Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkenntnis unter einer Bedingung; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Beseitigung von Kontaminationen auf einem Tankstellengrundstück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 27.08.1997 - 5 O 23/95
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97
Papierfundstellen
- NZM 1999, 374
- ZMR 1999, 16
- ZMR 1999, 166
- NJ 1999, 152
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.1994 - XII ZR 16/93
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97
Der Umstand der Vorbenutzung als Tankstelle entkräftet hier nicht nur einen Anscheinsbeweis, sondern er steht schon der Annahme eines solchen entgegen (BGH NJW 1994, 1880). - BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 166/77
Vermögensübernahme durch Factoring
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97
Es besteht jedoch keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage; vielmehr ist eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH NJW 1978, 1520 f. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 10 U 66/92
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97
Ein Vermieter, der unter diesen Umständen ein Grundstück zum Betrieb einer Tankstelle vermietet, ist verpflichtet, derartige Folgen in gewissem Umfang hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 712). - OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83
Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 3 U 230/97
Grundsätzlich gilt zwar, daß ein Feststellungsinteresse dann fehlt, wenn die Partei ihr Klageziel auch mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH NJW 1984, 1119 f.).
- OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18
Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache
So muss der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen haften, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen sind, wenn ihm nicht in dem Vertrag (wirksam) eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99, Rz. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 1993 - 10 U 66/92; OLG Brandenburg, Urteil vom 2. September 1993 - 3 U 230/97). - BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99
Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von …
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1993, 712, 713) und das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZMR 1999, 166 f) haben daraus geschlossen, daß der Mieter oder Pächter eines Tankstellengeländes nicht für Bodenverunreinigungen hafte, die lediglich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Tankstelle zurückzuführen seien, wenn ihm nicht in dem Vertrag eine entsprechende Erhaltungslast aufgebürdet worden sei.
Rechtsprechung
OLG Celle, 02.12.1998 - 3 U 230/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 1999, 650
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …
Etwas anderes kann zwar ausnahmsweise gelten, wenn die Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft vereinbart haben, noch nicht erledigte Aufträge gemeinsam abzuwickeln (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 41/48).Fristen sind nicht zu beachten, da gem. § 732 BGB die Ehegatteninnengesellschaft von Beiden jederzeit gekündigt werden kann (OLG Celle, NZG 1999, 650 , juris Rn. 39), war jedenfalls mit der Herausnahme sämtlicher Verwaltungsunterlagen durch die Antragsgegnerin das Zusammenwirken als Gesellschafter zur gemeinsamen Vermögensverwaltung beendet.
- OLG Köln, 17.09.2014 - 11 U 89/14
Rechtliche Einordnung einer Dozententätigkeit gegen feste Vergütung und …
Für die Einordnung als Gesellschaft spricht es demgemäß, wenn der nach außen tätige Partner nur mit Zustimmung des anderen über gemeinsames Guthaben verfügen kann (so in BGH NJW 1990, 573, 574) oder der nicht nach außen Handelnde seinerseits eigenständig den zu erwartenden Gewinn entnehmen darf (OLG Celle NZG 1999, 650, 652).Im Falle des OLG Celle war der nicht nach außen Handelnde dagegen berechtigt, Gewinne selbst zu entnehmen (OLG Celle NZG 1999, 650, 652).