Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8248
VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16 (https://dejure.org/2017,8248)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15.03.2017 - 3 K 921/16 (https://dejure.org/2017,8248)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 15. März 2017 - 3 K 921/16 (https://dejure.org/2017,8248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 96/16

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16
    Die zulässige Anfechtungsklage(Eine Verpflichtungsklage, die auf das Ziel gerichtet ist, als Asylberechtigter anerkannt zu werden, die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt oder nationale Abschiebungsverbote festgestellt zu bekommen, scheidet aus, vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.10.2016 -2 A 96/16-) ist unbegründet.

    Diese Ausführungen entsprechen den Grundsätzen, die nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Überprüfung sog. Drittstaatenbescheide zu beachten sind(Vgl. hierzu nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.10.2016- 2 A 96/16-).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen, EGMR, Urteil vom 21.01.2011; ders. Beschluss vom 02.04.2013 -27725/10- Eh. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336 u. juris.), zumal der Kläger seiner Rückführung nach Lettland nur entgegenhält, in Lettland habe man ihm eine Familienzusammenführung für seine in Aleppo lebende Ehefrau erst nach 2 Jahren zugesagt(Vgl. Schreiben des Klägers vom 18.01.2016, Bl. 43, 44 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten) und an die Darlegung des vom Kläger behaupteten Ausnahmefalles des Vorliegens eines Hinderungsgrundes für die Überstellung in den sicheren Drittstaat nach § 26a, 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG strenge Anforderungen zu stellen sind(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 -2 A 95 und 96/16-; std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 -3 L 961/13-, juris, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 -2 BvQ 56/09-, DVBl. 2009, 1304).
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen, EGMR, Urteil vom 21.01.2011; ders. Beschluss vom 02.04.2013 -27725/10- Eh. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336 u. juris.), zumal der Kläger seiner Rückführung nach Lettland nur entgegenhält, in Lettland habe man ihm eine Familienzusammenführung für seine in Aleppo lebende Ehefrau erst nach 2 Jahren zugesagt(Vgl. Schreiben des Klägers vom 18.01.2016, Bl. 43, 44 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten) und an die Darlegung des vom Kläger behaupteten Ausnahmefalles des Vorliegens eines Hinderungsgrundes für die Überstellung in den sicheren Drittstaat nach § 26a, 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG strenge Anforderungen zu stellen sind(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 -2 A 95 und 96/16-; std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 -3 L 961/13-, juris, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 -2 BvQ 56/09-, DVBl. 2009, 1304).
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen, EGMR, Urteil vom 21.01.2011; ders. Beschluss vom 02.04.2013 -27725/10- Eh. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336 u. juris.), zumal der Kläger seiner Rückführung nach Lettland nur entgegenhält, in Lettland habe man ihm eine Familienzusammenführung für seine in Aleppo lebende Ehefrau erst nach 2 Jahren zugesagt(Vgl. Schreiben des Klägers vom 18.01.2016, Bl. 43, 44 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten) und an die Darlegung des vom Kläger behaupteten Ausnahmefalles des Vorliegens eines Hinderungsgrundes für die Überstellung in den sicheren Drittstaat nach § 26a, 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG strenge Anforderungen zu stellen sind(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 -2 A 95 und 96/16-; std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 -3 L 961/13-, juris, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 -2 BvQ 56/09-, DVBl. 2009, 1304).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16
    Das Unionsrecht verspricht den Betroffenen nämlich lediglich Inländergleichbehandlung (vgl. etwa Art. 26, 27, 28 Abs. 1, 29, 30 RL 2011/95/EU-QRL) oder Gleichbehandlung mit anderen sich rechtmäßig aufhaltenden Ausländern (vgl. etwa Art. 32 und 33 QRL) -vgl. so nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, juris, Bulgarien betreffend-, womit sie nur teilhaben an den schlechten wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von Teilen der lettischen Bevölkerung.).
  • VG Saarlouis, 29.07.2013 - 3 L 961/13

    Asylrecht: Rücküberstellung nach Polen

    Auszug aus VG Saarlouis, 15.03.2017 - 3 K 921/16
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen, EGMR, Urteil vom 21.01.2011; ders. Beschluss vom 02.04.2013 -27725/10- Eh. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336 u. juris.), zumal der Kläger seiner Rückführung nach Lettland nur entgegenhält, in Lettland habe man ihm eine Familienzusammenführung für seine in Aleppo lebende Ehefrau erst nach 2 Jahren zugesagt(Vgl. Schreiben des Klägers vom 18.01.2016, Bl. 43, 44 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten) und an die Darlegung des vom Kläger behaupteten Ausnahmefalles des Vorliegens eines Hinderungsgrundes für die Überstellung in den sicheren Drittstaat nach § 26a, 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG strenge Anforderungen zu stellen sind(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteile vom 25.10.2016 -2 A 95 und 96/16-; std. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschluss vom 29.07.2013 -3 L 961/13-, juris, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1996, E 94, 49 und EGMR vom 21.01.2011, NVwZ 2011, 413; vgl. auch EGMR vom 02.04.2013 Nr. 27725/10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 -2 BvQ 56/09-, DVBl. 2009, 1304).
  • OVG Saarland, 15.05.2017 - 2 A 410/17

    Rückführung nach Lettland (Dublinverfahren); Umfang der Pflicht zur Gewährung

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. März 2017 - 3 K 921/16 - wird zurückgewiesen.

    Dem nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylG statthaften Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.3.2017 - 3 K 921/16 -, mit dem seine Klage auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids der Beklagten (Bundesamt) vom 23.5.2016(vgl. zur Zulässigkeit der Beschränkung des Klagebegehrens auf die Anfechtung des Bescheids OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.3.2016 - 2 A 38/16 -, NVwZ-RR 2016, 556 m.w.N., ständige Rechtsprechung) abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • VG Düsseldorf, 11.04.2017 - 22 L 1196/17

    Subsidiärer Schutz; internationaler Schutz; Lettland

    vgl. im Ergebnis ebenso: Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. März 2017 - 3 K 921/16 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 26.07.2017 - 12 L 909/17
    Im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. April 2017 - 22 L 1196/17.A -, juris, Rdn. 34; VG Saarland, Urteil vom 15. März 2017 - 3 K 921/16 -, juris, Rdn. 19 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 2 A 410/17 -, juris, Rdn. 10 f.
  • VG Bayreuth, 13.04.2017 - B 3 S 17.50366

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Abschiebungsanordnung nach

    Bei Anlegung dieses Maßstabs ergeben sich keine durchgreifenden Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Lettland (vgl. auch VG Ansbach, B.v. 30.12.2015 - AN 14 S. 15.50476 - juris; VG Saarland, u.v. 15.03.2017 - 3 K 921/16 - juris), insbesondere führt der lediglich pauschale und nicht substantiiere Vortrag, in Lettland sei die Behandlung sehr schlecht gewesen, nicht zu systemischen Mängeln der dortigen Aufnahmebedingungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht