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BGH, 03.11.1978 - 3 StR 387/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begehung eines einheitlichen Bankrotts durch Beiseiteschaffen und späteres Verheimlichen eines Vermögensgegenstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15
Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …
Vielmehr bildet das gesamte, von einem einheitlichen Willen zur Verheimlichung des im Ausland angelegten Vermögens getragene Verhalten des Angeklagten bis zur Restschuldbefreiung ein einheitliches Delikt des Bankrotts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1978 - 3 StR 387/78; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145, 146).Auch wenn das pflichtwidrige Verschweigen des bereits durch falsche Angaben verheimlichten Vermögensgegenstands damit lediglich der Sicherung der Besitzlage diente und keinen neuen, eigenständigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut bewirkte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1978 - 3 StR 387/78), war es für die Frage, wann das Tatgeschehen seinen Abschluss fand, nicht bedeutungslos.