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   BSG, 24.06.1969 - 3 RK 60/66   

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BSG, 24.06.1969 - 3 RK 60/66 (https://dejure.org/1969,8849)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1969 - 3 RK 60/66 (https://dejure.org/1969,8849)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 3 RK 60/66 (https://dejure.org/1969,8849)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 28/87

    Identität von Krankheiten - Einheitliches Krankengeschehen - Degenerative

    Der Senat hat dementsprechend schon früher die Auffassung vertreten, daß dieselbe Krankheit i.S. der genannten Vorschrift auch dann noch fortbestehen kann, wenn Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit (vorübergehend) entfallen sind, also der alte Versicherungsfall abgeschlossen ist (Urteil vom 24. Juni 1969 - 3 RK 60/66 - SGb 1970, 97, 98).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2024 - L 4 KR 695/23

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - hinzugetretene Erkrankung - keine

    Auch bei einer neu eintretenden Arbeitsunfähigkeit verlängert sich die Leistungsdauer nicht, wenn die neue Arbeitsunfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist, die schon die frühere Arbeitsunfähigkeit verursacht hatte oder die während ihres Bestehens hinzugetreten war (BSG, Urteil vom 24. Juni 1969 - 3 RK 60/66 - juris, Rn. 14).Die hinzugetretene Krankheit kann aber für spätere Bezugszeiten in einem neuen Dreijahreszeitraum bedeutsam sein, wenn sie dann für sich allein die Arbeitsunfähigkeit bedingt bzw. nach Wegfall der ersten Krankheit die - alleinige - Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist ( BSG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 RK 8/92 - juris, Rn. 16).
  • LSG Thüringen, 28.04.2015 - L 6 KR 1726/11

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchshöchstdauer - "dieselbe Krankheit"

    Der Senat hat dementsprechend schon früher die Auffassung vertreten, daß dieselbe Krankheit iS der genannten Vorschrift auch dann noch fortbestehen kann, wenn Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit (vorübergehend) entfallen sind, also der alte Versicherungsfall abgeschlossen ist (Urteil vom 24. Juni 1969 - 3 RK 60/66 - SGb 1970, 97, 98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - L 2 (5) KR 74/03

    Krankenversicherung

    Dabei bilden die ursprüngliche und hinzugetretene Erkrankungen innerhalb der ersten Blockfrist - hier: 24.04.1998 bis 23.04.2001 - eine Einheit (vgl BSG Urteil vom 08.12.1992, Az: 1 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 3; Krauskopf-Vay, SozKV, § 48 SGB V RdNr 9 f.); unerheblich ist, ob die Arbeitsunfähigkeit durch Zeiten der Arbeitsfähigkeit unterbrochen wurde (dazu bereits BSG Urteil vom 24.06.1969, Az: 3 RK 60/66 = SozR Nr. 40 zu § 183 RVO; Urteil vom 12.10.1998, Az: 3/8 RK 28/87, NZA 1989, 287=USK 99 135 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 KR 1416/08
    Unerheblich sei, ob die Arbeitsunfähigkeit durch Zeiten der Arbeitsfähigkeit unterbrochen worden sei (BSG, Urt. 24.6.1969, - 3 RK 60/66 - Urt. vom 12.10.1998, - 3/8 RK 28/87 -).
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