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BSG, 19.10.1983 - 3 RK 15/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Grundurteil - Belastungserprobung - Arbeitstherapie - Abgrenzung zum Beschäftigungsverhältnis
Verfahrensgang
- SG Marburg, 24.09.1980 - S 6 KR 22/78
- LSG Hessen, 26.08.1981 - L 8 KR 1300/80
- BSG, 19.10.1983 - 3 RK 15/82
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.10.1968 - 2 RU 72/66
Auszug aus BSG, 19.10.1983 - 3 RK 15/82
Werden in einem Grundurteil insoweit keine ausreichenden Feststellungen getroffen, so leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel (vergleiche zuletzt BSG vom 1968-10-31 2 RU 72/66 = USK 68100).
- BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich …
Indem sie Grundarbeitsfähigkeiten fördert, soll Arbeitstherapie gerade durch den Fähigkeitserwerb gezielt Krankheit - im dargelegten umfassenden Sinne - behandeln, insbesondere die Persönlichkeit in einem sich wechselseitig mit dem Fähigkeitserwerb bedingenden Prozess stabilisieren (vgl auch BSG Urteil vom 19.10.1983 - 3 RK 15/82 - juris RdNr 17 = USK 83141;… BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 6 S 20) . - BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 13/87
Bewährungshilfeverein - Betriebsähnliche Maßnahme - Arbeitslosigkeit - …
Dieser gibt den Rechtsbeziehungen zwischen den an der Maßnahme Beteiligten das Gepräge, und zwar auch dann, wenn die Maßnahme in einem Betrieb stattfindet; evtl Weisungsbefugnisse eines Arbeitgebers sind demgegenüber nachrangig (vgl Urteil vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 15/82 - USK 83 141; Urteil vom 26. Juli 1978 - 3 RK 26/76 - USK 78 94).