Rechtsprechung
LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arbeitnehmerin im Generalkonsulat - deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss der deutscher Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität; Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts bei Streit um arbeitsvertragliche Vergütung; Deutsche Gerichtsbarkeit bei fiskalischem Handeln eines fremden Staates
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1; GVG § 19 Abs. 1; GVG § 20 Abs. 2
Ausschluss deutscher Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität; Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts bei Streit um arbeitsvertragliche Vergütung; deutsche Gerichtsbarkeit bei fiskalischem Handeln eines fremden Staates - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 18.06.2009 - 23 Ca 10053/08
- LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09
- LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 572/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung
Auszug aus LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09
Dagegen untersagt keine Regel des Völkerrechts der inländischen Gerichtsbarkeit, in Angelegenheiten zu entscheiden, die die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betreffen (vgl. nur aus jüngerer Zeit BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Maßgebend ist somit nicht ausschließlich, dass am Rechtsstreit eine Person - hier eine Arbeitnehmerin - beteiligt ist, die hoheitliche Tätigkeit ausübt, sondern ob die "Angelegenheit", also das "streitige Rechtsverhältnis" die hoheitliche oder die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betrifft (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20, 21 sowie BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).
- BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00
Staatenimmunität
Auszug aus LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09
Maßgebend ist somit nicht ausschließlich, dass am Rechtsstreit eine Person - hier eine Arbeitnehmerin - beteiligt ist, die hoheitliche Tätigkeit ausübt, sondern ob die "Angelegenheit", also das "streitige Rechtsverhältnis" die hoheitliche oder die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betrifft (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20, 21 sowie BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).Denn die von der Klägerin beanstandeten Verhaltensweisen der Beklagten sind nicht typischer Ausfluss der ausländischen Staatsgewalt (vgl. BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).
- BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15
Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit; …
Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2009 (BeckRS 2010, 65909) beruft, ist das Bundesarbeitsgericht dieser Rechtsprechung nicht gefolgt. - OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13
Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen …
bb) Eine andere Ansicht stellt nicht auf den Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auf die Natur des geltend gemachten prozessualen Anspruchs ab (vgl. LAG München, Urteile vom 27.11.2009, Az. 3 Sa 581/09 und 3 Sa 572/09, zustimmend: Majer NZA 2010, 1395). - LAG München, 23.01.2014 - 3 Sa 676/12
Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Vergütung, Gehaltskürzung, …
Beide Alternativen sind vorliegend nicht gegeben, weshalb die Beklagte an die arbeitsvertraglich geschuldete Vergütung gebunden ist (vgl. für eine einseitige Gehaltskürzung durch die Republik Chile LAG München, Urt. v. 27.11.2009 - 3 Sa 581/09 - BeckRS 2010, 65909;… vgl. zur Gehaltskürzung durch die Republik Griechenland auch LAG Nürnberg, Urt. v. 06.11.2012 - 7 Sa 251/12 - BeckRS 2013, 65928). - LAG Hessen, 04.08.2014 - 16 Sa 650/14
Deutsche Gerichtsbarkeit - hoheitliches Handeln eines anderen Staates
Zwar hat das Landesarbeitsgericht München in seinen Entscheidungen vom 27. November 2009 -3 Sa 581/09, Rn. 32 und 3 Sa 572/09, Rn. 20 -nicht allein auf die konkrete Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiterin, sondern auch auf den geltend gemachten (prozessualen) Anspruch abgestellt.