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   BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83   

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https://dejure.org/1983,2781
BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83 (https://dejure.org/1983,2781)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1983 - 3 StR 522/83 (https://dejure.org/1983,2781)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 (https://dejure.org/1983,2781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen - Verbinden von betreffenden Einzelakten jeweils zu fortgesetzten Taten - Folgen eines weiten zeitlichen Abstandes zu den weiteren Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3, § 176, § 184c Nr. 1
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Begriff der "sexuellen Handlung", Erheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
    Dieses Merkmal führt bei § 176 StGB wie bei § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Ausscheidung kurzer oder aus anderen Gründen unbedeutender Berührungen (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83).
  • BGH, 06.04.1983 - 3 StR 133/83

    Annahme eines Gesamtvorsatzes bei dem sexuellen Mißbrauch eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
    Sie beruht auf einer Unterstellung des Gesamtvorsatzes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1983 - 3 StR 133/83 - und vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83).
  • BGH, 29.06.1983 - 3 StR 123/83

    Verjährungsunterbrechung durch Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83
    Sie beruht auf einer Unterstellung des Gesamtvorsatzes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1983 - 3 StR 133/83 - und vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    bb) Gemessen hieran stellt das Berühren des Geschlechtsteils eines Kindes über der Bekleidung nicht ohne Weiteres eine erhebliche sexuelle Handlung im Sinne des § 184h Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 87/17, StV 2018, 240, 241; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 Rn. 4; a.A. Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 184h Rn. 22; Laubenthal, Streng-FS 2017, S. 87, 94: "Berühren der unbekleideten oder bekleideten Geschlechtsteile (...) zweifellos von einiger Erheblichkeit").
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05

    sexuelle Handlung; begriff; Erheblichkeit; sexuelle Nötigung

    Davon ausgeschlossen sind aber kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (BGH, 3 StR 522/83) sowie flüchtige oder zufällige Berührungen (BGH NStZ 1992, 432 f.).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

    Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt.
  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 546/88

    Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil wird verworfen.

    Bedenken könnten sich allenfalls dagegen richten, daß die Strafkammer - unter Hinweis darauf, daß der Vorgang jeweils nicht nur in einer flüchtigen Berührung bestand, sondern geraume Zeit andauerte - die Erheblichkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 336, 338; BGH NStZ 1983, 553 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 und vom 17. Februar 1984 - 3 StR 41/84; vgl. auch die Senatsurteile vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76 und vom 9. Juli 1986 - 3 StR 206/86) angenommen hat.
  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

    Diese Feststellung ist von Bedeutung dafür, ob der Tatrichter die Handlungen zu Recht als erheblich im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB angesehen hat (BGH NStZ 1983, 553; BGH Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83 -).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 41/84

    Begriff der sexuellen Handlung

    Die genannten - ersichtlich - kurzen Berührungen des Körpers des Kindes erfüllen diese Voraussetzungen noch nicht (vgl. BGHSt NStZ 1983, 553; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83).
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