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OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 W 167/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung; Abmahnung; Wettbewerbsverbot; Unlauterer Wettbewerb; Vorsatz; Gerichtskosten; Sofortiges Anerkenntnis
- Judicialis
ZPO § 93
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93
Wettbewerbsverstöße: Kosten der einstweiligen Verfügung bei unterbliebener Abmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.03.2001 - 406 O 117/99
- OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 W 167/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 716
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 772/06
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Internet-Berichterstattung …
Dazu bestand aus Sicht der Antragsgegnerin aufgrund der Abmahnung der Antragstellerin auch kein Anlass, weil der mit dem Verfügungsantrag bekämpfte Eindruck in eine ganz andere Richtung geht als die mit der Abmahnung beanstandete Verdachtserweckung (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch: OLG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2001, Az.: 3 W 167/01). - OLG Dresden, 12.11.2002 - 14 W 1009/02
Nachholung rechtlichen Gehörs bei Erlass einer einstweiligen Verfügung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 25.01.2007 - 324 O 741/06 Solche Anhaltspunkte waren aber hier gegeben, denn die Rechtsverletzung des Antragsgegners bestand gerade darin, dass er ein ihm von dem Antragsteller übermitteltes Abmahnschreiben in seinem Wortlaut veröffentlicht hatte (zu einem vergleichbaren Fall s. Hans, OLG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2001 in 3 W 167/01).