Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.08.2015 - 3 W 74/15, 3 W 75/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- damm-legal.de
Zur Kostentragung des Antragstellers bei einstweiliger Verfügung ohne vorherige Abmahnung
- kanzlei.biz
Bei einstweiliger Verfügung ohne Abmahnung trägt Antragssteller Kosten des Rechtsstreits
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Kostentragung des Antragstellers bei einstweiliger Verfügung ohne vorherige Abmahnung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung führt bei sofortigem Anerkenntnis nach § 93 ZPO dazu dass der Antragsteller die Kosten tragen muss
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Notwendigkeit einer vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.07.2015 - 327 O 256/15
- OLG Hamburg, 08.07.2015 - 3 W 74/15
- OLG Hamburg, 25.08.2015 - 3 W 74/15, 3 W 75/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07
Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung
Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2015 - 3 W 74/15
Denn schon die auch nur einseitige Erledigungserklärung macht deutlich, dass die klagende - oder hier antragstellende - Partei nur noch über die Kosten und nicht mehr über den Hauptanspruch streiten will, weshalb sich nach der Rechtsprechung des BGH der Streitwert auch in Fällen der sogenannten einseitigen Erledigungserklärung allein nach den bis dahin angefallenen Kosten des Rechtsstreits bemisst (BGH WuM 2008, 35;… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Erledigung der Hauptsache - Einseitige Erledigungserklärung). - OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 3 W 75/15
Handelsregistersache: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldes gegenüber …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2015 - 3 W 74/15
Die Entscheidung über die Streitwertbeschwerde der Antragsgegnerin (3 W 75/15) erfolgt, nachdem das Landgericht der Streitwertbeschwerde durch Beschluss vom 17.08.2015 abgeholfen und den Streitwert für die Zeit ab dem 06.07.2015 auf die bis dahin angefallenen Kosten festgesetzt hat, klarstellend dahin, dass sich der Streitwert bereits infolge der Erledigungserklärung der Antragstellerin (05.06.2015) auf die bis dahin angefallenen Kosten reduziert hat.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.07.2015 - 3 W 74/15 |
Volltextveröffentlichung
- online-und-recht.de
Notwendigkeit einer vorhergehenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zur Notwendigkeit einer Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.07.2015 - 327 O 256/15
- OLG Hamburg, 08.07.2015 - 3 W 74/15
- OLG Hamburg, 25.08.2015 - 3 W 74/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.2007 - V ZB 72/07
Streitwert einer Klage auf Herausgabe und bei Erledigung
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 3 W 74/15
Denn schon die auch nur einseitige Erledigungserklärung macht deutlich, dass die klagende - oder hier antragstellende - Partei nur noch über die Kosten und nicht mehr über den Hauptanspruch streiten will, weshalb sich nach der Rechtsprechung des BGH der Streitwert auch in Fällen der sogenannten einseitigen Erledigungserklärung allein nach den bis dahin angefallenen Kosten des Rechtsstreits bemisst (BGH WuM 2008, 35;… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 "Erledigung der Hauptsache - Einseitige Erledigungserklärung). - OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 3 W 75/15
Handelsregistersache: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldes gegenüber …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2015 - 3 W 74/15
Die Entscheidung über die Streitwertbeschwerde der Antragsgegnerin (3 W 75/15) erfolgt, nachdem das Landgericht der Streitwertbeschwerde durch Beschluss vom 17.08.2015 abgeholfen und den Streitwert für die Zeit ab dem 06.07.2015 auf die bis dahin angefallenen Kosten festgesetzt hat, klarstellend dahin, dass sich der Streitwert bereits infolge der Erledigungserklärung der Antragstellerin (05.06.2015) auf die bis dahin angefallenen Kosten reduziert hat.