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   OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 20/14   

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https://dejure.org/2018,54698
OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 20/14 (https://dejure.org/2018,54698)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.2018 - 3 LB 20/14 (https://dejure.org/2018,54698)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 2018 - 3 LB 20/14 (https://dejure.org/2018,54698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 42 Abs 2 VwGO, RdFunkStVtr SH
    (Keine) Klagebefugnis der aufsichtsführenden Stelle gegenüber einem Regionalfenster bei Wechsel des Hauptprogrammveranstalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Medienrecht; Berufung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Klagebefugnis in einer Medienrechtssache; Rechtmäßige Erteilung der Zulassung für das bundesweite Fernsehvollprogramm "SAT.1"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 18/14

    Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 20/14
    Im Hauptprogramm "SAT.1" besteht ein werktäglich gesendetes Regionalfenster für das Land Hessen; insoweit wurde der Firma ......., ihrerseits Klägerin des Berufungsverfahrens Az. 3 LB 18/14, vonseiten der Klägerin zuletzt mit Bescheid vom 28. November 2012 die Zulassung mit einer Laufzeit bis zum 26. Juli 2019 erteilt.

    Zudem bleibt das Hauptprogramm "SAT.1", bezüglich dessen Akzessorietät besteht, als solches bestehen und wird voraussichtlich künftig von der Beigeladenen zu 1) anstelle der Beigeladenen zu 2) bundesweit veranstaltet werden (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 29.11.2018 - 3 LB 18/14 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14

    Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 20/14
    Zuletzt mit Bescheid vom 26. August 2008 war dieser die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung ab dem 1. Juni 2010 für eine Dauer von zehn Jahren erneut von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK, ihrerseits Klägerin des Berufungsverfahrens Az. 3 LB 19/14) erteilt worden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16

    Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 20/14
    Darin kommt zwar die Verpflichtung zum Ausdruck, ein Regionalfensterprogramm auszustrahlen; diese Verpflichtung richtet sich aber ausschließlich an den jeweiligen Hauptprogrammveranstalter (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.06.2017 - 2 A 10449/16 -, juris Rn. 37).
  • VG Schleswig, 23.05.2013 - 11 A 3/13

    Anspruch auf Erteilung einer Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 20/14
    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 23. Mai 2013, Az. 11 A 3/13, zu ändern und den Bescheid der Beklagten vom 11. Juli 2012, "Zulassung für das bundesweite Fernsehvollprogramm "SAT.1"", Aktenzeichen: 12.57.2, aufzuheben, hilfsweise, die Revision zuzulassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14

    Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1

    Im Zuge der Erörterung über die Beschlussfassung votierten die Klägerin dieses Verfahrens, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, ihrerseits Klägerin des Berufungsverfahrens Az. 3 LB 20/14, sowie die Landesmedienanstalt Saarland gegen diese Beschlussfassung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 18/14

    Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1

    Im Zuge der Erörterung über die Beschlussfassung votierten die LMK, ihrerseits Klägerin des Berufungsverfahrens Az. 3 LB 19/14, die LPR Hessen, ihrerseits Klägerin des Berufungsverfahrens Az. 3 LB 20/14, sowie die Landesmedienanstalt Saarland gegen diese Beschlussfassung.

    Das Hauptprogramm "SAT.1", bezüglich dessen Akzessorietät besteht, bleibt als solches bestehen und wird künftig von der Beigeladenen zu 1) anstelle der Beigeladenen zu 2) bundesweit veranstaltet werden (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 29.11.2018 - 3 LB 20/14).

  • BVerwG, 13.11.2019 - 6 B 34.19

    Zulassung der Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 29. November 2018 - OVG 3 LB 20/14 - wird aufgehoben.
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