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   FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22 H(L)   

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FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22 H(L) (https://dejure.org/2023,35888)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2023 - 3 K 1887/22 H(L) (https://dejure.org/2023,35888)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2023 - 3 K 1887/22 H(L) (https://dejure.org/2023,35888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil | Anforderungen an ein mit einem Computerprogramm erzeugtes Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs: Dokumentation nachträglicher Änderungen - Zeitnahe Erfassung der Fahrten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    a) Eine äußere geschlossene Form weist ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch nur dann auf, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert oder offen gelegt werden und bereits bei gewöhnlicher Einsichtnahme in das elektronische Fahrtenbuch erkennbar sind (z.B. BFH, Urteile vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BStBl II 2006, 410; vom 09.11.2005 - VI R 27/05, BStBl II 2006, 408).

    Eine zeitnahe Führung liegt vor, wenn der Nutzer des Fahrzeugs die Eintragungen im Anschluss an die betreffenden Fahrten vornimmt (Urteil des BFH vom 09.11.2005 - VI R 27/05, BStBl II 2006, 408).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen (BFH, Urteil vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BStBl II 2006, 410).

    a) Eine äußere geschlossene Form weist ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch nur dann auf, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert oder offen gelegt werden und bereits bei gewöhnlicher Einsichtnahme in das elektronische Fahrtenbuch erkennbar sind (z.B. BFH, Urteile vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BStBl II 2006, 410; vom 09.11.2005 - VI R 27/05, BStBl II 2006, 408).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Alle erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen; ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (BFH, Urteil vom 16.03.2006 - VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Die Vernichtung der Ursprungsaufzeichnungen sei unschädlich und könne nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs führen, wie ein Vergleich mit der Führung einer Kasse (Verweis auf BFH, Urteil vom 07.07.1977 - IV R 205/72, BStBl II 1978, 307) oder von Ursprungsaufzeichnungen im Taxigewerbe (Verweis auf BFH, Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl II 2004, 858) zeige.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Dies kommt nach ständiger Rechtsprechung dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH, Urteil vom 05.09.2000 - IX R 33/97, BStBl II 2000, 676 m.w.N.).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Dies gilt sogar dann, wenn die - fehlerhafte - Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH, Urteil vom 16.07.1964 - V 92/61 S, BStBl III 1964, 634), die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH, Urteil vom 22.06.1971 - VIII 23/65, BStBl II 1971, 749) oder der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH, Urteil vom 23.05.1989 - X R 17/85, BStBl II 1989, 879).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ist durch die Rechtsprechung (z.B. BFH, Urteil vom 15.02.2017 - VI R 50/15, BFH/NV 2017, 1155 m.w.N.) dahingehend präzisiert, dass nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein müssen.
  • BFH, 17.06.2004 - V R 31/02

    Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Die Vernichtung der Ursprungsaufzeichnungen sei unschädlich und könne nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs führen, wie ein Vergleich mit der Führung einer Kasse (Verweis auf BFH, Urteil vom 07.07.1977 - IV R 205/72, BStBl II 1978, 307) oder von Ursprungsaufzeichnungen im Taxigewerbe (Verweis auf BFH, Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl II 2004, 858) zeige.
  • BFH, 15.12.2022 - VI R 44/20

    Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Denn der Arbeitnehmer ist um den Betrag bereichert, den er für eine vergleichbare Nutzung aufwenden müsste und den er sich durch die Überlassung des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber erspart (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 15.12.2022 - VI R 44/20, BStBl II 2023, 442).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2023 - 3 K 1887/22
    Vielmehr gebietet es das Prinzip der Abschnittsbesteuerung, dass das Finanzamt eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgibt, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (vgl. BFH, Urteil vom 05.09.1990 - X R 100/89, BFH/NV 1991, 217 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 11 K 736/11

    Anforderungen an ein mittels Fahrtenbuchprogramm erstelltes, elektronisches

  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 302/04

    Ordnungsmäßigkeit und zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs -

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