Rechtsprechung
BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen - Verbinden von betreffenden Einzelakten jeweils zu fortgesetzten Taten - Folgen eines weiten zeitlichen Abstandes zu den weiteren Akten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3, § 176, § 184c Nr. 1
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Begriff der "sexuellen Handlung", Erheblichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83
Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild …
Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
Dieses Merkmal führt bei § 176 StGB wie bei § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Ausscheidung kurzer oder aus anderen Gründen unbedeutender Berührungen (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83). - BGH, 06.04.1983 - 3 StR 133/83
Annahme eines Gesamtvorsatzes bei dem sexuellen Mißbrauch eines Schutzbefohlenen
Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
Sie beruht auf einer Unterstellung des Gesamtvorsatzes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1983 - 3 StR 133/83 - und vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83). - BGH, 29.06.1983 - 3 StR 123/83
Verjährungsunterbrechung durch Haftbefehl
Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
Sie beruht auf einer Unterstellung des Gesamtvorsatzes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1983 - 3 StR 133/83 - und vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83).
- BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22
Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen, …
bb) Gemessen hieran stellt das Berühren des Geschlechtsteils eines Kindes über der Bekleidung nicht ohne Weiteres eine erhebliche sexuelle Handlung im Sinne des § 184h Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 87/17, StV 2018, 240, 241; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 Rn. 4;… a.A. Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 184h Rn. 22;… Laubenthal, Streng-FS 2017, S. 87, 94: "Berühren der unbekleideten oder bekleideten Geschlechtsteile (...) zweifellos von einiger Erheblichkeit"). - OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
sexuelle Handlung; begriff; Erheblichkeit; sexuelle Nötigung
Davon ausgeschlossen sind aber kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (BGH, 3 StR 522/83) sowie flüchtige oder zufällige Berührungen (BGH NStZ 1992, 432 f.). - BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem …
Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt.
- BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil wird verworfen.
Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat. - BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93
Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der …
Diese Feststellung ist von Bedeutung dafür, ob der Tatrichter die Handlungen zu Recht als erheblich im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB angesehen hat (BGH NStZ 1983, 553; BGH Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 -). - BGH, 17.02.1984 - 3 StR 41/84
Begriff der sexuellen Handlung
Die genannten - ersichtlich - kurzen Berührungen des Körpers des Kindes erfüllen diese Voraussetzungen noch nicht (vgl. BGHSt NStZ 1983, 553; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83).