Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.09.2010 - 3 U 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37328
OLG Celle, 29.09.2010 - 3 U 70/10 (https://dejure.org/2010,37328)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2010 - 3 U 70/10 (https://dejure.org/2010,37328)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2010 - 3 U 70/10 (https://dejure.org/2010,37328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,37328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.06.2014 - XI ZR 147/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Stichtagsregelung hinsichtlich der

    Innenprovisionen, die als Kostenbestandteile vom Emittenten in den Anlagebetrag eingepreist seien, stellten demgegenüber keine Rückvergütungen dar; über diese Provisionen müsse erst ab einer Höhe von insgesamt 15% aufgeklärt werden (OLG Celle, Urteil vom 29. September 2010 - 3 U 70/10, juris Rn. 66; Fullenkamp, NJW 2011, 421 f.; Nobbe, WuB I G 1. - 5.10; Zoller, GWR 2010, 53, 55; vgl. auch Lang/Bausch, WM 2010, 2101, 2103).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2010 - 6 U 208/09

    Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Offenlegung der von einer Fondsgesellschaft

    Auch ein schmiergeldähnlicher Charakter der Vergütung ist nicht zu fordern (entgegen OLG Celle v. 29.9.2010 - 3 U 70/10; OLG Stuttgart v. 12.5.2010 - 3 U 200/09).

    Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wird die Revision zugelassen, nachdem Grund und Voraussetzungen der Pflicht einer Bank, im Rahmen der Anlageberatung Rückvergütungen offen zu legen, nicht abschließend geklärt sind und hierzu abweichende obergerichtliche Rechtsprechung ergangen ist (insbesondere OLG Celle v. 29.9.2010 - 3 U 70/10; OLG Stuttgart v. 12.5.2010 - 3 U 200/09).

  • LG Essen, 07.01.2015 - 11 O 110/14
    Aus diesem Umstand könnten sich aber für die Anlageentscheidung bedeutsame Rückschlüsse auf die Werthaltigkeit und Rentabilität der Anlage ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2006, Az.: III ZR 20/05; Urteil vom 12.12.2013, Az.: III ZR 404/12; Urteil vom 12.02.2004, Az.: III ZR 359/02; OLG Celle, Urteil vom 29.09.2010, Az.: 3 U 70/10; OLG Schleswig, Urteil vom 28.08.2013, Az.: 5 U 76/13).
  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3698/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung anhand eines

    Zwar sind diese nicht aus zunächst an die Fondsgesellschaft geflossenen Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsvergütungen an die Beklagte zurück geflossen, sondern aus der im Prospekt offen ausgewiesenen Position "Eigenkapitalvermittlung" (vgl. Anlage K 1, S. 28), so dass zweifelhaft sein könnte, ob derartige Zahlungen unter den Begriff der "Rückvergütungen" fallen, über deren Vereinnahmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 27.10.2009, Gz. XI ZR 338/08, und Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09) aufzuklären ist (so ausdrücklich OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (für einen anderen geschlossenen Immobilienfonds) und OLG Celle, Urteil vom 29.09.2010, Gz. 3 U 70/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.12.2010 - 3 U 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25048
OLG Bremen, 27.12.2010 - 3 U 70/10 (https://dejure.org/2010,25048)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.12.2010 - 3 U 70/10 (https://dejure.org/2010,25048)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 3 U 70/10 (https://dejure.org/2010,25048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ausgangskontrolle bei Absendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax, falsche Adressierung

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 564
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04

    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2010 - 3 U 70/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet, und zwar dergestalt, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und überprüft werden muss, und zwar auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer (BGH, Beschluss vom 10.05.2006, XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2010 - 3 U 70/10
    Eine Wiedereinsetzung ist aber nur dann zu gewähren, wenn der Schriftsatz so rechtzeitig beim unzuständigen Gericht eingegangen ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 03.09.1998, IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170 f.; Zöller/Greger, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 28.08.2012 - 3 U 33/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senates vom 27.12.2010 in der Sache 3 U 70/10.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 3 U 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,124518
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 3 U 70/10 (https://dejure.org/2012,124518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.01.2012 - L 3 U 70/10 (https://dejure.org/2012,124518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - L 3 U 70/10 (https://dejure.org/2012,124518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,124518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 6 KN 10/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 3 U 70/10
    Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 9. Januar 2001 - S 12 KN 308/97 U; Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 4. April 2005 - L 6 KN 10/03 U ZVW; Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Mai 2006 - B 8 KN 10/05 U B).

    Spätere Ermittlungen des LSG Niedersachsen-Bremen (in dem zurückliegenden Berufungsverfahren L 6 KN 10/03 U ZVW) zu der vom Versicherten ebenfalls zur Anerkennung beantragten BK Nr. 4111 zeigen jedoch, dass er vor seinem Tod weder unter einer Quarzstaublungenerkrankung noch unter einer chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung gelitten hat.

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - fehlendes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 3 U 70/10
    Verwaltung und Gerichte haben vielmehr nach dem Tod eines Versicherten stets neu zu prüfen, ob bei diesem ein Versicherungsfall vorgelegen hat und er infolge dessen verstorben ist (hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 21/08 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht