Rechtsprechung
FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachforderung einer Erbschaftssteuer auf Grund eines Verstoßes gegen Behaltensregeln des § 13a Abs. 5 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gem. § 227 Abgabenordnung (AO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 13a; AO § 227
Nacherhebung von ErbSt durch Insolvenzeintritt nicht sachlich unbillig - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren: - Nacherhebung von ErbSt durch Insolvenzeintritt nicht sachlich unbillig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzbetrieb in der Erbschaftsteuer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nacherhebung von ErbSt durch Insolvenzeintritt nicht sachlich unbillig
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06 Er
- BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.02.2005 - II R 39/03
Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei Veräußerung des …
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Der Nachversteuerungstatbestand erfasse neben den "freiwilligen" Betriebsaufgaben auch alle "erzwungenen" Betriebsaufgaben (vgl. BFH, Urteil vom 16.02.2005 II R 39/03, BStBl. II 2005, 571).Der Wegfall der Steuerbefreiung im Sinne des § 13a ErbStG trete unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben worden sei (vgl. BFH, Urteil vom 16.02.2005 a. a. O.).
Mit Urteilen vom 16.02.2005 (II R 39/03, BFH/NV 2005, 1449) und vom 21.03.2007 (…II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der Bundesfinanzhof sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F. als auch zu § 13a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
- BFH, 21.03.2007 - II R 19/06
Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Mit Urteilen vom 16.02.2005 (…II R 39/03, BFH/NV 2005, 1449) und vom 21.03.2007 (II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321) hat der Bundesfinanzhof sowohl zu der Regelung des § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG a. F. als auch zu § 13a Abs. 5 ErbStG entschieden, dass der darin geregelte Wegfall der Steuerbefreiung unabhängig davon eintritt, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde. - FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3016/07
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat auch für den vorliegenden Fall anschließt, ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nicht ermessensfehlerhaft, dass die Finanzbehörde die von dem Steuerpflichtigen behauptete Schuldlosigkeit an der Insolvenz sowie den erheblichen Einsatz von weiterem Vermögen zur Abwendung dieser Insolvenz nicht als ausreichende Gründe ansieht, um einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen auszusprechen (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.02.2008, 3 K 3877/07 Erb, EFG 2008, 1049, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 25/08, sowie Parallelentscheidung vom 28.02.2008, 3 K 3016/07 Erb, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 27/08).
- BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des …
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat auch für den vorliegenden Fall anschließt, ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nicht ermessensfehlerhaft, dass die Finanzbehörde die von dem Steuerpflichtigen behauptete Schuldlosigkeit an der Insolvenz sowie den erheblichen Einsatz von weiterem Vermögen zur Abwendung dieser Insolvenz nicht als ausreichende Gründe ansieht, um einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen auszusprechen (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.02.2008, 3 K 3877/07 Erb, EFG 2008, 1049, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 25/08, sowie Parallelentscheidung vom 28.02.2008, 3 K 3016/07 Erb, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 27/08). - FG Nürnberg, 30.03.2006 - IV 205/05
Erlass von Erbschaftsteuer
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Auf die Ausführungen des Finanzgerichts Nürnberg im rechtskräftigen Urteil vom 30.03.2006 (IV 205/2005, DStRE 2006, 1283) wird Bezug genommen. - FG Münster, 28.02.2008 - 3 K 3877/07
Anspruch auf Erlass einer Erbschaftssteuer-Nachforderung wegen Unbilligkeit; …
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat auch für den vorliegenden Fall anschließt, ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nicht ermessensfehlerhaft, dass die Finanzbehörde die von dem Steuerpflichtigen behauptete Schuldlosigkeit an der Insolvenz sowie den erheblichen Einsatz von weiterem Vermögen zur Abwendung dieser Insolvenz nicht als ausreichende Gründe ansieht, um einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen auszusprechen (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.02.2008, 3 K 3877/07 Erb, EFG 2008, 1049, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 25/08, sowie Parallelentscheidung vom 28.02.2008, 3 K 3016/07 Erb, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 27/08). - BFH, 04.02.2010 - II R 27/08
Parallelentscheidung ohne Text
Auszug aus FG Münster, 07.05.2009 - 3 K 1861/06
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat auch für den vorliegenden Fall anschließt, ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nicht ermessensfehlerhaft, dass die Finanzbehörde die von dem Steuerpflichtigen behauptete Schuldlosigkeit an der Insolvenz sowie den erheblichen Einsatz von weiterem Vermögen zur Abwendung dieser Insolvenz nicht als ausreichende Gründe ansieht, um einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen auszusprechen (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.02.2008, 3 K 3877/07 Erb, EFG 2008, 1049, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 25/08, sowie Parallelentscheidung vom 28.02.2008, 3 K 3016/07 Erb, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen II R 27/08).