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   BGH, 30.04.1993 - 3 StR 169/93   

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https://dejure.org/1993,4907
BGH, 30.04.1993 - 3 StR 169/93 (https://dejure.org/1993,4907)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1993 - 3 StR 169/93 (https://dejure.org/1993,4907)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1993 - 3 StR 169/93 (https://dejure.org/1993,4907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung einer Nebenklägerin - Bemessung eines Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 30.04.1993 - 3 StR 169/93
    Ferner hat es nicht dazu Stellung genommen, inwieweit der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes durch die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe Rechnung getragen worden ist (vgl. hierzu BGHR StPO § 403 Anspruch 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem

    Dementsprechend haben die Strafsenate auch aufhebende Entscheidungen in erster Linie darauf gestützt, dass sich die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Sachlage (Beschluss vom 30. April 1993 - 3 StR 169/93), nach den Feststellungen (Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4) oder nach den Umständen (Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 151/98, BGHR StPO § 403 Anspruch 6) aufdrängte.
  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)

    Damit ist es der erforderlichen Würdigung aller dafür maßgeblichen Umstände nicht gerecht geworden, da es in ihre Erwägungen weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten noch die finanzielle Lage der Adhäsionsklägerin erkennbar einbezogen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. April 1993 - 3 StR 169/93; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Tz. 13).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Dies ist ein Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Entschädigungsausspruches führt (BGHR, StPO § 403 Anspruch 3; BGH, Beschl. v. 30. April 1993 - 3 StR 169/93).
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