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   VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04   

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VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04 (https://dejure.org/2007,20650)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03.07.2007 - 3 K 737/04 (https://dejure.org/2007,20650)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 3 K 737/04 (https://dejure.org/2007,20650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufnahme von Betten im Fachgebiet der Psychotherapeutischen Medizin in den aktuellen Krankenhausplan; Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhausträger bei Aufnahme in den Krankenhausplan; Feststellung des zu versorgenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Da es sich beim Krankenhausplan um eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38), besteht das Rechtsschutzinteresse der Klägerin an der begehrten Verpflichtung zum Erlass eines Feststellungsbescheids in vollem Umfang.

    Die Klage ist zum Teil begründet, da die vom Beklagten im Bescheid vom 27.03.2000 getroffene Auswahlentscheidung bezogen auf den für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O. und v. 16.01.1986 - 3 C 37.83 - NJW 1986, 1561; Hess. VGH, Urt. v. 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 - juris; Stollmann/Hermanns, Die jüngere Rechtsprechung zum Krankenhausrecht, DVBl. 2007, 475, 481) rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO).

    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf fehlerfreie Auswahlentscheidung (2. Entscheidungsstufe; BVerwG, Urt. v. 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 und v. 25.07.1985, a.a.O.).

    Hinsichtlich beider ist aber unter Bedarf der tatsächlich auftretende und zu versorgende Bedarf zu verstehen und nicht ein mit dem tatsächlichen nicht übereinstimmender erwünschter Bedarf; denn die Bedarfsanalyse als solche ist kein Planungsinstrument (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.; Beschl. v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74, § 6 KHG Nr. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Der VGH Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - die krankenhausplanerischen Annahmen des Beklagten im Fachgebiet der Psychotherapeutischen Medizin umfänglich beanstandet.

    Diese planerische Gestaltung und Steuerung steht hier erst im Rahmen der zweiten Entscheidungsstufe zu, wenn dem festgestellten Bedarf ein Überangebot an bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern gegenübersteht und im Wege der Auswahl zu entscheiden ist, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf zu decken ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2002 - 9 S 1586/01 -, NVwZ-RR 2002, 847).

    Die dort getroffene Annahme, es bestehe landesweit ein Bedarf an 1.030 Betten im Bereich der Psychotherapeutischen Medizin, wurde vom VGH Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 16.04.2002, a.a.O.) jedoch nicht als hinreichende Bedarfsanalyse anerkannt, da sie nicht das Ergebnis einer nachprüfbaren, methodisch einwandfreien Berechnung gewesen sei.

  • BVerwG, 12.02.2007 - 3 B 77.06

    Rechtmäßigkeit der Absprechung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses;

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Das bedeutet, dass bei der nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG zu treffenden Auswahlentscheidung die nach § 6 Abs. 1 KHG für die Krankenhausplanung maßgeblichen Ziele der Bedarfsgerechtigkeit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Trägervielfalt sämtlich in den Blick zu nehmen und angemessen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.2007 - 3 B 77.06 - juris).

    Ob mit dieser Begründung die Aufnahme der Klinik der Klägerin in den Krankenhausplan ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann oder ob sie den Gesichtspunkt der Trägervielfalt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.04.2004, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 12.02.2007 - 3 B 77/06 - juris) nur unzureichend berücksichtigt, muss derzeit nicht entscheiden werden.

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Zum anderen ist ein Krankenhaus aber auch dann bedarfsgerecht, wenn es neben oder an Stelle eines anderen Krankenhauses geeignet ist, den vorhandenen Bedarf zu decken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -. NJW 2004, 1648).

    Nur so wird es ermöglicht, dass auch neue Krankenhäuser eine Chance auf Aufnahme in den Krankenhausplan erhalten und damit einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorgebeugt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.12.2006, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 04.03.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Denn die Zahl der in den für die Versorgung geeigneten Krankenhäusern vorhandenen und erst geplanten Betten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.12.2006 - 9 S 2182/06 - juris) übersteigt den erforderlichen Bedarf für die Region Südlicher Oberrhein.

    Nur so wird es ermöglicht, dass auch neue Krankenhäuser eine Chance auf Aufnahme in den Krankenhausplan erhalten und damit einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorgebeugt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.12.2006, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 04.03.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Die Aufnahme eines von zwei konkurrierenden Krankenhäusern in den Krankenhausplan stellt implizit immer auch eine Entscheidung gegen das andere Krankenhaus dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl. 2004, 431).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfG, Beschl. v. 12.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209); der VGH Baden-Württemberg hat sich ihr angeschlossen (vgl. Urt. v. 23.04.2002 - 9 S 2124/00 - ).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf fehlerfreie Auswahlentscheidung (2. Entscheidungsstufe; BVerwG, Urt. v. 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 und v. 25.07.1985, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Die Klage ist zum Teil begründet, da die vom Beklagten im Bescheid vom 27.03.2000 getroffene Auswahlentscheidung bezogen auf den für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O. und v. 16.01.1986 - 3 C 37.83 - NJW 1986, 1561; Hess. VGH, Urt. v. 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 - juris; Stollmann/Hermanns, Die jüngere Rechtsprechung zum Krankenhausrecht, DVBl. 2007, 475, 481) rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO).
  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04
    Hinsichtlich beider ist aber unter Bedarf der tatsächlich auftretende und zu versorgende Bedarf zu verstehen und nicht ein mit dem tatsächlichen nicht übereinstimmender erwünschter Bedarf; denn die Bedarfsanalyse als solche ist kein Planungsinstrument (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.; Beschl. v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74, § 6 KHG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

  • VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98

    Zulassungsfreie Anschlussberufung; Bettenkapazität außerhalb eines

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 11 KR 2751/07

    Krankenversicherung - Abschluss eines Versorgungsvertrages im Fachgebiet

    Grundlage war u. a. eine Erhebung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die eine rückläufige Tendenz der durchschnittlichen Verweildauer in der Akutbehandlung bei allen Einrichtungen (insbesondere Universitätsklinika, Allgemeinkrankenhäuser, Psychiatrische Kliniken) festgestellt hatte (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 3. Juli 2007, 3 K 737/04, zitiert nach Juris, Juris-Rn. 16).

    Das gilt insbesondere für die Frage der durchschnittlichen Verweildauer von 45 Tagen, die als angemessene Größe innerhalb der Bedarfsplanung akzeptiert worden ist (VG Freiburg, Urteil vom 3. Juli 2007, 3 K 737/04, zitiert nach Juris, - die Aufnahme der Klinik i. d. Z., H., Region S. 0., in den Krankenhausplan betreffend - Juris-Rn. 16; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2008, 3 K 904/06, AS 175 - 186 der Senatsakten; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2008, 3 K 1423/06, AS 190 - 197 der Senatsakten).

    Daneben erfordert die Ermittlung der Bedarfsgerechtigkeit eine Krankenhausanalyse, die die tatsächlichen Versorgungsbedingungen in den einzelnen Krankenhäusern, die in den Krankenhausplan aufgenommen worden sind, nach Standort, Bettenzahl und Fachrichtungen beschreibt (BVerwG, Beschuss vom 31 Mai 2000, a.a.O., Juris-Rn. 4; VG Freiburg, Urteil vom 3. Juli 2007, a.a.O., Juris-Rn. 15; Möller, VSSR 2007, 263, 268 ff).

    Wie bereits erwähnt, ist auch die durchschnittliche Verweildauer von 45 Tagen in der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung akzeptiert worden (VG Freiburg, Urteil vom 3. Juli 2007, a.a.O., Juris-Rn. 16; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2008, 3 K 1423/06).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert.

    Mit Urteil vom 03.07.2007 - 3 K 737/04 - hat das Verwaltungsgericht Freiburg den Bescheid des Regierungspräsidiums aufgehoben und den Beklagten zur Neubescheidung verpflichtet.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 zu verpflichten festzustellen, dass die Klägerin mit 45 Betten im Fachgebiet der psychotherapeutischen Medizin in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen ist.

  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 37/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Kündigung - einseitige

    Die hiergegen erhobene Klage der Klägerin hatte zunächst keinen Erfolg (Urteil des VG Freiburg vom 3.7.2007 - 3 K 737/04 - juris; Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 15.12.2009 - 9 S 720/09 - BeckRS 2011, 51801) .
  • VG Freiburg, 15.03.2018 - 8 K 2876/15

    Kündigung eines bestehenden Krankenhausversorgungsvertrages

    Die Klägerin hat daraufhin Verpflichtungsklage zum VG Freiburg erhoben (3 K 737/04).

    Die Akten der Verfahren 3 K 737/04 und 7 K 2283/15 des VG Freiburg wurden zum Verfahren beigezogen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 KR 3211/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Kündigung - fehlende

    Nach anschließender Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht (VG) Freiburg (- 3 K 737/04 -, in juris) folgte ein knapp 13 Jahre währender Rechtsstreit, der letztlich vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 14.04.2011 (- 3 C 17/10 -) zurückverwiesen wurde und mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 12.02.2013 (- 9 S 1968/11 -, in juris) endete.
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