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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15   

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https://dejure.org/2019,86185
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15 (https://dejure.org/2019,86185)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2019 - L 3 KA 66/15 (https://dejure.org/2019,86185)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15 (https://dejure.org/2019,86185)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    In einem solchen Fall erfüllt die der Quartalsabrechnung beizufügende Abrechnungssammelerklärung nicht mehr ihre Garantiefunktion mit der Folge, dass der gesamte Honorarbescheid durch die KÄV aufgehoben und das dem Vertragsarzt zustehende Honorar im Rahmen einer Schätzung neu festgestellt werden kann (vgl grundlegend hierzu BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95, SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; siehe dazu auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106d Rn 248 ff mwN).

    Gelingt ihr der Nachweis, dass die Abrechnung in wenigstens einem Fall eine unrichtige Angabe über erbrachte Leistungen enthält, die auf grober Fahrlässigkeit des Vertragsarztes beruht, so geht das Honorarrisiko insgesamt auf den Arzt über (BSG, Urteil vom 17. September 1997 aaO).

    Vielmehr ist die Schätzung von den Tatsacheninstanzen selbst vorzunehmen bzw jedenfalls selbst nachzuvollziehen (BSG, Urteil vom 17. September 1997 aaO).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Dabei ist von grundlegender Bedeutung, dass das Gericht einen gebundenen Verwaltungsakt unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu überprüfen hat, selbst wenn er nicht darauf gestützt ist (vgl BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 85/99 R, SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 54 Rn 35 jeweils mwN).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Auf dieser Grundlage gehört die Vorlage der zur Prüfung benötigten Unterlagen - ebenso wie im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung (vgl dazu BSG, Urteil vom 13. August 2014 - B 6 KA 41/13 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 46) - zu den besonderen Mitwirkungspflichten des Vertragsarztes; dabei kommt gerade der Dokumentation der ärztlichen Leistungen eine herausragende Bedeutung zu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16

    Vollziehung einer Honorarrückforderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Korrigiert die KÄV den Honorarbescheid demgegenüber (wie hier) nachträglich, trifft sie die objektive Beweislast; sie muss nunmehr die ihr günstige Tatsache nachweisen, dass der erteilte Bescheid rechtswidrig war (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2016 - L 11 KA 7/16 B ER - NZS 2016, 597).
  • LSG Hessen, 27.05.2015 - L 4 KA 50/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Als Beweismittel kommt insbesondere die Vorlage der ärztlichen Dokumentation in Betracht (vgl dazu auch Hessisches LSG, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 4 KA 50/12, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 28/13

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Chefarzt - Erbringung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Das hat der Senat im Fall eines ermächtigten Arztes angenommen, der über einen längeren Zeitraum wesentliche Leistungsinhalte nicht selbst erbracht, sondern an ihm im Krankenhaus nachgeordnete Ärzte delegiert hat (vgl Urteil vom 8. Juni 2016 - L 3 KA 28/13, juris).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 37/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Vom Vertragsarzt muss die Kenntnis der Gebührenordnung erwartet werden; er allein ist verantwortlich für die korrekte Abrechnung seiner Leistungen (vgl BSG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 37/13 B, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2013 - L 3 KA 34/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Honorarrückforderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    aa) Für diese Quartale hat die Beklagte in der Begründung ihrer Bescheide allerdings keinen Fehlansatz dargelegt (zur Notwendigkeit des Nachweises mindestens eines grob fahrlässigen Fehlansatzes in der Bescheidbegründung als Voraussetzung für die sofortige Vollstreckbarkeit von Honorarberichtigungen vgl Senatsbeschluss vom 28. Januar 2013 - L 3 KA 34/12 B ER - ArztR 2013, 320).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2016 - L 3 KA 29/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Nach der Senatsrechtsprechung vermindern sich die Anforderungen an die Begründung des Honorarberichtigungsbescheides, wenn der betroffene Vertragsarzt konkrete Fehlansätze für bestimmte Abrechnungsquartale selbst eingeräumt hat (Senatsbeschluss aaO; ferner Urteil vom 13. April 2016 - L 3 KA 29/13).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen und satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots - erbracht und abgerechnet worden sind (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. März 2018 - B 6 KA 47/16 R, juris mwN).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 10/17
    Kommt der Vertragsarzt dieser Obliegenheit nicht nach oder ergibt sich aus der vorgelegten Dokumentation nicht oder nicht in ausreichender Weise, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind, kann die KÄV dies im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zulasten des Arztes berücksichtigen und hierauf sachlich-rechnerische Berichtigungen stützen (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 108/14 - juris; vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15; vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris; Beschluss vom 17. März 2016 - B 6 KA 60/15 B).
  • SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Notwendigkeit der Erteilung eines neuen

    Dagegen hat der AS am 30.12.2015 Klage erhoben (S 3 KA 66/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Kommt der Vertragsarzt dieser Obliegenheit nicht nach oder ergibt sich aus der vorgelegten Dokumentation nicht oder nicht in ausreichender Weise, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind, kann die KÄV dies im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zulasten des Arztes berücksichtigen und hierauf sachlich-rechnerische Berichtigungen stützen (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 108/14 - juris; vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15; vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris; Beschluss vom 17. März 2016 - B 6 KA 60/15 B).
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