a.O.).

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