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   OLG Hamm, 29.03.2022 - 3 Ws 25/22   

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https://dejure.org/2022,12134
OLG Hamm, 29.03.2022 - 3 Ws 25/22 (https://dejure.org/2022,12134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2022 - 3 Ws 25/22 (https://dejure.org/2022,12134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2022 - 3 Ws 25/22 (https://dejure.org/2022,12134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 67d Abs. 3 S. 1; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 4
    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Gefahr, Gefährlichkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 473 Abs. 1
    Gleicher Sinngehalt von Gefahr und Gefährlichkeit; Fortbestand der Gefährlichkeit bei Sicherungsverwahrung; Konkrete Anhaltspunkte für das Feststellen von Gefährlichkeit; Fortdauer der Unterbringung wegen weiter bestehender Gefährlichkeit

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erledigung der Sicherungsverwahrung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2022 - 3 Ws 25/22
    Erforderlich, aber auch hinreichend, ist vielmehr die Feststellung "konkreter und gegenwärtiger Anhaltspunkte dafür, dass die Gefährlichkeit fortbesteht" (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, juris; Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Auflage 2020, § 67d, Rn. 19; Kinzig, a. a. O.; Heger/Pohlreich, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Auflage 2018, § 67d, Rn. 7c).

    Dass in diesem Fall das Resozialisierungsziel des Strafvollzugs nicht mehr zum Tragen kommt, beruht nicht auf der Anordnung der Sicherungsverwahrung, sondern auf dem Verhalten des Verurteilten, das eine erfolgreiche Resozialisierung auf Dauer ausschließt (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - beide juris).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2022 - 3 Ws 25/22
    Dass in diesem Fall das Resozialisierungsziel des Strafvollzugs nicht mehr zum Tragen kommt, beruht nicht auf der Anordnung der Sicherungsverwahrung, sondern auf dem Verhalten des Verurteilten, das eine erfolgreiche Resozialisierung auf Dauer ausschließt (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - beide juris).
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