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OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters; Forderungsabtretung; Tilgung möglicher Mietverpflichtungen; Abtretung von Forderungen; Zwangsverwaltung; Bestätigung des Annahmewillens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 13.09.2007 - 3 O 128/07
- OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2008 - 3 W 69/07
Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen genügt für die Betatigung eines Annahmewillens i.S. des § 151 BGB nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach Außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, juris Tz. 15 = NJW 2000, 276).Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen reicht es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach Außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99, juris Tz. 15 = NJW 2000, 276), wie hier.
- OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09
Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast
Dafür genügt es, wenn der Annehmende, wie hier, das ihm günstige schriftliche Angebot zu seinen Akten nimmt und es nicht erkennbar verwirft (…siehe - im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften - BGH, Urt. v. 12.10.1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.5.2008 - 3 W 69/07 - Knerr in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 398 Rdn. 71;… zum konkludenten Schweigen als Antragsannahme auch Kramer in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2006, § 151 Rdn. 5).