Rechtsprechung
VG Chemnitz, 03.02.2011 - 3 K 612/10 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 03.02.2011 - 3 K 612/10
- OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 32.13
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12
Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der …
Ausfertigung Az.: 2 A 150/12 3 K 612/10.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2011 - 3 K 612/10 - geändert.
4 Das Verwaltungsgericht Chemnitz wies mit Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 K 612/10 - die Klage auf Gewährung eines Grundgehalts aus der Endstufe ab.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2011 - 3 K 612/10 - abzuändern und den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2010 zu verpflichten, ihm ab dem 1. Januar 2009 Besoldung aus dem Endgrundgehalt seiner Besoldungsgruppe zu gewähren und die nachzuzahlenden Gehaltsdifferenzen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit und jeweiliger Fälligkeit zu verzinsen.
- VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14 Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht gegen klageabweisende Urteile des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2011 (u. a. 3 K 541/10 und 3 K 612/10) die Berufung zugelassen hatte, wurden die beim erkennenden Gericht anhängigen Klageverfahren auf übereinstimmende Anträge der Beteiligten im Jahr 2012 zum Ruhen gebracht.