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   BSG, 19.01.1971 - 3 RK 101/67   

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https://dejure.org/1971,2103
BSG, 19.01.1971 - 3 RK 101/67 (https://dejure.org/1971,2103)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1971 - 3 RK 101/67 (https://dejure.org/1971,2103)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1971 - 3 RK 101/67 (https://dejure.org/1971,2103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 19.01.1971 - 3 RK 101/67
    die gesetzliche Krankenversicherung - beherrschenden Territorialprinzip° Ausgehend von der völkerrechtlichen Grundnorm" daß die staatliche Hoheitsgewalt nur innerhalb der Grenzen des eigenen Hoheitsbereichs ausgeübt werden darf, ist als Ausfluß des Territorialprinzips der Grundsatz entwickelt werden, daß der Versicherungszwang grundsätzlich seine Schranke an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt findet (BSG 7, 257, 265; 50" 244" 246)° Das ' gilt auch für die Pflichtkrankenversicherung der Rentner (vom Senat in seiner Entscheidung BSG 27" 129, 152 betro den Beitragszuschuß für freiwillig versicherte Rentner mit Wohnsitz im Ausland offengelassen)° Wenn auch die Auferlegung der Pflichtmitgliedschaft nach der derzeitigen Rechtslage keine Beitragspflicht für den Rentner auslöst (Vgl° aber die inzwischen aufgehobene Regelung des 3 581 Abs° 2 Satz 2 RVG idF des l 5 l Nr°.
  • BSG, 29.05.1969 - 12 RJ 152/68
    Auszug aus BSG, 19.01.1971 - 3 RK 101/67
    Demnach unterlag auch Frau G° nach ihrer Ütersiedlung in die USA nicht der Versicherungspflicht in der gesetz-' lichen Krankenversicherung° Sie ist auch in der fraglichen Zeit vom 22° Juli bis 27° November 1962 vereicherungsfrei gebliebene Nach den Feststellungen des LSG hat sie sich in dieser Zeit "nur vorübergehend zu Besuch" im Inland aufgehalten" ohne ihren Wohnsitz und damit den gewöhnlichen Aufenthalt in den USA aufzugebena Ein solches Nebeneinander von gewöhnlichem Auslands- und vorübergehendem Inlandsaufenthalt ist möglich, wie das Bundessozialgericht bereits für den umgekehrten Fall - vorübergehender Auslandsaufenthalt bei gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich der BVG - ausgesprochen hat (Urteil 29° Mai 1969 - 12 RJ 152/68 -)5 es läßt -'7.
  • LSG Hamburg, 10.10.2000 - I KRBf 12/97
    Deswegen ist er auch nicht der Meinung, dass Rentner der deutschen Rentenversicherung, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten, bei vorübergehendem Aufenthalt im Inland grundsätzlich nicht in der deutschen KVdR versichert bzw. zu versichern sind (vgl. Laufer et. al., a.a.O., unter Hinweis auf BSG vom 19.01.1971- 3 RK 101/67 -, BSGE 32, 174 = SozR Nr. 64 zu § 165 RVO).
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