Rechtsprechung
VG Neustadt, 15.05.2006 - 3 L 677/06 NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überwiegen des öffentlichen Interesses am Sofortvollzug der Anordnung, ein Fahrtenbuch auf die Dauer von einem Jahr zu führen; Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Ermittlung des Halters eines ...
- Wolters Kluwer
Abwägung des öffentlichen Interesses am Sofortvollzug der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs mit dem privaten Interesse des Betroffenen; Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers bei Begehung der Ordnungswidrigkeit; Führen eines Fahrtenbuches zu einer ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage bei Falschangaben zum Fahrer
- IWW (Kurzinformation)
Fahrtenbuch - Fahrtenbuchauflage: Falschangaben zum Fahrer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrtenbuch bei Falschangaben zum Fahrer
- drschmel.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuch: Bei falschen Angaben zum Fahrer kann Fahrtenbuchpflicht verhängt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pkw-Halter zur Fahrtenbuchführung verpflichtet - Falschangaben zum Fahrer rechtfertigen Auflage zur Überwachung der Fahrzeugnutzung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …
Auszug aus VG Neustadt, 15.05.2006 - 3 L 677/06
Die Angemessenheit der Aufklärung beurteilt sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, juris; BVerwG, Buchholz 442.16 zu § 31a StVZO Nr. 18 = NJW 1988, 1104). - BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93
Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung …
Auszug aus VG Neustadt, 15.05.2006 - 3 L 677/06
Die Angemessenheit der Aufklärung beurteilt sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, juris; BVerwG, Buchholz 442.16 zu § 31a StVZO Nr. 18 = NJW 1988, 1104).
- VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
Straßenverkehrsrecht; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters
Gefährdet er indessen die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er entgegen seiner Mitwirkungspflicht nicht dartun kann, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, Rn. 8, juris;… OVG RP, a.a.O.; VG Neustadt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 L 677/06.NW -).