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   OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07   

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https://dejure.org/2007,5898
OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07 (https://dejure.org/2007,5898)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.2007 - 3 W 485/07 (https://dejure.org/2007,5898)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 2007 - 3 W 485/07 (https://dejure.org/2007,5898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Doch kein Regelstreitwert bei Markenverletzung von 50.000,00 EUR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbemessung im Falle einer Unterlassungsklage wegen einer Kennzeichenverletzung; Wirtschaftlicher Wert einer Marke im Verletzungsverfahren

  • rabüro.de

    In Markenverletzungsverfahren kann kein Regelstreitwert festgesetzt werden

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Zur Übertragung des Gegenstandswertes in Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 3 O 3935/06
  • OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 815
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
    Die Rechtsprechung des BGH zum regelmäßigen Gegenstandswert in Markenlöschungsverfahren (vgl. GRUR 2006, 704) ist auf Markenverletzungsverfahren nicht übertragbar.

    Der Ausgangspunkt des Erstgerichts, nämlich auf Grund der Entscheidung des BGH vom 16.3.2006 (GRUR 2006, 704) in Markenrechtsverletzungsverfahren einen Regelstreitwert von 50.000,- EUR festzusetzen, wird vom Beschwerdegericht nicht geteilt.

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
    Auch wird im Beschluss des BGH vom 16.3.2006 , worauf das Bundespatentgericht in seinem späteren Beschluss vom 7.8.2006 (GRUR 2007, 176) hinweist, keine Begründung für die Ansetzung eines Regelstreitwertes gerade auf den Betrag von 50.000,- EUR gegeben.
  • BPatG, 23.06.1998 - 24 W (pat) 228/97

    Markenbeschwerde - Gegenstandswert für die Tätigkeit im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
    Dem ist jedoch nicht zu folgen: Die Rechtsprechung des BPatG, bzw. des BGH, im Beschwerdeverfahren wegen Löschung einer Marke einen Regelstreitwert anzusetzen, ist keineswegs neu (s. Beschluss des BPatG vom 23.6.1998 in GRUR 1999, 64 f mit Hinweisen auf die "historische Entwicklung" des Regelstreitwerts).
  • LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06

    Markenrechtsstreit: Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Insofern ist der regelmäßige Streitwert aus Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren wie das hiesige nicht ohne weiteres übertragbar (so auch OLG Nürnberg vom 19.April 2007 zu 3 W 485/07, zitiert nach GRUR 2007 Heft 8, Seite VII).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Für die Streitwertbemessung der Unterlassungsklage wird das wirtschaftliche Interesse des Klägers durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichens und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzung bestimmt (OLG Nürnberg, GRUR 2007, 815, 816; Büscher, GRUR 2012, 16, 23).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass bisher keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu den Kriterien für die Streitwertbemessung in Fällen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts insoweit vorliegt, als zwar grundsätzlich die Umsätze der jeweiligen Kläger mit dem geschützten Gegenstand (so für das Markenrecht etwa OLG Nürnberg, GRUR 2007, 815, OLG Frankfurt, GRUR 2003, 232; vgl. auch die Aufsätze zum Thema von Schramm, GRUR 1953, 104 und Spiess, GRUR 1055, 227) zugrunde gelegt und mit einem unterschiedlichen Multiplikator hochgerechnet werden, eine konkrete allgemein anerkannte Begründung sowie feste Multiplikatoren aber nicht angewandt werden.
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 4 U 5/10
    Er wurde auch im Verletzungsverfahren von Gerichten gelegentlich als Regelstreitwert in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.7.2004 angesetzt (vgl. die Darstellung bei OLG Nürnberg GRUR 2007, 815 - Kennzeichenstreitwert; OLG Frankfurt WRP 2006, 1272, 1273).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 44/16
    Dieses wirtschaftliche Interesse wird einerseits durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichens und andererseits durch Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung bestimmt (OLG Nürnberg GRUR 2007, 815, 816; Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 14. Aufl., Rdnr. 2755).
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