Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 21.01.2011 - 3 V 4022/10 A (E, U) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels besserer Anhaltspunkte anhand der amtlichen Richtsatzsammlung; Zulässigkeit einer Ausweitung der Einteilung in die Gewerbeklassen "Gast- und Speisewirtschaften" auf einen Imbissbetrieb
- Betriebs-Berater
Richtsatzsammlungen Speise-/Gastwirtschaften für Imbissbetriebe unanwendbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang zur Tonnagebesteuerung und Fremdwährungsverbindlichkeiten; Warenentnahmen; Imbissbetrieb; Schätzung; Einzelaufzeichnungen; Pauschbetrag; Gast- und Speisewirtschaft; Wareneinkauf; Verzehrfertige Speisen; Aussetzung der Vollziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendung der Richtsatzsammlungen bei Gast- und Speisewirtschaften im Zusammenhang mit der Ermittlung der Warenentnahmen eines Imbissbetriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Warenentnahmen eines Imbissbetriebes und die Richtsatzsammlung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Richtsatzsammlungen Speise-/Gastwirtschaften für Imbissbetriebe unanwendbar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung bei einem Imbissbetrieb
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1177
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.03.2007 - X B 191/06
Eigenverbrauch; Aufzeichnungspflichten nach UStG
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2011 - 3 V 4022/10
Diese Verpflichtung besteht nicht nur für Zwecke der Umsatz-, sondern auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BStBl II 1984, 504, und BFH-Beschluss vom 19. März 2007 X B 191/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1134).Bei dieser Schätzung darf mangels besserer Anhaltspunkte von Pauschbeträgen ausgegangen werden, die die Finanzverwaltung in einer amtlichen Richtsatzsammlung zusammengefasst hat, weil diese auf Erfahrungswerten beruhen (vgl. nochmals BFH-Beschluss vom 19. März 2007 X B 191/06, BFH/NV 2007, 1134).
- BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80
Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2011 - 3 V 4022/10
Diese Verpflichtung besteht nicht nur für Zwecke der Umsatz-, sondern auch für Zwecke der Einkommensbesteuerung (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BStBl II 1984, 504, und BFH-Beschluss vom 19. März 2007 X B 191/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 1134). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2011 - 3 V 4022/10
Dies ist der Fall, wenn bei dessen Prüfung in rechtlicher oder in tatsächlicher Hinsicht neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 182).