Rechtsprechung
OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 45 SGB 10, § 50 SGB 10, § 27 Abs 1 BAföG, § 28 Abs 3 BAföG
Ausbildungsförderung: Nachweis des Abschlusses eines vermögensmindernden Darlehens im Einzelfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 10.05.2010 - 6 K 586/08
- OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
An den Nachweis eines Abschlusses eines Darlehens als bestehende Schuld im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG sind strenge Anforderungen zu stellen (Anschluss an BVerwG, Urteile vom 30.06.2010 - 5 C 3/09 - und vom 04.09.2008 - 5 C 30/07 -).Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten vom Vermögen nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG muss der Auszubildende nachweisen, dass es sich um eine wirksame zivilrechtliche Verbindlichkeit handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - und vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - beide zit. nach juris).
Andererseits spricht eine bereits erfolgte Rückzahlung des Darlehens zu einem Zeitpunkt, in dem sich erstmals die Frage der ausbildungsförderungsrechtlichen Anrechnung stellt, wiederum für die Wirksamkeit des behaupteten Vertragsschlusses (BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - juris).
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
An den Nachweis eines Abschlusses eines Darlehens als bestehende Schuld im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG sind strenge Anforderungen zu stellen (Anschluss an BVerwG, Urteile vom 30.06.2010 - 5 C 3/09 - und vom 04.09.2008 - 5 C 30/07 -).Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten vom Vermögen nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG muss der Auszubildende nachweisen, dass es sich um eine wirksame zivilrechtliche Verbindlichkeit handelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - und vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - beide zit. nach juris).
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
Dies setzt regelmäßig die Anhörung des Beteiligten voraus (BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52/04 - beide zit. nach juris; OVG NRW…, Urteil vom 28. Mai 2013 - 12 A 1306/12 - juris Rn. 83; vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 2014 - 3 ZKO 635/08 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1306/12
Anspruch auf Rückforderung der Ausbildungsförderung eines Studenten für sein …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
Dies setzt regelmäßig die Anhörung des Beteiligten voraus (BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52/04 - beide zit. nach juris; OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2013 - 12 A 1306/12 - juris Rn. 83; vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 2014 - 3 ZKO 635/08 -). - BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
Dies setzt regelmäßig die Anhörung des Beteiligten voraus (BSG, Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52/04 - beide zit. nach juris; OVG NRW…, Urteil vom 28. Mai 2013 - 12 A 1306/12 - juris Rn. 83; vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 2014 - 3 ZKO 635/08 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10
Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte einfachste, nahe liegende Überlegungen nicht anstellt, die jedem einleuchten müssen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. November 2011 - 12 A 1809/10 - juris).
- VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln; …
Im öffentlichen Recht stellt sich die Frage des Vorliegens eines Scheingeschäfts und die Frage eines Rechtsbindungswillens der Beteiligten häufig in Verbindung mit dem Empfang und der späteren Rückforderung öffentlicher Leistungen (vgl. u.a. VGH München, Beschl. v. 20.9.2016, 6 ZB 16.1031, juris; OVG Weimar, Urt. v. 4.12.2014, 3 KO 307/13, juris;… HansOLG, Urt. v. 12.8.2014, 9 U 119/13, juris).