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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84   

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https://dejure.org/1984,4563
OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84 (https://dejure.org/1984,4563)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.1984 - 3 U 46/84 (https://dejure.org/1984,4563)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 3 U 46/84 (https://dejure.org/1984,4563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 826
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76

    Kaffee-Verlosung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
    Mit derselben Konsequenz ist der Bundesgerichtshof in der Sache GRUR 77, 727, 728 Kaffeeverlosung I vorgegangen.
  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
    Der Bundesgerichtshof hat die Durchführung von Gewinnspielen immer dann mitverboten, wenn sie "nach der Klagbegründung nicht gesondert, sondern als ein Teil des Verletzungstatbestandes angegriffen worden war" (vgl. WRP 76, 100, 101 Mars-Riegel; WRP 76, 172, 174 Versandhandelspreisausschreiben; aber auch GRUR 73, 418 goldenes A; GRUR 74, 591 Schatzjagd).
  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74

    Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben -

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
    Der Bundesgerichtshof hat die Durchführung von Gewinnspielen immer dann mitverboten, wenn sie "nach der Klagbegründung nicht gesondert, sondern als ein Teil des Verletzungstatbestandes angegriffen worden war" (vgl. WRP 76, 100, 101 Mars-Riegel; WRP 76, 172, 174 Versandhandelspreisausschreiben; aber auch GRUR 73, 418 goldenes A; GRUR 74, 591 Schatzjagd).
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 46/74

    Vertrieb eines Schokoladenriegels - Veranstaltung eines Gewinnspiels - Sammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
    Der Bundesgerichtshof hat die Durchführung von Gewinnspielen immer dann mitverboten, wenn sie "nach der Klagbegründung nicht gesondert, sondern als ein Teil des Verletzungstatbestandes angegriffen worden war" (vgl. WRP 76, 100, 101 Mars-Riegel; WRP 76, 172, 174 Versandhandelspreisausschreiben; aber auch GRUR 73, 418 goldenes A; GRUR 74, 591 Schatzjagd).
  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 42/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84
    Dem Antrag fehlt nicht schon deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil das Landgericht bereits in dem Vorverfahren (Aktenzeichen 12 O 49/84 = in 3 U 42/84) ein Verbot gegen dasselbe Gewinnspiel ausgesprochen hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 107/07

    Widerrufsbelehrung bei Ebay (Fristbeginn)

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sonst der Verletzer dazu gebracht wird, Aufwendungen zu tätigen, um die Verletzungsform dem Angriff des Verletzten anzupassen, nur um dann erneut aufgrund eines anderen rechtlichen Gesichtspunktes zur Änderung derselben Verletzungsform gezwungen zu werden, obwohl dieser rechtliche Gesichtspunkt dem Verletzten von Anbeginn bekannt gewesen ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 15.02.1996, 3 U 6/96, NJWE-WettbR 1996, 183, 183 = WRP 1996, 579; Urt. v. 31.10.1988, 3 U 151/88 - Protecton, GRUR 1989, 133; Urt. v. 05.07.1984, 3 U 46/84 - Gewinnzahlen II. GRUR 1984, 826; OLG München, Urt. v. 18.12.1997, 29 U 3017/97, NJWE-WettbR 1998, 211, 211).
  • OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00

    Verstoß gegen § 1 UWG i.V.m. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA durch Werbung mit

    Auch wenn den Klägern bereits bei Befassung mit der Domain "..." der übrige Inhalt der Homepage des Beklagten zur Kenntnis gelangt ist, ist die weitere Abmahnung vom 4.7.2000 nicht Ausdruck einer gegenüber dem Beklagten aus Gebühreninteresse verfolgten "Salamitaktik" (vgl. OLG Hamburg GRUR 1984, 826).
  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

    Kann z.B. der Anspruchsberechtigte mehrere, in einer Werbeaktion enthaltene Wettbewerbsverstöße mit einer Klage (oder einem Verfügungsantrag) geltend machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen neben- oder nacheinander erhebt (vgl. z.B. OLG Hamburg GRUR 1984, 826 - Gewinnzahlen II : " Ein schrittweises Vorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot (Salami-Taktik) führt zu einer unbilligen Schädigung des Verletzers "; OLG München NJWE-WettbR 1998, 211, 212).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 O 127/19
    Das Verbot der "Salami-Taktik" soll verhindern, dass der Verletzer im Hinblick auf ein nur eingeschränktes Verbot seiner Werbung Aufwendungen unternimmt und darauf vertraut, dass die Werbung im Übrigen nicht zu beanstanden ist (OLG I, GRUR 1984, 826, 826).
  • LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08

    Wasserspeicherndes Hybridmaterial

    Kann der Anspruchsberechtigte mehrere, einen Sachverhalt betreffende Wettbewerbsverstöße in einem Verfahren geltend machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Verfahren neben- oder nacheinander einleitet (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1984, 826; Hefermehl/Bornkamm/Köhler, UWG, 26. Auflage 2008, § 8 Rz. 4.14 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 100/08

    Wasserquellbares Hybridmaterial

    Kann der Anspruchsberechtigte mehrere, einen Sachverhalt betreffende Wettbewerbsverstöße in einem Verfahren geltend machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Verfahren neben- oder nacheinander einleitet (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1984, 826; Hefermehl/Bornkamm/Köhler, UWG, 26. Auflage 2008, § 8 Rz. 4.14 m. w. N.).
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   SG Marburg, 21.08.1986 - S 3 U 46/84   

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