Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15480
OLG Hamburg, 03.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04 (https://dejure.org/2004,15480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04 (https://dejure.org/2004,15480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04 (https://dejure.org/2004,15480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Öffnung eines an einen Gefangenen gerichteten Briefes durch Beamte einer Justizvollzugsanstalt

  • Judicialis

    StVollzG § 29 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 29 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 09.02.1993 - Ws 56/93

    Bundespräsident; Volksvertreter; Überwachung des Schriftverkehrs;

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04
    Der Senat sieht keine Veranlassung, das Kontrollverbot des § 29 Abs. 2 StVollzG über seinen Wortlaut hinaus auszudehnen (ebenso: OLG Nürnberg, NStZ 1993, 455 für Schreiben an den Bundespräsidenten).
  • OLG Dresden, 14.03.2014 - 2 Ws 81/14

    Parlamentsfraktion; Bundestag; Landtag; Parteien; Korrespondenz; Briefkontrolle

    (entgegen Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04 -).

    Das in Art. 17 GG geschützte Recht, sich mit Petitionen an die "Volksvertretung" zu wenden, erfordere es nicht, auch den Schriftwechsel mit Organen der Volksvertretung von der Überwachung auszunehmen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03. März 2004 - 3 Vollz (Ws) 9/04 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht