Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35977
FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11 (https://dejure.org/2012,35977)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2012 - 3 K 3887/11 (https://dejure.org/2012,35977)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2012 - 3 K 3887/11 (https://dejure.org/2012,35977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Zubereitung und das Servieren des täglichen Mittagessens in einem Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung von der festgesetzten Einkommensteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2
    Aufwendungen für die Zubereitung und das Servieren des täglichen Mittagessens in einem Wohnstift sind haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Zubereitung und das Servieren des täglichen Mittagessens in einem Wohnstift sind haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Mittagessen im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Essen im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - 6 K 4420/11

    Haushaltsnahe Dienstleistung für Bewohner eines Wohnstifts

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Beide Beteiligte erhielten außerdem im Laufe des Klageverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zum Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8. März 2012 6 K 4420/11 (EFG 2012, 1266, rechtskräftig), das in einem ähnlichen Fall einen Abzug versagt hat, weil die Leistungen nicht im Haushalt des Bewohners erbracht worden seien.

    bb) Soweit der 6. Senats des FG in seinem Urteil in EFG 2012, 1266 die Auffassung vertreten hat, dass --bei ansonsten tatsächlich nahezu identischen Gegebenheiten wie im Streitfall-- im dortigen Fall der Speisesaal nicht zu den Gemeinschaftsflächen gehört habe, weil er tatsächlich festgestellt hat, dass ein Betreten des Speisesaals "nur zu den Essenszeiten" und daneben auf "Einladung" erlaubt gewesen sei, liegt hier ein anderer Sachverhalt vor.

    bb) Der erkennende Senat übersieht im Rahmen seiner Würdigung nicht, dass der Kläger keinen Zutritt zur Küche hat (darauf entscheidend abstellend der 6. Senat des FG in EFG 2012, 1266) und für die Zugehörigkeit eines Raums zu den Gemeinschaftsflächen maßgeblich sein kann, dass der Steuerpflichtige den --ggf. gemeinschaftlichen-- Besitz über diesen Bereich ausübt (vgl. BMF in BStBl I 2010, 140, Tz. 15 Satz 2).

    dd) Soweit aus dem Urteil des 6. Senats des FG in EFG 2012, 1266 oder dem BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140 in rechtlicher Hinsicht etwas anderes folgen sollte, könnte der erkennende Senat dem aus den genannten Gründen nicht beipflichten.

    Daneben weicht der Senat wohl auch im Rechtsgrundsätzlichen vom Urteil des 6. Senats des FG in EFG 2012, 1266 ab, so dass die Revision auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen wird.

  • BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08

    Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Er macht geltend, der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 28/08 (BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166) bereits entschieden, dass Bewohner eines Wohnstifts auch für die im Streitfall maßgebliche Dienstleistung die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen können.

    Sie können auch von einem Wohnstift an dessen Bewohner erbracht werden (BFH-Urteil in BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166).

    Ein solcher Haushalt kann grundsätzlich auch von dem Bewohner eines Wohnstifts geführt werden (BFH-Urteil in BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166).

    Weiter ergibt sich aus der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil in BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166, unter II.2.), dass haushaltsnahe Dienstleistungen, die auf Gemeinschaftsflächen eines Wohnstifts erbracht werden, ebenfalls begünstigt sind; denn es handelt sich dabei nach Auffassung des BFH um Leistungen, die regelmäßig durch Haushaltsangehörige erbracht werden.

  • BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Der BFH sieht den Begriff "haushaltsnah" als sinnverwandt mit dem Begriff "hauswirtschaftlich" an (BFH-Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 61/10, BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232).

    a) Dabei ist dem FA im Ausgangspunkt darin beizupflichten, dass das Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" eine Begrenzung der begünstigten Maßnahmen enthält; unter § 35a Abs. 2 EStG fallende Maßnahmen (wie hier das Zubereiten und Servieren von Speisen) sind danach nur begünstigt, wenn sie "im räumlichen Bereich des Haushalts" erbracht werden (BFH-Urteil in BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232, unter II.2.b).

    Die genaue Reichweite dieses räumlichen Bereichs ist durch die Rechtsprechung noch nicht abschließend definiert, geht jedoch jedenfalls über die Wohnung an sich hinaus; denn zum Haushalt gehört zunächst einmal auch der dazugehörige Grund und Boden, weil auch Arbeiten "auf dem Grundstück" begünstigt werden sollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232, unter II.2.b und BT-Drs. 16/643, 10; ebenso BFH-Urteil in BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909, unter II.c).

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Verrichtungen, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben, zählen hingegen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).

    Die genaue Reichweite dieses räumlichen Bereichs ist durch die Rechtsprechung noch nicht abschließend definiert, geht jedoch jedenfalls über die Wohnung an sich hinaus; denn zum Haushalt gehört zunächst einmal auch der dazugehörige Grund und Boden, weil auch Arbeiten "auf dem Grundstück" begünstigt werden sollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232, unter II.2.b und BT-Drs. 16/643, 10; ebenso BFH-Urteil in BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909, unter II.c).

  • BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    b) Unter einem "Haushalt" i.S. des § 35a Abs. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2010 VI R 60/09, BFHE 230, 420, BFH/NV 2010, 2183, zu § 35a EStG a.F., m.w.N.) die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet.
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05

    Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Haushaltsnahe Dienstleistungen in diesem Sinne sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900; vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).
  • BFH, 30.04.1982 - III R 33/80

    Abgeschlossene Appartements in Altenheimen und Altenwohnheimen als Wohnungen im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Dass das Appartement --entgegen der Annahme des FA in der Einspruchsentscheidung-- nach § 1 der Änderung des Wohnstiftsvertrags vom 2. Februar 2003 (Bl. 40 GA) "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfügt, ist unschädlich; denn ein selbständiger Haushalt kann auch dort geführt werden, wo keine Küche, sondern nur eine Kochgelegenheit vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369, zur doppelten Haushaltsführung; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, zur Eigenheimzulage; vom 30. September 2003 IX R 7/03, BFHE 203, 364, BStBl II 2004, 223, zu § 7 Abs. 5 EStG; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG; vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848, zu § 21 Abs. 2 EStG a.F.; vom 30. April 1982 III R 33/80, BFHE 136, 293, BStBl II 1982, 671, zu § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Dass das Appartement --entgegen der Annahme des FA in der Einspruchsentscheidung-- nach § 1 der Änderung des Wohnstiftsvertrags vom 2. Februar 2003 (Bl. 40 GA) "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfügt, ist unschädlich; denn ein selbständiger Haushalt kann auch dort geführt werden, wo keine Küche, sondern nur eine Kochgelegenheit vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369, zur doppelten Haushaltsführung; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, zur Eigenheimzulage; vom 30. September 2003 IX R 7/03, BFHE 203, 364, BStBl II 2004, 223, zu § 7 Abs. 5 EStG; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG; vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848, zu § 21 Abs. 2 EStG a.F.; vom 30. April 1982 III R 33/80, BFHE 136, 293, BStBl II 1982, 671, zu § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes).
  • BFH, 30.09.2003 - IX R 7/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Dass das Appartement --entgegen der Annahme des FA in der Einspruchsentscheidung-- nach § 1 der Änderung des Wohnstiftsvertrags vom 2. Februar 2003 (Bl. 40 GA) "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfügt, ist unschädlich; denn ein selbständiger Haushalt kann auch dort geführt werden, wo keine Küche, sondern nur eine Kochgelegenheit vorhanden ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369, zur doppelten Haushaltsführung; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, zur Eigenheimzulage; vom 30. September 2003 IX R 7/03, BFHE 203, 364, BStBl II 2004, 223, zu § 7 Abs. 5 EStG; vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, zu § 10e EStG; vom 3. Februar 1998 IX R 51/96, BFH/NV 1998, 848, zu § 21 Abs. 2 EStG a.F.; vom 30. April 1982 III R 33/80, BFHE 136, 293, BStBl II 1982, 671, zu § 5 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
    Haushaltsnahe Dienstleistungen in diesem Sinne sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900; vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760).
  • FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05

    Einkommensteuer: Haushaltsnahe Dienstleistungen in Altenheimen

  • BFH, 20.11.2003 - III R 14/03

    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82

    1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 51/96

    Begriff der Wohnung im Sinne des § 21 Abs. 2 Alternative 2 Einkommensteuergesetz

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Nach Auffassung des Senats ist der Begriff "im Haushalt" daher räumlich-funktional auszulegen (vgl. Kratzsch in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 35a Rz 77; Eversloh in Lademann, EStG, § 35a EStG Rz 92; Wüllenkemper, EFG 2013, 52; Bode, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 35a Rz E 7; Schmidt/Krüger, EStG, 32. Aufl., § 35a Rz 4; FG Baden-Württemberg vom 12. September 2012  3 K 3887/11, EFG 2013, 125).
  • FG Nürnberg, 13.02.2014 - 6 K 1026/13

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in

    a) Ein Haushalt liegt bei der Wohnung des Klägers in der Seniorenwohnanlage vor (zu den Voraussetzungen vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.09.2012, Az. 3 K 3887/11, EFG 2013, 125; BMF-Schreiben vom 10.01.2014, BStBl. I 2014, 75, Rz. 16).

    Auch in anderen Fällen werden Räumlichkeiten nicht von den Hausbewohnern de facto genutzt, dennoch sind sie den Gemeinschaftsflächen sogar dann zuzurechnen, wenn die Bewohner den Raum gar nicht betreten dürfen (mit verschiedenen Beispielen vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.09.2012, Az. 3 K 3887/11, EFG 2013, 125).

  • FG Hessen, 28.02.2017 - 9 K 400/16

    § 35a Abs.2 EStG

    So habe das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 12.09.2012 (3 K 3887/11) entschieden, dass ein 49 m 2 großes Apartment zur selbständigen Haushalts- und Wirtschaftsführung geeignet sei, auch wenn dieses "nur" über eine Kochmöglichkeit und nicht über eine Küche verfüge.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht