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   OLG Jena, 17.12.2014 - 3 W 198/14   

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https://dejure.org/2014,49164
OLG Jena, 17.12.2014 - 3 W 198/14 (https://dejure.org/2014,49164)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 W 198/14 (https://dejure.org/2014,49164)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 W 198/14 (https://dejure.org/2014,49164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 32, 40 BGB
    Eintragung einer Satzungsänderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Mitteilung der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung eines Vereins hinsichtlich einer beabsichtigten Satzungsänderung

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsvoraussetzungen für Satzungsänderung im Vereinsregister

  • rechtsportal.de

    BGB § 32 ; BGB § 40
    Anforderungen an die Mitteilung der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung eines Vereins hinsichtlich einer beabsichtigten Satzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bestimmtheitsgrundsatz, Einberufung, Relevanz der Stimme, Relevanzlehre, Satzungsänderung, Tagesordnung, Verein, Zwingendes Recht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 32; BGB § 40
    Eintragung einer Satzungsänderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 304/85

    Tagesordnung der Mitgliederversammlung eines Vereins

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2014 - 3 W 198/14
    Diese muss dem Zweck des § 32 Abs. 2 BGB entsprechen, da dessen Grundgedanke - die sachgerechte Vorbereitung der Mitglieder - entgegen § 40 nicht abdingbar ist (vgl. BGH, in NJW 1987, 1811, 1812).

    Fehlt eine ausdrückliche Anordnung, sind ergänzte Tagesordnungspunkte den Mitgliedern so rechtzeitig vor der Versammlung mitzuteilen, dass ihnen genügend Zeit für eine sachgerechte Vorbereitung bleibt (vgl. BGH, in BGHZ 99, 119), wenn dies nicht möglich ist, ist notfalls eine gesonderte Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, § 32 Rdnr. 18).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Jena, 17.12.2014 - 3 W 198/14
    Diesen Anforderungen genügt die Einberufung zur Beschlussfassung, d.h. zur Mitgliederversammlung nur dann, wenn die Beschlussgegenstände so bestimmt genannt sind, dass eine Vorbereitung auf die Versammlung möglich ist und die Folgen des Nichterscheinens erkennbar sind (vgl. BGH, in NJW 2008, 69,(72)).
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