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   OLG Frankfurt, 24.08.1989 - 3 WF 43/89   

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https://dejure.org/1989,12299
OLG Frankfurt, 24.08.1989 - 3 WF 43/89 (https://dejure.org/1989,12299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.08.1989 - 3 WF 43/89 (https://dejure.org/1989,12299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. August 1989 - 3 WF 43/89 (https://dejure.org/1989,12299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1321
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 04.05.2004 - 11 WF 288/04

    Vollstreckung der Verurteilung auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    § 894 ZPO findet auch insofern Anwendung (OLG Frankfurt FamRZ 1989, 1321 f.; Putzo in: Thomas/Putzo, ZPO , 25. Auflage 2003, § 894 Rn. 5; s. auch BGH MDR 1998, 845,846 und BFH FamRZ 1989, 738 zur Zustimmungspflicht des Ehegatten zum begrenzten Realsplitting).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1997 - 3 WF 85/97

    Zuständigkeit für sowie Sinn und Zweck der Abgabe der eidesstattlichen

    Die sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO ist jedoch auch gegen den ein Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO androhenden Beschluss statthaft, obwohl diese Maßnahme im Gegensatz zu § 890 Abs. 2 ZPO vom Gesetz nicht vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 767 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1989, 1321; OLG München, MDR 1991, 796 ).
  • FG Niedersachsen, 29.09.2009 - 8 K 346/06

    Antrag auf getrennte Veranlagung trotz rechtskräftiger Verpflichtung des

    Gemäß § 894 ZPO gilt die Zustimmungserklärung des Klägers zur Zusammenveranlagung als abgegeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.1989 3 WF 43/89, FamRZ 1989, 1321).
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