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   VG Arnsberg, 19.10.2007 - 3 L 751/07   

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https://dejure.org/2007,14890
VG Arnsberg, 19.10.2007 - 3 L 751/07 (https://dejure.org/2007,14890)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 19.10.2007 - 3 L 751/07 (https://dejure.org/2007,14890)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 3 L 751/07 (https://dejure.org/2007,14890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Hinterbliebenen auf Erteilung einer Genehmigung zur Verstreuung der Totenasche auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs; Voraussetzung des ordnungsbehördlichen Einschreitens zur Sicherstellung einer Urne wegen bestehender Diebstahlsgefahr; Kriterien ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Totenbeisetzung - Totenasche auf einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ordnungsamt stellt auf Privatgrund beigesetzte Urne sicher Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutti wollte im Garten beerdigt werden - Das führt zu einem langen juristischen Tauziehen mit der Kommune

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urne darf nicht auf Privatgrund beigesetzt werden - Verstoß gegen öffentliche Sicherheit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - 5 B 35/09

    Beeinträchtigung der Heilung des psychischen Traumas eines gebissenen Kindes

    vgl. allgemein zu den Voraussetzungen einer Sicherstellung Pieroth/Schlink/Kniesel, POR, 2. Aufl. 2004, § 19 Rn. 2 f.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a. a. O., S. 209 f:, Rachor, in: Lisken/Denninger, HdbPolR, 3. Aufl. 2001, F Rn. 653 f.; VG Arnsberg, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 3 L 751/07 -, juris.
  • VG Arnsberg, 06.03.2009 - 12 K 2663/08

    Streit über den Ort einer Bestattung; Anspruch auf Herausgabe einer Urne samt

    Anträge der Kläger auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit dem Ziel, die Urne zurückzuerhalten, lehnte die 3. Kammer des erkennenden Gerichts mit Beschlüssen vom 19. Oktober 2007 (3 L 751/07) und vom 19. November 2007 (3 L 869/07) ab.
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