Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 3 O 10286/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- energienetzrecht.de
Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke” im Namen eines rein privatwirtschaftlichen Unternehmens
- beck.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Wettbewerbswidriger Gebrauch der Bezeichnung "Stadtwerke"
Besprechungen u.ä.
- nomos.de (Entscheidungsbesprechung)
Die goldgas GmbH darf sich nicht Stadtwerk nennen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.12.2008 - 3 O 10286/08
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 3 O 10286/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 20.05.2008 - 33 W (pat) 118/06
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 3 O 10286/08
Schließlich hat auch das Bundespatentgericht in einer Entscheidung vom 20.05.2008 (GRUR-RR 2009, 128) ausgeführt, dass es sich bei Stadtwerken um den wirtschaftlichen Betrieb einer Gemeinde handeln würde.
Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 09.12.2008 - 3 O 10286/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unlauterer Wettbewerb: Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" im Firmennamen eines privatwirtschaftlich organisierten Energieversorgungsunternehmens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.12.2008 - 3 O 10286/08
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 3 O 10286/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 20.05.2008 - 33 W (pat) 118/06
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 09.12.2008 - 3 O 10286/08
Schließlich hat auch das Bundespatentgericht in einer Entscheidung vom 20.05.2008(GRUR-RR 2009, 128) ausgeführt, dass es sich bei Stadtwerken um den wirtschaftlichen Betrieb einer Gemeinde handeln würde.
- OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
Gebrauch der Abkürzung "swb" durch privatisierten Nachfolger der Stadtwerke …
Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).
- BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 51/11
Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Staatsballett" - im Rahmen der …
Das Landgericht Nürnberg hat dementsprechend im Juli 2009 der Goldgas Stadtwerke GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, die Bezeichnung Stadtwerke zu benutzen (Beschl. v. 9. Dezember 2008 - 3 O 10286/08, IR 2009, 40). - BPatG, 14.10.2013 - 27 W (pat) 38/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Bolschoi Staatsballett (Wort-Bild-Marke)" - die …
Das Landgericht Nürnberg hat dementsprechend im Juli 2009 der G... GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, die Bezeichnung Stadtwerke zu benutzen (Beschl. v. 9. Dezember 2008 - 3 O 10286/08, IR 2009, 40). - BPatG, 10.09.2013 - 27 W (pat) 42/13
Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Nationalballett" - die Berühmung …
Das Landgericht Nürnberg hat dementsprechend im Juli 2009 der G... GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, die Bezeichnung Stadtwerke zu benutzen (Beschl. v. 9. Dezember 2008 - 3 O 10286/08, IR 2009, 40).