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   LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10 (https://dejure.org/2010,23336)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.2010 - 3 Sa 297/10 (https://dejure.org/2010,23336)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 2010 - 3 Sa 297/10 (https://dejure.org/2010,23336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, BAT Verg.Gr. VII, BAT Verg.Gr. Vc

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Kiel - 5 Ca 500b/10
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Unter selbstständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG vom 09.11.1957 ­ 4 AZR 592/55 ­ AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG vom 18.05.1994 ­ 4 AZR 461/93 ­ AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 15.11.1995 ­ 4 AZR 557/94 ­ veröffentlicht in Juris).

    Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es nun weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? (BAG vom 06.06.2007 ­ 4 AZR 456/06- zitiert nach Juris, Rz. 24; BAG vom 18.05.1994 ­ 4 AZR 461/93 ­ zitiert nach Juris, Rz. 78).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht u. a. bereits ausdrücklich in der Entscheidung vom 18.05.1994 ­ 4 AZR 461/93 ­ festgestellt.

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist im öffentlichen Dienst allgemein üblich (vgl. nur BAG vom 19.03.1986 ­ 4 AZR 470/84 ­ AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 15.11.1995 ­ 4 AZR 557/94 ­ zitiert nach Juris).

    Unter selbstständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. BAG vom 09.11.1957 ­ 4 AZR 592/55 ­ AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG vom 18.05.1994 ­ 4 AZR 461/93 ­ AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 15.11.1995 ­ 4 AZR 557/94 ­ veröffentlicht in Juris).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Geistige Arbeit wird also geleistet, wenn der Angestellte sich bei der Arbeit fragen muss: Wie geht es nun weiter? Worauf kommt es nun an? Was muss als nächstes geschehen? (BAG vom 06.06.2007 ­ 4 AZR 456/06- zitiert nach Juris, Rz. 24; BAG vom 18.05.1994 ­ 4 AZR 461/93 ­ zitiert nach Juris, Rz. 78).

    Zur Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals der selbstständigen Leistungen genügt nicht das Bestehen eines Beurteilungsspielraumes als solches, sondern vielmehr muss bei der Ausfüllung des Spielraums das Abwägen unterschiedlicher Informationen erforderlich sein (BAG, Urteil vom 06.06.2007 ­ 4 AZR 456/06 -, zitiert nach juris, Rn. 26).

  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97

    Eingruppierung von Sachbearbeiterin in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Sie könnten sich aber auch aus dem Erfordernis weiterer Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder der Aneignung zusätzlicher Kenntnis im jeweiligen Sachgebiet ergeben (BAG vom 11.11.1998 ­ 4 ABR 58/97 ­ zitiert nach JURIS, Rz. 38 ff.).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Kennzeichnend für selbstständige Leistungen im tariflichen Sinne können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vielmehr ­ ohne Bindung an verweisungsrechtliche Fachbegriffe ­ ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (vgl. Urteil vom 14.08.1985 ­ 4 AZR 21/84 ­ BAGE 49, 250).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (BAG vom 10.12.1997 ­ 4 AZR 221/96 ­ m.w.N; BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (BAG vom 10.12.1997 ­ 4 AZR 221/96 ­ m.w.N; BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist im öffentlichen Dienst allgemein üblich (vgl. nur BAG vom 19.03.1986 ­ 4 AZR 470/84 ­ AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 15.11.1995 ­ 4 AZR 557/94 ­ zitiert nach Juris).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 386/04

    Eingruppierung eines Dekorateurs und Gruppenleiters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    Die Vielseitigkeit kann sich insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (BAG vom 11.05.2005 ­ 4 AZR 386/04 ­ zitiert nach JURIS, Rz. 33 m. w. N.).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 3 Sa 297/10
    a) Ein Arbeitsvorgang ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit, die zu einem bestimmten Ergebnis führt (vgl. nur BAG vom 09.03.1994 ­ 4 AZR 288/93 ­ zitiert nach JURIS Rz. 18 m. w. N.).
  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

  • LAG Hessen, 25.10.2017 - 2 Sa 1571/16

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kriminalaktenhaltung einer

    Dabei besteht für die Sachbearbeiter in Anwendung der Normen und Richtlinien ein vielfältiger Beurteilungsspielraum, den sie unter Abwägung der ihnen zur Verfügung gestellten bzw. der von ihnen selbst zu erarbeitenden und zu verarbeitenden Informationen ausfüllen müssen ( vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. November 2010 - 3 Sa 297/10 - Rn. 166 ff., juris ).

    Denn auch in diesem Fall muss der Sachverhalt von den zuständigen Sachbearbeitern in der KAH auf seine (straf-)rechtliche Relevanz mit offenen Rechtsbegriffen geprüft und ein Ergebnis festgestellt werden; die Gedankenarbeit erfordert erhebliche geistige Initiative ( vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. November 2010 - 3 Sa 297/10 - Rn. 171, juris ).

    Die Tätigkeit der Sachbearbeiter in der KAH, die insoweit die Verantwortung für die Prüffristverlängerung/Löschung einer elektronischen Kriminalakte bei "Nicht-Mehr-Vorhandensein" des Vorliegens der Speichervoraussetzungen tragen, ist angesichts dessen mehr als nur leichte geistige Tätigkeit ( vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. November 2010 - 3 Sa 297/10 - Rn. 171, juris ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2011 - 6 Sa 573/10

    Eingruppierung, Sachbearbeiterin, Kriminalaktenhaltung, gründliche und

    Auch wenn die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein mit Urteil vom 24.11.2010 in der Sache 3 Sa 297/10 der Klage einer Kollegin der Klägerin stattgegeben hat, liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht vor.
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2020 - 8 Sa 399/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

    (2)Die von der Klägerin vorzunehmende Qualitätssicherung des Merkblatts erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistung nicht, denn dabei handelt es sich - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2020, 3 Sa 297/10, zitiert nach juris, - nicht um eine erhebliche geistige Tätigkeit, sondern um eine reine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung, die keine wesentlichen Abwägungsprozesse beinhaltet, mithin um eine lediglich leichte geistige Arbeit.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 397/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

    Die von der Klägerin vorzunehmende Qualitätssicherung des Merkblatts erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistung nicht, denn dabei handelt es sich - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2020, 3 Sa 297/10, zitiert nach juris, - nicht um eine erhebliche geistige Tätigkeit, sondern um eine reine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung, die keine wesentlichen Abwägungsprozesse beinhaltet, mithin um eine lediglich leichte geistige Arbeit.
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 Sa 398/19

    Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalaktenhaltung

    Die von der Klägerin vorzunehmende Qualitätssicherung des Merkblatts erfüllt das Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistung nicht, denn dabei handelt es sich - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2020, 3 Sa 297/10, zitiert nach juris, - nicht um eine erhebliche geistige Tätigkeit, sondern um eine reine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung, die keine wesentlichen Abwägungsprozesse beinhaltet, mithin um eine lediglich leichte geistige Arbeit.
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