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   OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92   

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https://dejure.org/1992,4949
OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92 (https://dejure.org/1992,4949)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.1992 - 3 L 36/92 (https://dejure.org/1992,4949)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 1992 - 3 L 36/92 (https://dejure.org/1992,4949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulische Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler als Verwaltungsakt; Verpflichtung zur Reinigung eines durch Schüler verunreinigten Klassenraums; Notwendigkeit vorheriger Benachrichtigung der Eltern; Verwaltungsgerichtliche Kontrolle pädagogischer Maßnahmen; Pädagogische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachsitzen - Verwaltungsaktcharakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 952
  • NVwZ 1993, 499 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
    Eine "Regelung" ist dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (vgl. BVerwGE 77, 268 = NJW 1988, 87 = NVwZ 1988, 144 ).

    Unter der Geltung des Art. 19 IV GG und der verwaltungsgerichtlichen Generalklausel (§ 40 VwGO) ist die Möglichkeit, vor Gericht Rechtsschutz gegen hoheitliche Maßnahmen zu sichern, nicht von der Rechtsnatur der angegriffenen Maßnahme und damit nicht von der zur Verfügung stehenden Klageart, sondern allein davon abhängig, ob sich der Betroffene auf eine Verletzung einer eigenen Rechtsposition berufen kann (vgl. BVerwGE 77, 268 = NJW 1988, 87).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
    Ihm verbleibt im Unterricht und allgemein bei der Erfüllung seines Erziehungsauftrages ein Spielraum, den er braucht, um seiner pädagogischen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 47, 47 = NJW 1978, 807; BVerfGE 58, 257 = NJW 1982, 921 = NVwZ 1982, 242).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
    Ihm verbleibt im Unterricht und allgemein bei der Erfüllung seines Erziehungsauftrages ein Spielraum, den er braucht, um seiner pädagogischen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 47, 47 = NJW 1978, 807; BVerfGE 58, 257 = NJW 1982, 921 = NVwZ 1982, 242).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1984 - 9 S 2757/83

    Schulordnungsmaßnahme; Nachsitzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
    Denn die mit der Schulpflicht verbundene Anwesenheitspflicht schränkt ohnehin im allgemeinen Schulbetrieb gem. Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG, § 147 S. 1 SchlHSchulG die körperliche Bewegungsfreiheit der Schüler ein, ohne daß es sich damit um eine Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 1 GG handeln würde (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1984, 808).
  • VG Schleswig, 19.08.2020 - 9 B 23/20

    Verwaltungsgericht Schleswig gewährt Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung

    Das gilt für die "Spielregeln" des schulischen Alltags und die Maßnahmen zu deren Durchsetzung (z.B. Ermahnung, Nachsitzen etc.), nicht aber für Maßnahmen stärkerer Intensität wie z.B. Ordnungsmaßnahmen (vgl. Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, § 4, Rn. 1545; OVG Schleswig, U. v. 05.11.1994 - 3 L 36/92 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 5. November 1992 (3 L 36/92 - NJW 1993, 952) betrifft die Rechtmäßigkeit einer pädagogischen Maßnahme gegenüber Schülern, die einen Unterrichtsraum verschmutzt hatten und diesen dann zusammen mit dem Lehrer reinigen mussten, und damit einen gänzlich anders gelagerten rechtlichen Kontext.
  • VG Schleswig, 15.02.2018 - 12 A 173/16

    (Vorläufige) Festsetzung des IHK-Mitgliedbeitrags; Verbot der Vermögensbildung

    Mit der Regelung ist die verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gemeint (OVG Schleswig, Urteil vom 05. November 1992 - 3 L 36/92 - juris, Rn. 21).
  • OLG Schleswig, 08.08.2019 - 1 Ws 120/19

    Anklageerhebung gegen vier Lehrer eines Gymnasiums in Itzehoe abgelehnt

    Dass die Lehrer hierdurch verhindern wollten, dass die Kinder und insbesondere M. den Raum verließen, wäre aber - im Hinblick auf eine Freiheitsberaubung - gerechtfertigt, wie der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (NJW 1993, 952) in dem angefochtenen Bescheid zutreffend ausgeführt hat.
  • VG Schleswig, 29.11.2016 - 9 B 41/16

    Pädagogische Maßnahmen bei inklusiver Beschulung

    In diesem rechtlichen Rahmen sind allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe sowie das Verbot sachfremder Erwägungen und das Toleranzgebot mit erfasst (vgl. OVG Schleswig, U. v. 05.11.1992 - 3 L 36/92 - m. w. N.; VG Schleswig, B. v. 13.07.2001 - 9 B 62/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.07.2001 - 9 B 62/01

    Schulrecht, Abgrenzung: Verwaltungsakt - schlichtes Verwaltungshandeln, Maßnahmen

    Solche, durch den pädagogischen Auftrag geprägten Maßnahmen sind nicht als Verwaltungsakte, sondern vielmehr als sogenanntes schlichtes Verwaltungshandeln einzustufen (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05.11.1992, NJW 1993, 952).
  • VG Schleswig, 13.07.2001 - 9 B 62/01

    Schulrecht, Abgrenzung: Verwaltungsakt - schlichtes Verwaltungshandeln, Maßnahmen

    Solche, durch den pädagogischen Auftrag geprägten Maßnahmen sind nicht als Verwaltungsakte, sondern vielmehr als sogenanntes schlichtes Verwaltungshandeln einzustufen (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05.11.1992, NJW 1993, 952).
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