Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21599
LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11 (https://dejure.org/2012,21599)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 Sa 10/11 (https://dejure.org/2012,21599)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 Sa 10/11 (https://dejure.org/2012,21599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche eines Betriebsratsmitglieds und stellvertretenden Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung - Amtsausübung während Freistellung und Erholungsurlaub sowie bei flexibler Arbeitszeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche eines Betriebsratsmitglieds und stellvertretenden Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung - Amtsausübung während Freistellung und Erholungsurlaub sowie bei flexibler Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Amtsausübung durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Rechtsfolgen der Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung; Ausgleich für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Amtsausübung durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Rechtsfolgen der Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung; Ausgleich für Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und Mitgliedern der Schwerbehindertenvertretung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Diese Voraussetzungen sind während des Erholungsurlaubs eines Betriebsratsmitglieds jedenfalls dann erfüllt, wenn es nicht zuvor seine Bereitschaft angezeigt hat, trotz des Urlaubs für Betriebsratstätigkeiten zur Verfügung zu stehen (vgl. BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 = juris Rn. 24).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist das Betriebsratsmitglied solange als verhindert anzusehen, bis es seine Bereitschaft zur Betriebsratstätigkeit positiv anzeigt (vgl. BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - aaO Rn. 29, 30, 32).

    Entsprechend dem Zweck des Freizeitausgleichsanspruchs, den Amtsträger (auch) vor Überlastung zu schützen, ist es sachgerecht, die vom Bundesarbeitsgericht zur Frage der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds während des Erholungsurlaubs entwickelten Grundsätze auch auf die Gewährung von Freizeitausgleichsansprüchen gem. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und gem. § 96 Abs. 6 BetrVG anzuwenden (vgl. zur Frage der Verhinderung bei einseitiger Suspendierung eines Betriebsratsmitglieds durch den Arbeitgeber: BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - = juris Rn. 45).

    Die Unterbrechung erfolgte nicht aufgrund bestimmter Gegebenheiten oder Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre, sondern allein aufgrund der Entscheidung der Klägerin, ihre Ämter wahrzunehmen, von denen sie ohne eine gegenteilige Anzeige suspendiert gewesen wäre (vgl. BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 -, aaO, Rn. 29).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04

    Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    aa) Betriebsbedingte Gründe im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen vor, wenn bestimmte Gegebenheiten oder Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit erledigt werden konnte (vgl. BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - = NZA 2005, 704 zu II. 1. der Gründe).

    Die Teilzeitbeschäftigung ist daher eine Besonderheit im Sinne des § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG 10. November 2004 - 7 AZR 131/04 - = NZA 2005, 704 zu II. 1. der Gründe).

  • BAG, 14.05.1997 - 7 ABR 26/96

    Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Ein Betriebsratsmitglied, dem gekündigt wurde, ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens an der Amtsübung gehindert, wenn nicht eine tatsächliche Weiterbeschäftigung erfolgt (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAG 10. November 2004 - 7 AZR 12/04 -).

    Der Hinderungsgrund entfällt, wenn sich herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - = NZA 97, 1245 zu B II. 1. der Gründe; BAG 10. November 2004 - 7 AZR 12/04 - = NZA 2005, 707 zu II. 1. a) bb) der Gründe, beide Entscheidungen zur Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer; Fitting u. a., aaO, § 24 Rn. 16 wohl auf die Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs abstellend mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 2 Sa 90/04

    Betriebsbedingte Kündigung, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Auf die Berufung der Klägerin wurde das Urteil mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 08.03.2006 - 2 Sa 90/04 - abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigungen nicht aufgelöst worden sei und dem Antrag der Klägerin, sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Betriebsärztin weiter zu beschäftigen, stattgegeben.

    bb) Die Klägerin wurde vorliegend zwar nicht tatsächlich entsprechend ihrem Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt, sie hatte jedoch einen Weiterbeschäftigungstitel gegen die Beklagte erwirkt, denn diese wurde mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 08.03.2006 - 2 Sa 90/04 - verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Betriebsärztin weiter zu beschäftigen.

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Beschluss vom 01.09.2006 - 20 Ta 10/06 - (vgl. Bl. 28 bis 31 d. A.) geht die erkennende Kammer davon aus, dass in einem Weiterbeschäftigungsverhältnis, wenn die Parteien nicht ein auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis bis zum Abschluss des Bestandsschutzprozesses begründen, eine Arbeitspflicht nicht besteht und die Beschäftigung gegebenenfalls ohne Vertragsgrundlage erfolgt (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - = AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Der Hinderungsgrund entfällt, wenn sich herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war (vgl. BAG 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - = NZA 97, 1245 zu B II. 1. der Gründe; BAG 10. November 2004 - 7 AZR 12/04 - = NZA 2005, 707 zu II. 1. a) bb) der Gründe, beide Entscheidungen zur Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer; Fitting u. a., aaO, § 24 Rn. 16 wohl auf die Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs abstellend mwN).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Auch aus der Regelung des § 78 Satz 2 BetrVG, der zufolge Mitglieder des Betriebsrats wegen ihrer Tätigkeit weder bevorzugt, noch benachteiligt werden dürfen, folgt, dass Betriebsratsmitglieder für ihre Tätigkeit im Vergleich zu den von ihnen vertretenen Arbeitnehmern keine zusätzliche Vergütung erhalten dürfen (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - = NZA 2010, 1025 Rn. 28 bis 30).
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Die Klägerin hat zudem nicht dargelegt, dass wegen Verhinderung des Schwerbehindertenvertreters ein Vertretungsfall vorgelegen hätte (vgl. BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - = NZA 2004, 1103 zu B II. 2 a) der Gründe).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97 - zum Freizeitausgleichsanspruch von Betriebsratsmitgliedern ausgeführt, dass der Vorrang des Freizeitausgleichs vor dessen Abgeltung dazu dient, im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder es soweit wie möglich zu verhindern, dass die Betriebsratsmitglieder entgegen dem Entgeltausfallprinzip durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben, dass jedoch durch den Vorrang des Freizeitausgleichs zugleich die Arbeitsbelastung des Betriebsratsmitglieds begrenzt werden soll (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - = NZA 2000, 554 zu II. 3. b) der Gründe).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88

    Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
    Der Anspruch setzt einen Lohnausfall des Arbeitnehmers nicht voraus (vgl. BAG 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88 - = NZA 1990, 449 zu II. 2. a); Fitting, aaO, Rn. 26 mwN).
  • BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85

    Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

  • ArbG Bonn, 06.11.2008 - 3 Ca 1643/08

    Freizeitausgleich - Urlaub - Betriebsratstätigkeit

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. März 2012 - 3 Sa 10/11 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12

    Betriebsrat - Pauschalaufwendungsersatz - Mehrarbeitspauschale - Vorrang von

    Vor allem darf für die Ausübung des Betriebsratsamtes keine besondere Vergütung zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden (BAG, Urteil vom 05.05.2010 - 7 AZR 728/08, juris, Rn. 28; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2012 - 3 Sa 10/11, juris, Rn. 64).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht