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   LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14   

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https://dejure.org/2015,37451
LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14 (https://dejure.org/2015,37451)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.07.2015 - 3 O 285/14 (https://dejure.org/2015,37451)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 3 O 285/14 (https://dejure.org/2015,37451)
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  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Die Fehlerhaftigkeit dieser Belehrung sei bereits im BGH Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08 festgestellt worden.

    Insbesondere ist nicht entscheidungserheblich, ob es sich bei den streitgegenständlichen Belehrungen um Formulierungen handelt, die bereits Gegenstand der BGH-Entscheidung vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, waren sowie, ob eine Differenzierung zwischen Angebots- und Antragsverfahren erfolgen muss.

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Daher kommt bereits nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nicht in Betracht, denn eine solche kann ausweislich der amtlichen Anmerkung nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az. VIII ZR 323/11, NJW 2012, 2813 Rn. 8).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Ist die Gebühr jedoch - wie vorliegend - von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, wenn sie unbillig gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB ist (BGH, Urteil vom 22.03.2011, Az. VI ZR 63/10, NJW 2011, 2509, 2511), wobei auch eine Erhöhung der Schwellengebühr von 1, 3 auf eine 1, 5-fache Gebühr nicht der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. VI ZR 195/12 Rn. 8, juris).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Ist die Gebühr jedoch - wie vorliegend - von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, wenn sie unbillig gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB ist (BGH, Urteil vom 22.03.2011, Az. VI ZR 63/10, NJW 2011, 2509, 2511), wobei auch eine Erhöhung der Schwellengebühr von 1, 3 auf eine 1, 5-fache Gebühr nicht der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. VI ZR 195/12 Rn. 8, juris).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Hierfür bedarf es einer eindeutigen Information über den Beginn der Widerrufsfrist (BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08, NJW-RR 2009, 709; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, Az. 31 U 79/14, juris).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Eine Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht über längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu in der Lage war und der Gegner sich mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten nachvollziehbarerweise darauf eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch künftig nicht geltend machen werde, weshalb eine Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH BB 2004, 2711, 2713).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Die Gebühr ist durch eine Gesamtabwägung aller nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu bestimmen, wobei Berücksichtigung finden kann, dass der Klägervertreter neben der Klägerpartei eine Vielzahl von Mandanten in Parallelverfahren vertreten hat oder vertritt (BGH, Urteil vom 26.02.2013, Az. XI ZR 345/10 Rn. 61, juris).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Die erforderliche Zeitdauer, die seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts verstrichen sein muss, richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, kann bei einem Zeitraum von sieben Jahren seit dem Vorliegen einer der Belehrung aber durchaus als ausreichend für das Zeitmoment angesehen werden (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - I-13 U 30/11, WM 2012, 1532-1535).
  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Die durch die Parallelität der Sachverhalte bedingte ganz erhebliche Verringerung des zeitlichen Aufwands für das konkrete Mandat kann im Rahmen der Gesamtwürdigung maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Jena, OLGR 2006, 81, 83).
  • OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14

    Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehen infolge des Widerrufs

    Auszug aus LG Bonn, 10.07.2015 - 3 O 285/14
    Der geschuldete Betrag beläuft sich unter Berücksichtigung des berechtigten Streitwertes von 80 % der noch offenen Restdarlehensvaluta von 117.400,00 EUR im Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014, Az. 13 W 50/14) auf 2.217,45 EUR (Geschäftsgebühr gem. VV2300, Auslagenpauschale VV7001, 7002 und Umsatzsteuer).
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   LG Baden-Baden, 12.06.2015 - 3 O 285/14   

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LG Baden-Baden, Entscheidung vom 12.06.2015 - 3 O 285/14 (https://dejure.org/2015,79853)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 3 O 285/14 (https://dejure.org/2015,79853)
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