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   VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09   

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VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09 (https://dejure.org/2011,3027)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 (https://dejure.org/2011,3027)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 3 S 445/09 (https://dejure.org/2011,3027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zweifel an der Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur Abgrenzung zwischen mischgebietsverträglichen und kerngebietstypischen Spielhallen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur Abgrenzung von mischgebietsverträglichen zu kerngebietstypischen Spielhallen unter der Geltung der Spielverordnung in der seit 01.01.2006 geltenden Fassung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung gem. § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) i.V.m. Nr. 9.1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung gem. § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz ( GKG ) i.V.m. Nr. 9.1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de

    Zugrundelegung des Schwellenwertes von 100 qm Nutzfläche zur Abgrenzung von mischgebietsverträglichen zu kerngebietstypischen Spielhallen unter der Geltung der Spielverordnung in der seit 01.01.2006 geltenden Fassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 51
  • NVwZ-RR 2011, 510
  • VBlBW 2011, 235
  • DÖV 2011, 494
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Vielmehr kann ein Vorhaben auch dann unzulässig sein, wenn es bei Prüfung einzelner Tatbestandsmerkmale noch vertretbar wäre, es jedoch - wie hier - in der Gesamtschau mehrerer Merkmale zu städtebaulichen Unzuträglichkeiten führt (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.12.2010 - 2 B 09.2419 -, juris).

    Ein Widerspruch nach der "Lage" kann vorliegen wenn, das Vorhaben aufgrund seines konkreten Standorts städtebauliche Unzuträglichkeiten in dem Baugebiet hervorruft (vgl. Beschluss des Senats vom 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, a.a.O.).

    Ein Widerspruch nach dem "Umfang" kann sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ergeben (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2009 - 3 S 1057/09

    Zulassung eines Spielstättencenters im Gewerbegebiet im Wege einer Ausnahme nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    27 Der Senat hat erhebliche Zweifel, ob unter der Geltung der neuen Spielverordnung der Abgrenzung von mischgebietsverträglichen zu kerngebietstypischen Spielhallen weiterhin der Schwellenwert von 100 m² Nutzfläche zugrunde zu legen ist (von der Rspr. wurde dies bislang entweder offengelassen vgl. z.B. VGH Baden-Württ., Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -" BauR 2007, 1373, oder es wurde ohne Erörterung dieser Frage weiterhin der Schwellenwert von 100 m² angewendet, vgl. Beschluss des Senats vom 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45 [fünffache Überschreitung des Schwellenwertes] und BayVGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 ZB 08.3309 -, juris).

    Bei der Prüfung, ob ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets besteht, ist maßgeblich auf die jeweilige örtliche Situation abzustellen, in die ein Gebiet hineingeplant ist, sowie auf den jeweiligen Planungswillen, soweit er im zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 4 B 68.08 -, BRS 73 Nr. 82 und Beschluss des Senats vom 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45).

    Ein Widerspruch nach der "Lage" kann vorliegen wenn, das Vorhaben aufgrund seines konkreten Standorts städtebauliche Unzuträglichkeiten in dem Baugebiet hervorruft (vgl. Beschluss des Senats vom 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1987 - 6 A 139/86

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Danach spricht bei Spielhallen bis zu einer Größe von ungefähr 100 m² vieles für eine Mischgebietsverträglichkeit, während Spielhallen, die diesen Schwellenwert überschreiten, eher als kerngebietstypisch einzustufen sind (vgl. z.B. VGH Baden-Württ., Urteil vom 20.08.1991 - 5 S 2881/90 -, NVwZ-RR 1992, 465; Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987 - 6 A 139/86 -, NVwZ 1988, 1141; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 21.06.1994 - 11 A 1113/91 -, BRS 56 Nr. 58).

    Solche Spielhallen wurden in aller Regel als mischgebietsverträglich eingestuft (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BauR 2007, 1373); sie waren aus betriebswirtschaftlicher Sicht im mittleren Bereich anzusiedeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987, a.a.O.).

    Zusätzlich wurden Betriebe mit sechs Geldspielgeräten - wohl ausgehend von der maximal zulässigen Anzahl von insgesamt zehn Geräten und einem arithmetischen Mittel von fünf Geräten - als Betriebe im mittleren Bereich eingestuft (so BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, a.a.O. und Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987, a.a.O. allerdings ohne nähere Begründung).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Nach "Anzahl" kann eine Spielhalle der Eigenart eines Mischgebiets widersprechen, wenn in dem Gebiet bereits ein solcher Betrieb vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 -, BVerwGE 68, 213).

    Nach der "Zweckbestimmung" widerspricht ein Vorhaben der Eigenart eines Baugebiets, wenn es sich zwar innerhalb der Bandbreite der regelmäßig oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen des Baugebiets hält, mit dem Baugebiet in seinem konkreten Zuschnitt und seiner konkreten Ausgestaltung jedoch nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Solche Spielhallen wurden in aller Regel als mischgebietsverträglich eingestuft (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BauR 2007, 1373); sie waren aus betriebswirtschaftlicher Sicht im mittleren Bereich anzusiedeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987, a.a.O.).

    Zusätzlich wurden Betriebe mit sechs Geldspielgeräten - wohl ausgehend von der maximal zulässigen Anzahl von insgesamt zehn Geräten und einem arithmetischen Mittel von fünf Geräten - als Betriebe im mittleren Bereich eingestuft (so BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, a.a.O. und Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987, a.a.O. allerdings ohne nähere Begründung).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Solche Spielhallen wurden in aller Regel als mischgebietsverträglich eingestuft (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BauR 2007, 1373); sie waren aus betriebswirtschaftlicher Sicht im mittleren Bereich anzusiedeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987, a.a.O.).

    27 Der Senat hat erhebliche Zweifel, ob unter der Geltung der neuen Spielverordnung der Abgrenzung von mischgebietsverträglichen zu kerngebietstypischen Spielhallen weiterhin der Schwellenwert von 100 m² Nutzfläche zugrunde zu legen ist (von der Rspr. wurde dies bislang entweder offengelassen vgl. z.B. VGH Baden-Württ., Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -" BauR 2007, 1373, oder es wurde ohne Erörterung dieser Frage weiterhin der Schwellenwert von 100 m² angewendet, vgl. Beschluss des Senats vom 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45 [fünffache Überschreitung des Schwellenwertes] und BayVGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 ZB 08.3309 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1994 - 11 A 1113/91

    Sind Spielhallen im Mischgebiet zulässig?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Danach spricht bei Spielhallen bis zu einer Größe von ungefähr 100 m² vieles für eine Mischgebietsverträglichkeit, während Spielhallen, die diesen Schwellenwert überschreiten, eher als kerngebietstypisch einzustufen sind (vgl. z.B. VGH Baden-Württ., Urteil vom 20.08.1991 - 5 S 2881/90 -, NVwZ-RR 1992, 465; Nds. OVG, Urteil vom 11.09.1987 - 6 A 139/86 -, NVwZ 1988, 1141; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 21.06.1994 - 11 A 1113/91 -, BRS 56 Nr. 58).

    Art und Anzahl der Spielgeräte bestimmen wiederum maßgeblich die Attraktivität der Spielhalle und damit regelmäßig den Umfang des Zuspruchs sowie den Grad der mit der Benutzung der Spielhalle für die Wohnnutzung typischerweise verbundenen Störungen (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 21.06.1994, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09

    Weiterer Bordellbetrieb südlich des Speyrer Doms nicht zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Dies führt tendenziell zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise und damit zu einer Verdrängung von Gewerbebranchen mit schwächerer Finanzkraft (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2009 - 8 A 10480/09 -, BRS 74, 85).
  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Durch das verstärkte Nachrücken von Vergnügungsstätten in freiwerdende Fachgeschäfte verliert aber ein Baugebiet wie das vorliegende an Attraktivität mit der Folge weiterer Abwanderung von Einzelhandelsgeschäften und solcher Nutzungen, die sich eher unproblematisch mit einer Wohnnutzung vereinbaren lassen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 3 S 445/09
    Denn es entspricht einem städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten, zumindest wenn sie in einem Gebiet gehäuft vorhanden sind, negativ auf die Umgebung auswirken, indem sie den sogenannten trading-down-Effekt auslösen (BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 13.93 -, NVwZ 1995, 698).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2881/90

    Regelmäßig keine Spielhalle über 100 qm Nutzfläche im Mischgebiet; keine

  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 2 ZB 08.3309

    Spielhalle; nicht kerngebietstypisch; Schwellenwert von 100 m² Grundfläche;

  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 10 K 2870/07

    Spielhalle, Geldspielgeräte, Vergnügungsstätte, Kerngebietstypik, Mischgebiet,

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Auch wenn sich das Störpotenzial von Spielhallen mit der Änderung der Spielverordnung und der Einführung des Verbots sog. Fun Games (§ 6a SpielV) im Jahr 2006 geändert haben mag (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, VBlBW 2011, 235), stellt dies den Flächenmaßstab - auch mit Blick auf die verbleibenden Möglichkeiten zur Aufstellung der Unterhaltung dienender Spielgeräte - nicht grundsätzlich in Frage (vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.2013 - 5 S 29/12 -, a.a.O., Rn. 52).

    Indem die Spielhalle mit Gaststätte eine Vergnügungsmöglichkeit bis in die Nachtstunden mit den zu erwartenden typischen Begleiterscheinungen schafft, ist sie als das Wohnen wesentlich störend und damit nicht gebietsverträglich anzusehen (ähnlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, VBlBW 2011, 235).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Die vom beschließenden Gerichtshof im Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 - vorgeschlagene Abgrenzung anhand der vorgesehenen Besucherplätze werfe demgegenüber erhebliche praktische Probleme auf.

    Soweit der erkennende Gerichtshof in dem vom Kläger herangezogenen Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 - (vgl. allerdings den späteren Beschl. v. 12.07.2011 - 3 S 698/11 -) ein Festhalten an dem Schwellenwert von 100 m 2 Nutzfläche für nicht mehr sachgerecht gehalten und demgegenüber ein vorrangiges Abstellen auf die insgesamt geplanten Besucherplätze für sachgerechter gehalten hat, weil sich das Störpotential einer Spielhalle durch das seit 2006 geltende Verbot der sog. Fun Games (vgl. § 6a SpielV) nicht unerheblich verändert habe, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Hinzukommt, dass sie auch aufgrund ihrer Belegenheit in noch zentraler Lage an einer (mehrspurigen) Durchgangsstraße (Zxxxstraße) - aufgrund eines besonderen Attraktivitätsfaktors für "Laufkundschaft" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.11.2006, a.a.O.) - und des zur Verfügung stehenden Parkraums ("Gxxx-Parkhaus") eine Besucherzahl erwarten lassen dürfte, welche die Schwelle zur Mischgebietsverträglichkeit überschreitet (vgl. insoweit VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.02.2011, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund ist aber auch hier ohne weiteres von einem sog. Trading-down-Effekt auszugehen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.03.2012 - 8 S 260/11 - Urt. v. 22.02.2011, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 04.09.2008 - 4 BN 9.08 -, ZfBR 2008, 799), wie ihn die Beklagte unter Bezugnahme auf zwischenzeitliche Untersuchungen im Zusammenhang mit dem von ihr entwickelten Vergnügungsstättenkonzept auch bereits festgestellt hat (vgl. den Endbericht zum Gutachten zur Entwicklung einer Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt P., S. 28, 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2012 - 5 S 1778/11

    Kerngebietstypische Spielhalle in einem Gewerbegebiet; maßgebliche nähere

    Der Abgrenzung von kerngebietstypischen zu mischgebietsverträglichen Spielhallen wird als Anhalt grundsätzlich ein Schwellenwert von 100 qm Nutzfläche zugrunde gelegt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.08.1991 - 5 S 2881/90 -, NVwZ-RR 1992, 465; Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, NVwZ-RR 2011, 510).

    Ob dieser Wert aufgrund der Änderung der Spielverordnung vom 01.01.2006 ggfs. nach unten zu korrigieren ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 - a.a.O.) bedarf hier keiner Entscheidung, da das Bauvorhaben des Klägers den Schwellenwert mit ca. 610 qm in jedem Fall bei weitem überschreitet.

    Es entspricht einem städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten, zumindest wenn sie in einem Gebiet gehäuft vorhanden sind, negativ auf die Umgebung auswirken, indem sie einen sog. "Trading-down-Effekt" auslösen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 -, NVwZ 1995, 698; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, a.a.O.; Bay.VGH, Urt. v. 15.12.2010 - 2 B 09.2419 -, BRS 76 Nr. 73).

    Jedenfalls ändert dieser Gesichtspunkt nichts an der "Sogwirkung" von Vergnügungsstätten, die durch den "Trading-down-Effekt" ausgelöst wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, a.a.O.) und wie er auch im hier fraglichen Gebiet eintreten kann.

    Dieses führt tendenziell zu einer Erhöhung der Grundstücks- und Mietpreise und damit zu einer Verdrängung von Gewerbebranchen mit schwächerer Finanzkraft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 a.a.O. und OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.08.2009 - 8 A 10480/09 -, BRS 74, 85).

  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Sie tragen der unterschiedlichen Intensität der Auswirkungen kerngebietstypischer und nicht-kerngebietstypischer Vergnügungsstätten Rechnung (vgl. VGH BW, B. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 -, juris; U. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, juris).

    Denn der für (nicht-)kerngebietstypische Spielhallen typische "Störungsgrad" lässt sich vorbehaltlich einer Betrachtung aller Einzelfallumstände in erster Linie nach der Zahl und Art ihrer Spielgeräte, ihrer Fläche und ihrer Besucherplätze bestimmen (VGH BW, U. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, juris).

    Von Bedeutung sind insofern vor allem Art und Anzahl der Spielgeräte, denn nach ihnen richtet sich "maßgeblich die Attraktivität der Spielhalle und damit regelmäßig de[r] Umfang des Zuspruchs sowie de[r] Grad der mit der Benutzung der Spielhalle für die Wohnnutzung typischerweise verbundenen Störungen" (vgl. VGH BW, U. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, juris); die Fläche ist demgegenüber, obwohl baurechtlich u.U. leichter zu handhaben, in der Sache als Abgrenzungskriterium von untergeordneter Bedeutung, denn ab welcher Flächengröße eine Vergnügungsstätte kerngebietstypisch ist, wird gerade anhand der zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten je Quadratmeter berechnet.

    Geht man außerdem davon aus, dass eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte i.d.R. ab einer Zahl von 40 Plätzen vorliegt (vgl. VGH BW, U. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, juris, unter Verweis auf Stüer, ZfWG 2010, 387), entsprechen die drei auf dem Baugrundstück geplanten Betriebe auch hinsichtlich der Besucherplätze einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte.

  • VG München, 08.05.2019 - M 9 K 18.1488

    Zulässigkeit einer Wettannahmestelle für Sportwetten im Mischgebiet

    Bei Spielhallen geht eine Ansicht (VGH BW, U.v. 22.2.2011 - 3 S 445/09 - BeckRS 2014, 45949 Rn. 31) davon aus, dass zur Ermittlung der zu erwartenden Nutzeranzahl Besucherplätze an Geldspielautomaten, an sonstigen Spielgeräten, an Bistrotischen und an der Theke zu zählen sind.

    Wenn der VGH BW (U.v. 22.2.2011, a. a. O.) in seiner Entscheidung bspw. je Billardtisch zwei Besucherplätze - hier also: Stehplätze - veranschlagt, so zeigt dies im Übrigen, dass diese Form der "Zuordnung" auch im Rahmen von Spielhallen problematisch ist: Billard kann durchaus auch mit drei oder vier Spielern je Tisch gespielt werden.

    Abgesehen davon, dass das Gericht die Bewertung anhand von Besucherplätzen demnach kritisch sieht, sei aber darauf hingewiesen, dass die streitgegenständliche Vergnügungsstätte, soweit ersichtlich, nach allen dazu vorgeschlagenen Richtwerten ohnehin zulässig wäre, wollte man (nur) auf die Sitzplätze abheben und/oder noch zusätzlich die Wandterminals einbeziehen (VGH BW, U.v. 22.2.2011 - 3 S 445/09 - BeckRS 2014, 45949 Rn. 31, Kröninger, LKRZ 2011, 406, 407 und Stüer, ZfWG 2010, 386, 388 sprechen sich dafür aus, dass erst eine Anzahl von mehr als 40 Besucherplätzen ein Merkmal für eine Kerngebietstypik sei).

    Auch der mit einem Vorhaben wie dem klägerischen verbundene An- und Abfahrtsverkehr ist unproblematisch (vgl. dazu auch VGH BW, U.v. 22.2.2011 - 3 S 445/09 - juris).

  • VG Stuttgart, 20.03.2012 - 6 K 1922/11

    Baurecht: Zulässigkeit einer Nutzungsänderung; mischgebietstypische bzw.

    Bisher hatte sich in der Rechtsprechung zur Abgrenzung als Schwellenwert eine Grundfläche von etwa 100 qm ohne Nebenflächen herausgebildet (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09-, NVwZ-RR 2011, 510 und juris).

    Aber auch wenn man mit dem VGH Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 22.02.2011 a.a.O.) aufgrund der Änderung der SpielVO zum 01.01.2006 auf die Anzahl der in dem Vorhaben geplanten Besucherplätze abstellt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Besucherplätze an Geldspielautomaten, an sonstigen Spielgeräten, an Bistrotischen oder an einer Theke handelt, und mehr als 40 Besucherplätze als kerngebietstypisch wertet, kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 3 K 1045/11

    Ausschluss von Vergnügungsstätten und damit auch von Spielhallen im gesamten

    Andererseits ist allgemein anerkannt, dass die durch eine Spielhalle verursachten Immissionen in aller Regel nicht auf den Spielbetrieb als solchen zurückzuführen sind, sondern durch das Kommen und Gehen und das damit verbundene Verkehrsaufkommen ausgelöst werden (vgl. Otto, Die Zulassung von Spielhallen: Planungsrecht vs. Spielhallenrecht, DVBl. 2011, 1330/1331 sowie auch VGH Bad-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, VBlBW 2011, 235).

    Auch dadurch gehen Flächen für das produzierende und verarbeitende Gewerbe verloren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, VBlBW 2011, 235).

  • VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20

    Wiederholtes Stellen von Bauanträgen

    Allerdings konnten nach der damaligen Fassung der Baunutzungsverordnung nicht Vergnügungsstätten auch als "sonstige Gewerbebetriebe" (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1977) zulässig sein, wenn sie nicht dem Typus der Vergnügungsstätten, wie sie für Einrichtungen im Kerngebiet kennzeichnend sind, entsprechen und keine wesentlichen Störungen für die Wohnruhe vor allem am Abend und in der Nacht mit sich bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 - juris Rn. 21; OVG d. Saarlandes, Beschl. v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14; VG München, Urt. v. 08.05.2019 - M 9 K 18.1488 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2013 - 8 S 2073/12

    Beurteilung, wie sich die bauliche Änderung eines Gebäudes, in dem mehrere als

    Richtigerweise sei insoweit aber auf Attraktivität und Störpotential der Spielhalle und damit auf die Zahl der Spielgeräte abzustellen, wie der 3. Senat des beschließenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 16.02.2011 - 3 S 445/09 - ausgeführt und damit die Rechtsprechung zum Flächen-Schwellenwert in Frage gestellt habe.

    Soweit der Kläger mit seinem weiteren Vortrag zur Kerngebietstypik von Spielhallen und zum Urteil des beschließenden Gerichtshofs vom 16.02.2011 - 3 S 445/09 - (NVwZ-RR 2011, 510) im Übrigen sinngemäß die - im angefochtenen Urteil bejahte - Rechtsfrage als grundsätzlich klärungsbedürftig aufwerfen sollte, ob für die Einordnung einer Spielhalle mit Geldspielgeräten als kerngebietstypisch (vgl. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) vorrangig auf den Schwellenwert von 100 m 2 Spielhallen-Nutzfläche abzustellen ist, besteht nach der Antragsbegründung ebenfalls kein prinzipieller Klärungsbedarf.

  • VG Minden, 15.03.2012 - 9 K 582/11

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche

    Ihre Nutzfläche überschreitet den von der Rechtsprechung zur Bestimmung der Grenze der Mischgebietsverträglichkeit entwickelten Schwellenwert von 100 m2, vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 09.02.2011 - 9 ZB 10.162 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 12.09.2002 - 8 S 1571/02 -, DÖV 2003, 642 = juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 21.06.1994 - 11 A 1113/91 -, BRS 56 Nr. 58; Sächs. OVG, Beschluss vom 09.04.2002 - 1 B 701/01 -, GewArch 2002, 213; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 4a Rn. 23.4 m.w.N. Zweifelnd an der Zugrundelegung des Schwellenwerts von 100 m2 nunmehr aber VGH BW, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, NVwZ-RR 2011, 510 = juris, Rn. 27 ff.

    Dahin tendierend VGH BW, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, a.a.O., Rn. 31, unter Verweis auf Stüer, ZfWG 2010, 387 (288).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2992/11

    Eisntweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit über die Zulässigkeit

  • VG Saarlouis, 19.11.2014 - 5 K 2185/13

    Erteilung einer Baugenehmigung; Einstufung einer Wettannahmestelle als

  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

  • VG Freiburg, 29.05.2019 - 4 K 5187/18

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

  • VG Darmstadt, 26.06.2012 - 7 K 1187/11

    Swinger-Club im Mischgebiet zulässig?

  • VG München, 18.07.2016 - M 8 K 15.1211

    Nutzungsänderung eines Ladens in ein Wettbüro

  • VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13

    Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme

  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 15 ZB 09.3142

    Spielhalle; Mischgebiet; Gebietsverträglichkeit

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei

  • VGH Bayern, 13.01.2012 - 14 ZB 11.1256

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Augsburg, 28.07.2011 - Au 5 K 10.661

    Vorbescheid für eine Spielhalle; faktisches Mischgebiet; Anspruch auf Erteilung

  • OVG Sachsen, 13.08.2015 - 1 A 51/14

    Nutzungsänderung Spielhallen

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 9 ZB 09.11

    Berufungszulassungsantrag; Vorbescheid; Spielhalle mit ca. 121 m² und 132 m²

  • VG München, 05.06.2019 - M 9 K 18.2626

    Großflächige Spielothek als kerntypische Vergnügungsstätte

  • VGH Bayern, 02.08.2012 - 14 C 12.1519

    Streitwertbeschwerde; Nutzungsänderung u.a. gewerblich genutzter Räume in eine

  • VG Saarlouis, 10.04.2013 - 5 K 37/12

    Baugenehmigung für eine Spielhalle mit einer Fläche von mehr als 100 qm

  • VG Saarlouis, 01.08.2012 - 5 K 607/11

    Erteilung eines Vorbescheides (VR050)Zur Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer

  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2022 - 6 K 2307/19

    Bauvorbescheid; Vergnügungsstätte; Spielhalle

  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 786/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle im Mischgebiet

  • VG Hannover, 22.10.2019 - 4 A 24/19

    Mischgebiet; Schankwirtschaft; Spielhalle

  • VG München, 30.07.2013 - M 1 K 13.1587

    Kerngebietstypische Spielhalle

  • VG Ansbach, 19.07.2011 - AN 3 K 10.02519

    Spielhalle im Gewerbegebiet; Ausnahme

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