Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19   

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https://dejure.org/2019,24434
OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19 (https://dejure.org/2019,24434)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2019 - 3 W 542/19 (https://dejure.org/2019,24434)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 3 W 542/19 (https://dejure.org/2019,24434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 104 ZPO
    Kostenrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3525
  • MDR 2019, 1346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2005 - X ZB 7/05

    Verzinsung des Kostenerstattungsbetrages bei Änderung der Kostenquote im

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19
    Für richtiger hält das Beschwerdegericht angesichts der BGH-Entscheidung X ZB 7/05 Letzteres, also die frühere Verzinsung.

    Diese Rechtsprechung gilt offenbar, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln zum dortigen Aktenzeichen 17 W 78/13 zeigt, auch in Ansehung der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu X ZB 7/05 nicht als überholt.

  • OLG Nürnberg, 23.04.2018 - 12 W 253/18

    Kostenentscheidung in Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19
    Ein Prozessvergleich in 2. Instanz ändert grundsätzlich nichts an der Verzinsung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (wie OLG Nürnberg, 12 W 253/18 entgegen OLG Köln, 17 W 78/13, v.g.).

    Das Beschwerdegericht vermag aber nicht auszuschließen, dass von ihm diese bundesgerichtliche Entscheidung (und deren Abgrenzung zur vorab erwähnten) nicht richtig verstanden wird (Verständnis wie hier OLG Nürnberg, 12 W 253/18).

  • OLG Köln, 30.09.2013 - 17 W 78/13

    Verzinsung von Erstattungsbeträgen aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19
    Ein Prozessvergleich in 2. Instanz ändert grundsätzlich nichts an der Verzinsung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (wie OLG Nürnberg, 12 W 253/18 entgegen OLG Köln, 17 W 78/13, v.g.).

    Diese Rechtsprechung gilt offenbar, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln zum dortigen Aktenzeichen 17 W 78/13 zeigt, auch in Ansehung der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu X ZB 7/05 nicht als überholt.

  • BGH, 22.09.2015 - X ZB 2/15

    Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs - Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2019 - 3 W 542/19
    Hinzu kommt der von der Beschwerdeerwiderung erwähnte Beschluss des Bundesgerichtshofes zu X ZB 2/15.
  • BGH, 04.11.2020 - VII ZB 37/18

    Zur Frage, ob der Kostengläubiger auf Grundlage des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Während sich das OLG Dresden mit Beschluss vom 10. Juli 2019 (3 W 542/19, NJW 2019, 3525) der Auffassung des Beschwerdegerichts angeschlossen hat, wird diese Frage in der Literatur, teilweise unter Bezugnahme auf ältere obergerichtliche Entscheidungen (OLG Köln, Beschluss vom 30. September 2013 - 17 W 78/13, JurBüro 2014, 365, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 11 W 749/96, NJW-RR 1996, 703, juris Rn. 4 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 1992 - 23 W 428/92, MDR 1993, 585, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Januar 1992 - 9 W 104/91, MDR 1992, 1007) überwiegend verneint (Musielak/Voit/Flockenhaus, 17. Aufl., § 104 Rn. 12; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 41. Aufl., § 104 Rn. 16a; BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1. September 2020, § 103 Rn. 13a; Stein/Jonas-Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 104 Rn. 27; a. A. Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 6).
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