Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 02.04.2009

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   VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09.MZ   

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VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09.MZ (https://dejure.org/2009,24208)
VG Mainz, Entscheidung vom 30.03.2009 - 3 L 175/09.MZ (https://dejure.org/2009,24208)
VG Mainz, Entscheidung vom 30. März 2009 - 3 L 175/09.MZ (https://dejure.org/2009,24208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang einer Verhaltensverantwortlichkeit im Verhältnis zur Zustandshaftung i.F. gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme zur Abfallbeseitigung als Miteigentümer an einem Grundstück; Rechtswidrige Abfallentsorgung durch Lagerung von Abfällen auf einem Grundstück

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfallbeseitigung durch den Grundstückseigentümer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erben eines Grundstücks haften für Altlasten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beseitigung rechtswidrig entsorgter Abfälle durch Grundstückseigentümer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umweltgefährdende Abfälle - Sofortige Beseitigung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04

    Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung liegt insbesondere dann vor, wenn Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Abs. 1 KrW-/AbfG) entgegen § 27 Abs. 1 KrW-/AbfG außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 8 A 11910/04.OVG -, ESRIA).

    Vielmehr kann die Behörde grundsätzlich auch dann, wenn ein Verhaltensstörer greifbar ist, den Zustandsstörer in Anspruch nehmen, falls das Prinzip der schnellen und wirksamen Gefahrbekämpfung dies erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, Rdnr. 753 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
    Auf die Frage des Eigentums an den Abfällen kommt es insoweit ebenso wenig an wie auf einen Besitzbegründungswillen, denn insoweit gilt der öffentlich-rechtliche Besitzbegriff, der allein die auf welche Art auch immer erlangte tatsächliche Gewalt über die Abfälle voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, NJW 1998, 1004, 1005).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
    Insoweit gilt es nämlich zunächst zu berücksichtigen, dass die aus dem Antragsteller, seiner in der Schweiz lebenden Schwester und seiner Tante bestehende Erbengemeinschaft, die zugleich als Eigentümergemeinschaft Eigentum an dem Grundstück hat, zwar nicht Erzeuger, jedoch aber Besitzer i.S. von § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist, da sie ein Mindestmaß an Sachherrschaft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 -, NVwZ 1984, 40) an dem - umfriedeten - Grundstück und den darauf befindlichen Abfällen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Verfügung eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter

    Sieht man hingegen in § 17 Abs. 1 Satz 2 LAbfWG nur eine auf anderweitige Befugnisnormen verweisende bzw. deren Existenz voraussetzende Zuständigkeitsregelung, so folgt die Anordnungsbefugnis des Beklagten aber jedenfalls aus der Zusammenschau von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 LAbfWG mit § 28 Abs. 1 Satz 3 LAbfWG: Danach trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße notwendigen Anordnungen (so auch: OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010, a.a.O. und VG Mainz, Beschluss vom 30. März 2009 - 3 L 175/09.MZ -, juris, Rn. 3; im Ergebnis auch: Reis/Gottschling, a.a.O., Anm. 12, a. E.).
  • VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08

    Inanspruchnahme des Freistaats Thüringen als Zustandsstörer und Waldeigentümer

    Es existiert auch kein Rechtssatz, dass ein Handlungsstörer grundsätzlich vor einem Zustandsstörer in Anspruch genommen werden müsste (vgl. VG Mainz B. v. 30.03.09, 3 L 175/09; [...]).
  • VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09

    Kein Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten des durch Zwangsversteigerung

    Zwar richtet sich die Pflicht des § 17 Abs. 1 Satz 1 LAbfWG zunächst an den Handlungsstörer im polizeirechtlichen Sinne (s. VG Mainz, Beschluss vom 30. März 2009 - 3 L 175/09.MZ -).
  • VG München, 07.11.2013 - M 17 K 12.624

    Entsorgung von Altfahrzeugen; Auswahlermessen

    Ermessensgerecht ist es, bei mehreren Verantwortlichen denjenigen auszuwählen, der voraussichtlich am ehesten geeignet ist, der rechtswidrigen Abfallentsorgung wirksam zu begegnen (VG Mainz, B.v. 30.3.2009 - 3 L 175/09 - juris Rn. 11).
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   VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09   

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https://dejure.org/2009,32271
VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09 (https://dejure.org/2009,32271)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.04.2009 - 3 L 175/09 (https://dejure.org/2009,32271)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. April 2009 - 3 L 175/09 (https://dejure.org/2009,32271)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04

    Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung liegt insbesondere dann vor, wenn Abfälle zur Beseitigung (§ 3 Abs. 1 KrW-/AbfG) entgegen § 27 Abs. 1 KrW-/AbfG außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 8 A 11910/04.OVG -, ESRIA).

    Vielmehr kann die Behörde grundsätzlich auch dann, wenn ein Verhaltensstörer greifbar ist, den Zustandsstörer in Anspruch nehmen, falls das Prinzip der schnellen und wirksamen Gefahrbekämpfung dies erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage 1998, Rdnr. 753 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
    Auf die Frage des Eigentums an den Abfällen kommt es insoweit ebenso wenig an wie auf einen Besitzbegründungswillen, denn insoweit gilt der öffentlich-rechtliche Besitzbegriff, der allein die auf welche Art auch immer erlangte tatsächliche Gewalt über die Abfälle voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, NJW 1998, 1004, 1005).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
    Insoweit gilt es nämlich zunächst zu berücksichtigen, dass die aus dem Antragsteller, seiner in der Schweiz lebenden Schwester und seiner Tante bestehende Erbengemeinschaft, die zugleich als Eigentümergemeinschaft Eigentum an dem Grundstück hat, zwar nicht Erzeuger, jedoch aber Besitzer i.S. von § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG ist, da sie ein Mindestmaß an Sachherrschaft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 -, NVwZ 1984, 40) an dem - umfriedeten - Grundstück und den darauf befindlichen Abfällen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 02.04.2009 - 3 L 175/09
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Verfügung eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
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