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   LAG Köln, 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91   

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https://dejure.org/1992,2559
LAG Köln, 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 (https://dejure.org/1992,2559)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 (https://dejure.org/1992,2559)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 3 TaBV 54/91 (https://dejure.org/1992,2559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 1; BetrVG § 76
    Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Betriebsrat; Arbeitgeber; Arbeitsgericht; Beschlußverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 1103 (Ls.)
  • BB 1992, 1796
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 10 TaBV 51/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Ordnung des

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrates und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - NZA 1992, 186; LAG Köln, 11.02.1992 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland, 14.05.2003 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg, 17.04.2007 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 8. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchst-richterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Koch, 11. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91- NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 10. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 TaBV 83/07

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - NZA 1992, 186; LAG Köln, Beschluss vom 11.02.1992 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 11.11.1993 - LAGE ArbGG 1969 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland, Beschluss vom 14.05.2003 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2007 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 7. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle - Betriebsänderung

    Hingegen kann die Unzuständigkeit der Einigungsstelle nicht als endgültig geklärt angesehen werden, wenn das BAG zu einer Rechtsfrage nur vereinzelt oder am Rande Stellung genommen hat und an dieser Rechtsauffassung beachtliche Kritik in der Literatur oder in der Instanzrechtsprechung geäußert worden ist (Koch in: ErfKomm, § 98 ArbGG Rn. 3; vgl. auch LArbG Stuttgart, Beschl. v. 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 und LArbG Köln, Beschl. v. 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91).
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