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   VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07   

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VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07 (https://dejure.org/2010,15063)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.07.2010 - 3 K 174/07 (https://dejure.org/2010,15063)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 3 K 174/07 (https://dejure.org/2010,15063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Altlast; Störerauswahl; Betreiber; Bestimmtheit; Boden; Grundwasser; Prüfwerte; Sanierung; Sanierungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Bestimmtheitsanforderungen durch Angabe von Sanierungszielwerten zur räumlichen Bestimmung des Sanierungsbereichs in einer bodenschutzrechtlichen Verfügung; Voraussetzung des Verkaufs von gelagerten Produkten im Namen des (Mit-)Betreibers eines Tanklagers ...

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Denn die in § 4 BBodSchG normierten (Sanierungs-)Pflichten zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erstrecken sich auch auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verursacht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3/05 -, BVerwGE 125, 325 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im genannten Urteil vom 16.03.2006, a.a.O., ferner entschieden, dass hierin kein Verstoß gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen liege.

    Nicht feststellen lässt sich allerdings, dass der Verursachungsbeitrag der Firma A. M. bzw. A. M. KG im Vergleich mit denjenigen der D./E. AG derart überwogen hätte, dass von einer Erheblichkeit des Beitrags (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.03.2006, a.a.O.) der D./E. AG nicht mehr die Rede sein könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG begründet keine "konturenlose Gefährdungshaftung für jegliche Folgen gewerblicher Tätigkeit wegen objektiv gefahrenträchtigen Verhaltens" (vgl. Beschl. des Senats v. 11. Dezember 2000, NVwZ-RR 2002, 16 = NuR 2001, 460 = VBlBW 2001, 281 m.w.N.).

    Kann der Nachweis der als Verursacher verantwortlich gemachten Person nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen wenigstens objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. etwa Beschl. v. 11. Dezember 2000, NVwZ-RR 2002, 16 = NuR 2001, 460 = VBlBW 2001, 281 m.w.N.)...".

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Im Hinblick auf diese Problematik hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 03.09.2002 (10 S 957/02 -VBlBW 2004, 100ff.) das Folgende rechtsgrundsätzlich ausgeführt:.

    b) Allerdings reicht - worauf bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 03.09.2002 (a.a.O.) hingewiesen hat - die schlichte Stellung als Betreiber eines Unternehmens, in dem mit grundwassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, noch nicht aus, um diesen als Verursacher einer Boden- oder Grundwasserverunreinigung in Anspruch zu nehmen.

  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 22 CS 96.1305

    Denjenigen als Anscheinsstörer in Anspruch zu nehmen, gegen den gewichtige

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Dabei ist zu beachten, dass ein konkreter Nachweis, in welchem Umfang jeder der Verhaltensverantwortlichen zu der Gesamtverunreinigung beigetragen hat, bei sogenannten Summationsschäden nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines der in Betracht kommenden Verursacher ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.07.1996 - 22 CS 96.1305 -, NVwZ-RR 1997, 617 f.).

    Bei mehreren Verursachern reicht aber für eine Inanspruchnahme als Störer die Feststellung eines wesentlichen Verursachungsbeitrags aus, der Nachweis, in welchem Umfang jeder der Verantwortlichen zu der Gesamtverunreinigung beigetragen hat, braucht nicht geführt zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 03.07.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Ein solcher Schaden besteht, wenn die Konzentrationen gefährlicher Stoffe über der Geringfügigkeitsschwelle liegen, weil sie z. B. höher als die geogenen und ubiquitären Hintergrundwerte des Grundwassers sind (vgl. amtliche Begründung zum Regierungsentwurf der BBodSchV, BR-Drs. 780/98, zitiert nach OVG Lüneburg, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05 -, NVwZ-RR 2007, 666).

    Der genannte Schwellenwert kann deshalb als Orientierung bei der Bestimmung der bei der Sanierung von Gewässern zur erfüllenden (Mindest-)Anforderungen nach dem Wasserrecht i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 3 BBodSchG herangezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19.04.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Dabei gilt der allgemeine Grundsatz, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109/84, - BVerwGE 71, 180 ff.).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 K 4572/08

    Wacker Chemie haftet für CKW-Schaden in Düsseldorf-Eller

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Maßgebend ist sowohl die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht, die es ermöglicht, über die Anlage die notwendigen Entscheidungen zu treffen, als auch die wirtschaftliche Stellung, die dem Verfügenden die Nutzungen der Anlage (zumindest zu einem nicht unwesentlichen Anteil) ziehen lässt und ihm gleichzeitig zumindest anteilig die Kosten der Anlage sowie Verantwortlichkeit für die Anlage aufbürdet (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2009 - 17 K 4572/08 -, ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 8 B 1476/08

    Voraussetzungen für das Auftreten einer Person oder einer Personenmehrheit als

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Dies rechtfertigt es im konkreten Fall von einer Mitbetreiberstellung der D./E. AG neben der Firma A. M. bzw. Firma A. M. KG bei der Unterhaltung des Tanklagers auszugehen, auch wenn die Lieferverträge nicht namens der D./E. AG (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 27.11.2008 - 8 B 1476/08 -, DVBl 2009, 456 ff.), sondern namens der Firma A. M. bzw. A. M. KG abgeschlossen worden waren.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    Wer Betreiberin einer Anlage zum Lagern von Stoffen ist, kann nicht allein nach formalrechtlichen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern nur unter Berücksichtigung sämtlicher konkreter rechtlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Gegebenheiten (BVerwG, Beschluss v. 22.07.2010 - 7 B 12/10 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.07.2010 - 3 K 174/07
    "... Der Senat geht in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass, wenn verschiedene Anlagenbetreiber nacheinander zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers des von ihnen betrieblich genutzten Grundstücks beigetragen haben, auch derjenige von ihnen zu Altlastenerkundungs- und -sanierungsmaßnahmen herangezogen werden kann, der den möglicherweise geringeren Beitrag zu der Verunreinigung geleistet hat; Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sein Anteil an der Verunreinigung auch für sich betrachtet ein Einschreiten der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen würde (vgl. Urt. des Senats v. 19. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, 565, und v. 15. Mai 2001, NVwZ 2001, 1297; vgl. ferner NiedersOVG, Beschl. v. 7. März 1997, NJW 1998, 97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29. März 1984, UPR 1984, 279).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2001 - 10 S 32/00

    Altlastensanierung - Störerauswahl

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 2351/06

    Einschreitenspflicht der Bodenschutzbehörde; Anordnung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95

    Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der

  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 22 ZB 04.3472

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen;

  • VG Sigmaringen, 25.10.2005 - 9 K 1406/03

    Keine Wiedereinsetzung in versäumte Klagefrist bei Organisationsmangel

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11

    Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie im Streitfall - mehrere Verursacher, nämlich mehrere Mitbetreiber als Verursacher in Betracht kommen (vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 128).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zu prüfen ist, ob die Gefahr durch "zwangsläufige" Folgen der Ausnutzung einer Genehmigung entstanden ist (VG Sigmaringen, Urt. v. 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, juris RdNr. 137; Seibert, a.a.O., S. 671).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Die angeordnete Sanierungsuntersuchung erweist sich im Übrigen durch Vorgabe konkreter Maßnahmewerte sowohl inhaltlich als auch räumlich als hinreichend bestimmt (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B. v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris; VG Regensburg, U. v. 25.1.2010 - RO 8 K 08.272 - juris Rn. 65 ff.; VG Sigmaringen, U. v. 28.7.2010 - 3 K 174/07 - juris Rn. 98 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zu prüfen ist, ob die Gefahr durch "zwangsläufige" Folgen der Ausnutzung einer Genehmigung entstanden ist (VG Sigmaringen, Urt. v. 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, juris RdNr. 137; Seibert, a.a.O., S. 671).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zu prüfen ist, ob die Gefahr durch "zwangsläufige" Folgen der Ausnutzung einer Genehmigung entstanden ist (VG Sigmaringen, Urt. v. 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, juris RdNr. 137; Seibert, a.a.O., S. 671).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Zu prüfen ist, ob die Gefahr durch "zwangsläufige" Folgen der Ausnutzung einer Genehmigung entstanden ist (VG Sigmaringen, Urt. v. 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, juris RdNr. 137; Seibert, a.a.O., S. 671).
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Wenn aber mit dem Betrieb durch die Genehmigung in der konkreten Art und Weise zwangsläufig und damit bereits durch die Genehmigungserteilung absehbar eine Verunreinigung von Grund und Boden verbunden ist, kann dem Bergwerksbetreiber, der die Genehmigung eines Sonderbetriebsplanes nicht durch Täuschung oder Drohung erhalten hat, die fehlende Legalisierungswirkung dieser Genehmigung nicht vorgehalten werden (zum Tanklager vgl. VG Sigmaringen, U. v. 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, juris) und erstreckt sich dies auch auf den Insolvenzverwalter.
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

    Wenn aber mit dem Betrieb durch die Genehmigung in der konkreten Art und Weise zwangsläufig und damit bereits durch die Genehmigungserteilung absehbar eine Verunreinigung von Grund und Boden verbunden ist, kann dem Bergwerksbetreiber, der die Genehmigung eines Sonderbetriebsplanes nicht durch Täuschung oder Drohung erhalten hat, die fehlende Legalisierungswirkung dieser Genehmigung nicht vorgehalten werden (zum Tanklager vgl. VG Sigmaringen, U. v. 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, juris) und erstreckt sich dies auch auf den Insolvenzverwalter.
  • VG Köln, 11.12.2012 - 14 K 4236/11

    Verpflichtung des Eigentümers eines ehemaligen belgischen Kasernengeländes zur

    780/98, S. 131. Zur Heranziehung der Geringfügigkeitsschwellenwerte zur Beurteilung des Vorliegens eines Grundwasserschadens siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05 -, Rn. 74, sowie VG Sigmaringen, Urteil vom 28.07.2010 - 3 K 174/07 -, Rn. 91, beide zitiert nach juris.
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