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   BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76   

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https://dejure.org/1977,2404
BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76 (https://dejure.org/1977,2404)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1977 - 3 RK 11/76 (https://dejure.org/1977,2404)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76 (https://dejure.org/1977,2404)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76
    Das Arbeitsverhältnis besteht vielmehr auch in diesem Fall fort, solange der Arbeitsvertrag rechtlich weiterbesteht, der Arbeitnehmer auch zur Fortsetzung der Arbeit bereit ist und der Arbeitgeber seine Direktions- und Weisungsbefugnis ihm gegenüber nicht verloren hat (vgl. BSGE 10, 156, 159; 16, 210, 212; 26, 124, 126; 29, 30, 31; 33, 254, 258; 37, 10, 13).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76
    Das Arbeitsverhältnis besteht vielmehr auch in diesem Fall fort, solange der Arbeitsvertrag rechtlich weiterbesteht, der Arbeitnehmer auch zur Fortsetzung der Arbeit bereit ist und der Arbeitgeber seine Direktions- und Weisungsbefugnis ihm gegenüber nicht verloren hat (vgl. BSGE 10, 156, 159; 16, 210, 212; 26, 124, 126; 29, 30, 31; 33, 254, 258; 37, 10, 13).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76
    Das Arbeitsverhältnis besteht vielmehr auch in diesem Fall fort, solange der Arbeitsvertrag rechtlich weiterbesteht, der Arbeitnehmer auch zur Fortsetzung der Arbeit bereit ist und der Arbeitgeber seine Direktions- und Weisungsbefugnis ihm gegenüber nicht verloren hat (vgl. BSGE 10, 156, 159; 16, 210, 212; 26, 124, 126; 29, 30, 31; 33, 254, 258; 37, 10, 13).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67

    Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76
    Das Arbeitsverhältnis besteht vielmehr auch in diesem Fall fort, solange der Arbeitsvertrag rechtlich weiterbesteht, der Arbeitnehmer auch zur Fortsetzung der Arbeit bereit ist und der Arbeitgeber seine Direktions- und Weisungsbefugnis ihm gegenüber nicht verloren hat (vgl. BSGE 10, 156, 159; 16, 210, 212; 26, 124, 126; 29, 30, 31; 33, 254, 258; 37, 10, 13).
  • BSG, 21.02.1962 - 7 RAr 53/61
    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76
    Das Arbeitsverhältnis besteht vielmehr auch in diesem Fall fort, solange der Arbeitsvertrag rechtlich weiterbesteht, der Arbeitnehmer auch zur Fortsetzung der Arbeit bereit ist und der Arbeitgeber seine Direktions- und Weisungsbefugnis ihm gegenüber nicht verloren hat (vgl. BSGE 10, 156, 159; 16, 210, 212; 26, 124, 126; 29, 30, 31; 33, 254, 258; 37, 10, 13).
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 16/59

    Anspruch eines Chorsängers bei einem städtischen Theater auf Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76
    Andererseits müssen bei Berücksichtigung der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes unter einem "Zuschuß" zum Krankengeld (§ 189 Satz 2 RVO) alle Leistungen des Arbeitgebers verstanden werden, die dieser dem Arbeitnehmer gewährt, um dessen Gesamtbezüge auch während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht unter den Betrag des von ihm bisher bezogenen Nettoarbeitsentgelts sinken zu lassen (BSGE 18, 236, 238/239).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 33/16 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dasselbe gilt für einen KrgZ, der vom Arbeitgeber für Zeiträume einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Ergänzung der deshalb gewährten Sozialleistungen gezahlt wird (zum KrgZ als Arbeitsentgelt s bereits BSG Urteil vom 30.1.1963 - 3 RK 16/59 - BSGE 18, 236 = SozR Nr. 3 zu § 189 RVO - Juris RdNr 11, 14, 16; BSG Urteil vom 15.12.1970 - 10 RV 789/68 - BSGE 32, 150 = SozR Nr. 4 zu § 14 BVG - Juris RdNr 17 f; BSG Urteil vom 10.11.1977 - 3 RK 11/76 - Juris RdNr 13 f; s auch BAG Urteil vom 26.3.1991 - 3 AZR 47/90 - AP Nr. 29 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen - Juris RdNr 15) .
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

    Das Krankengeld hat insoweit Lohnersatzfunktion (vgl. BSGE 36, 59; Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76).

    Für § 189 RVO, in den des letztlich um die Berücksichtigung von Eigenleistungen des Versicherten geht, ist demgegenüber entscheidend, ob das Krankengeld über den durch den Versicherungsfall hervorgerufenen Bedarf, über den durch die Arbeitsunfähigkeit verursachten Einkommensverlust hinaus zu einer Bereicherung des Versicherten führt oder nicht bzw. ob er mit dem Krankengeld mehr erhält, als er bei vollem Arbeitsentgelt hätte (vgl. Urteil des BSG vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76; vgl. auch Peters, a.a.O. Teil II/1, Anm. 2 a zu § 189 S. 17/431).

    Dieser Gedanke, lediglich ungerechtfertigte zusätzliche Vorteile gegenüber der vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gegebenen Verdienstsituation zu verhindern, entspricht die auch noch für § 189 RVO in der hier anzuwendenden Fassung heranziehbare Rechtsprechung des BGG, wonach - in einem einheitlichen - Beschäftigungsverhältnis - teilweise fortgezahltes Arbeitsentgelt als Zuschuß zu werten ist, soweit es zusammen mit dem Krankengeld das tatsächliche Nettoarbeitsentgelt des Versicherten im Bemessungszeitraum nicht übersteigt (vgl. BSGE 18, 236; Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76; Peters, a.a.O., Anm. 3 zu § 189, S. 17/438; Brackmann, a.a.O., Bd. II, S. 434 e).

  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 33/86

    Ruhen einer Rente - Wohnungsbeihilfe - Arbeitsentgelt - Berufsunfähigkeitsrente

    Die Rechtsprechung zu dieser Regelung hat teilweise fortgezahlten Lohn bzw. Gehalt insoweit als (ruhensfreien) Zuschuß des Arbeitgebers gewertet, als er zusammen mit dem Krankengeld den Nettobetrag des Arbeitsentgelts nicht übersteigt; nur der übersteigende Lohnanteil ist als Arbeitsentgelt angesehen worden, daß das Ruhen des Krankengeldes zur Folge hat (BSGE 18, 236; siehe auch BSG Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 11/76 - SozSich 1978, 114).
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