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   VG Düsseldorf, 06.05.2014 - 3 K 5877/11   

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VG Düsseldorf, 06.05.2014 - 3 K 5877/11 (https://dejure.org/2014,13855)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 K 5877/11 (https://dejure.org/2014,13855)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 K 5877/11 (https://dejure.org/2014,13855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abluftreinigungsanlage "Aerocleaner" Außenbereich Eigenbelastung Geruch Geruchsbelastung Geruchsemissionsfaktor Geruchshäufigkeit Gesamtbelastung Hähnchenmast Jahresgeruchsstunden Landwirtschaft Minderungsgrad Minderungswert Tierhaltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abluftreinigungsanlage; "Aerocleaner"; Außenbereich; Eigenbelastung; Geruch; Geruchsbelastung; Geruchsemissionsfaktor; Geruchshäufigkeit; Gesamtbelastung; Hähnchenmast; Jahresgeruchsstunden; Landwirtschaft; Minderungsgrad; Minderungswert; Tierhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Geruchsemissionen bei der Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geruchsbelastung eines Masthähnchenstalls muss sich innerhalb der Werte der Geruchsimmissions-Richtlinie halten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geruchsbelastung eines Masthähnchenstalls muss sich innerhalb der Werte der Geruchsimmissions-Richtlinie halten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 3 K 9246/12

    Geruchsimmissions-Richtlinie kann bei Bewertung der Erheblichkeit von

    Grundsätzlich ist auf Grund der einheitlich zu bestimmenden Begrifflichkeiten der Landwirtschaft, von landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Gerüchen im Sinne von § 35 Abs. 1 und § 201 BauGB sowie der GIRL auf "landwirtschaftliche Gerüche", ausgehend von landwirtschaftlichen Anlagen, abzustellen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2015 - 3 K 6048/13 - Urteile vom 6. Mai 2014 - 3 K 5877/11 - und - 3 K 356/13 - Beschluss vom 17. Juli 2013 - 3 L 818/13 -, juris, auch wenn sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vgl. Beschlüsse vom 30. August 2013 - 8 B 1130/12 -, S. 8 f. der Beschlussgründe, und vom 24. Februar 2014 - 8 B 1011/13 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2014 - 8 B 1011/13 -, juris, Ls. 2 und Rn. 15; Beschluss vom 21. September 2012 - 8 B 762/11 -, juris; Beschluss vom 3. August 2012 - 8 B 290/12 -, juris; Beschluss vom 3. Februar 2011 - 8 B 1797/10 -, juris, Ls. 1 und Rn. 5 f. (m. w. N.); nach dem Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 -, nrwe, Rn. 75, ist ein hinreichend belastbares Gutachten bzw. (Rn. 80) eine hinreichend belastbare Prognosegrundlage erforderlich; ebenso VG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 6. Mai 2014 - 3 K 5877/11 - und - 3 K 356/13 - generell zum Erfordernis einer "auf der sicheren Seite" liegenden und realistischen Prognose im Immissionsschutzrecht (hier bezogen auf den Bereich der TA Lärm) vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 8 B 1178/14 -, nrwe, Ls. 3. und 4.

    vgl. grundlegend VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2012 - 3 K 6274/09 - juris, Ls. 1 und Rn. 85 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2013 - 3 L 818/13 -, juris; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 3 L 169/13 -, juris; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 3 L 1208/12 -, juris; Urteil vom 18. Juni 2013 - 3 K 5158/12 -, juris; Urteile vom 6. Mai 2014 - 3 K 5877/11 - und - 3 K 356/13 - vom OVG NRW bisher nicht ausdrücklich bestätigt - vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2014 - 2 A 104/12 -, vom 24. Februar 2014 - 8 B 1011/13 - und vom 21. September 2012 - 8 B 762/11 -, jeweils juris.

    vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 6. Mai 2014 - 3 K 5877/11 - und - 3 K 356/13 -, jeweils juris; Urteil vom 18. Juni 2013 - 3 K 5158/12 -, juris; Beschluss vom 17. Juli 2013 - 3 L 818/13 -, juris.

    Zwar hat das LANUV in den vorzitierten Parallelsachen (3 K 5877/11 und 3 K 356/13) mit Stellungnahme vom 4. Februar 2014 gegenüber dem erkennenden Gericht ausgeführt, dass von der ermittelten Gesamtbelastung IG eine selbst verursachte Eigenbelastung in vollem Umfang abzuziehen sei mit der Folge, dass damit allein der von außen einwirkende Fremdbeitrag zu berücksichtigen sei.

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 3 L 1208/12 -, juris, Rn. 17; Urteil vom 18. Juni 2013 - 3 K 5158/12 -, juris; Beschluss vom 17. Juli 2013 - 3 L 818/13 -, juris; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 3 L 169/13 -, juris; zuletzt Urteile vom 6. Mai 2014 - 3 K 5877/11 - und - 3 K 356/13 -, jeweils juris; offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit, allerdings mit dem Hinweis, dass im Einzelfall eine Geruchsbelästigung von mehr als 25% nicht schlechthin unzulässig ist: OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2012 - 8 B 762/11 -, juris; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2014 - 8 B 1011/13 - und vom 23. Juni 2014 - 2 A 104/12 -, beide juris.

  • VG Düsseldorf, 06.05.2014 - 3 K 356/13

    Unzulässig hohe Geruchsbelästigung durch den Betrieb einer Anlage zur Haltung und

    Hiergegen hat der Kläger vor der erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen 3 K 5877/11 Klage erhoben.

    Er vertieft sein Vorbringen aus dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und bezieht sich auf das im Verfahren 3 K 5877/11 eingeholte Gutachten des LANUV NRW vom 4. Februar 2014.

    Die Kammer hat das vorliegende Verfahren mit dem Verfahren 3 K 5877/11 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.

    Die Kammer nimmt hier zur weiteren Begründung Bezug auf ihre Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 3 K 5877/11; dort heißt es:.

    Zwar beziehen sich die im Verfahren 3 K 5877/11 vorgelegten oder eingeholten Geruchsgutachten auf die Geruchsimmissionen, die von der Hofstelle G. auf das Wohnhaus des Klägers einwirken.

    Die von den Gutachtern festgestellte Gesamtbelastung, die zu erwarten wäre, wenn beide Vorhaben - das des Beigeladenen und das der Hofstelle G. - verwirklicht würden, ist deshalb für das Gericht sowohl im Verfahren 3 K 5877/11 als auch im vorliegenden Verfahren als entscheidungserheblich heranzuziehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1577/14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Selbst bei Nichtberücksichtigung der Geruchsreduzierung sei aufgrund des von dem LANUV NRW in dem Parallelverfahren 3 K 5877/11 betreffend die Hofstelle G. erstellten Gutachtens nachgewiesen, dass die Geruchsimmissionen an der ehemaligen Hofstelle des Klägers einen Immissionswert von 0, 25 nicht überschritten.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2015 - 3 K 6048/13

    Rechtswidrigkeit einer Genehmigung zur Errichtung eines Milchviehbetriebs durch

    vgl. Urteil der Kammer vom 6. Mai.2014 - 3 K 5877/11 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 08.09.2017 - 3 K 37/13

    Immissionsschutzrecht

    vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 10. November 2015 - 8 A 1031/15 -, juris; Beschluss vom 24. Februar 2014 - 8 B 1011/13 -, juris, Ls. 2 und Rn. 15; Beschluss vom 21. September 2012 - 8 B 762/11 -, juris; Beschluss vom 3. August 2012 - 8 B 290/12 -, juris; Beschluss vom 3. Februar 2011 - 8 B 1797/10 -, juris, Ls. 1 und Rn. 5 f. (m. w. N.); nach dem Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 -, nrwe, Rn. 75, ist ein hinreichend belastbares Gutachten bzw. (Rn. 80) eine hinreichend belastbare Prognosegrundlage erforderlich; ebenso VG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 6. Mai 2014 - 3 K 5877/11 - und - 3 K 356/13 - generell zum Erfordernis einer "auf der sicheren Seite" liegenden und realistischen Prognose im Immissionsschutzrecht (hier bezogen auf den Bereich der TA Lärm) vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 8 B 1178/14 -, nrwe, Ls. 3. und 4; aktuell: OVG NRW, Urteil vom 10. November 2015, a.a.O., juris, Rn. 47 ff.; Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 -, juris, Rn. 65 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 15 CS 15.576 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 14.02.2012 - 3 L 1590/11

    Bestehen eines nachbarlichen Abwehrrechts gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Maßstab für diese Interessenabwägung ist, da es sich um ein dreiseitiges Rechtsverhältnis handelt, in erster Linie die Erfolgsaussicht des vom Dritten eingelegten Rechtsbehelfs, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05.03.2008 - 7 MS 115/07 -, NVwZ-RR 2008, 686 r.Sp.; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 28.04.2010 - 1 MR 6/10 -, juris, hier also der Klage des Beigeladenen vom 29.09.2011 - 3 K 5877/11 - gegen den Genehmigungsbescheid vom 02.09.2011.
  • VG Düsseldorf, 07.05.2013 - 3 L 169/13

    Abluftreinigungsanlage; "Aerocleaner"; Außenbereich; Geruch; Geruchsbelastung;

    Zudem widerspricht diese Angabe denen, welche die Firma I1 + M in ihrem Merkblatt "Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Emissionsmessungen von Staub und Geruch im Rahmen der Diplomarbeit von Frau S1 an der Universität Bonn" publiziert (Beiakte Heft 4 zur Gerichtsakte 3 K 5877/11, am Ende unter "5. Sonstiges" und - mit "Geprüft"-Stempel des Antragsgegners vom 4. Dezember 2012 - Beiakte Heft 1 zur Gerichtsakte 3 K 356/13, am Ende).
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