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   BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07   

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https://dejure.org/2007,48809
BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07 (https://dejure.org/2007,48809)
BPatG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07 (https://dejure.org/2007,48809)
BPatG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 3 ZA (pat) 1/07 (https://dejure.org/2007,48809)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
    Auszug aus BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07
    Diese Person des Vertrauens wird jedoch näher bestimmt als "einer ihrer Angestellten" (BPatGE 19, 133 f.) bzw. "einer ihrer Mitarbeiter" (MDR 1995, 424).
  • BPatG, 14.10.2003 - 3 Ni 53/95
    Auszug aus BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BPatGE 30, 263; E 33, 274 sowie unveröffentlicht 3 ZA (pat) 16/03 zu 3 Ni 53/95 (EU)), sind auch im Patentnichtigkeitsverfahren Aufwendungen für Privatgutachten nur in Ausnahmefällen als notwendige Kosten i. S. v. § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig, wenn die Partei ihrer Darlegungspflicht oder Beweisführungslast mangels eigener Sachkunde nur mit Hilfe eines Privatgutachters genügen kann und auch ihre Vertreter nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen (vgl. BPatGE 30, 263, 264 f m. w. N.).
  • BPatG, 14.10.2003 - 3 ZA (pat) 16/03
    Auszug aus BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BPatGE 30, 263; E 33, 274 sowie unveröffentlicht 3 ZA (pat) 16/03 zu 3 Ni 53/95 (EU)), sind auch im Patentnichtigkeitsverfahren Aufwendungen für Privatgutachten nur in Ausnahmefällen als notwendige Kosten i. S. v. § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig, wenn die Partei ihrer Darlegungspflicht oder Beweisführungslast mangels eigener Sachkunde nur mit Hilfe eines Privatgutachters genügen kann und auch ihre Vertreter nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen (vgl. BPatGE 30, 263, 264 f m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

    Wenn es ausländischen Konzernen auch freisteht, die für sie aus organisatorischen, logistischen oder rechtlichen Gründen wirtschaftlichste Aufteilung in weltweite Einzelgesellschaften - etwa eigenständige Vertriebsgesellschaften - zu wählen, so müssen diese Unternehmensgruppen bzw. deren Einzelgesellschaften grundsätzlich auch die mit einer solchen Organisationsstruktur verbundenen Nachteile tragen (BPatG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 W (pat) 21/08, juris; Beschluss vom 06.03.2008 5 W (pat) 443/03, juris; Beschluss vom 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07, juris; OLG Frankfurt, WRP 2006, 1274).
  • BPatG, 28.04.2020 - 3 ZA (pat) 13/18

    Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren - Erinnerung im

    Zwar entspricht es allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, dass Übersetzungskosten dann nicht zu erstatten sind, wenn am Verfahren ein inländisches Tochterunternehmen beteiligt ist, die das Verfahren betreffenden Entscheidungen aber konzernbedingt ausschließlich von der ausländischen Konzernmutter getroffen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. März 2007, Az. 3 ZA (pat) 1/07, Beschluss vom 18. Dezember 2008, Az. 5 W (pat) 21/08, beide Entscheidungen abrufbar bei www.juris.de).
  • BPatG, 13.03.2012 - 2 ZA (pat) 19/10
    Die Beklagte hat den organisatorischen Umstand, dass die Klägerin zu 2) keine eigenen Entscheidungen im vorliegenden Nichtigkeitsverfahren treffen konnte, nicht zu vertreten (vgl. hierzu Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 29. März 2007 in 3 ZA (pat) 1/07 zu 3 Ni 39/03 (EU), veröffentlicht in Juris).
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