Rechtsprechung
LG Traunstein, 16.05.2012 - 3 O 391/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Traunstein, 16.05.2012 - 3 O 391/11
- OLG München, 27.09.2012 - 1 U 2422/12
- OLG München, 22.11.2012 - 1 U 2422/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 22.11.2012 - 1 U 2422/12
Arzthaftungsprozess: Zeugenbeweis zur Feststellung eines ärztlichen …
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16.05.2012, Aktenzeichen 3 O 391/11 (2), wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16.5.2012, Aktenzeichen 3 O 391/11 (2) wird aufgehoben.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16.05.2012, Aktenzeichen 3 O 391/11 (2), ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- OLG München, 27.09.2012 - 1 U 2422/12
Arzthaftungsprozess: Zeugenbeweis zur Feststellung eines ärztlichen …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 16.05.2012, Az.: 3 O 391/11, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.