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   BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84   

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https://dejure.org/1985,7231
BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84 (https://dejure.org/1985,7231)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1985 - 3 AZR 117/84 (https://dejure.org/1985,7231)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1985 - 3 AZR 117/84 (https://dejure.org/1985,7231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beachtung eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers - Wirksamkeit einer nichtunterzeichneten Wettbewerbsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84
    Das Heften mit Heftmaschine ist als feste Verbindung im letzteren Sinne anzusehen (vgl. BGHZ 40, 255, 263).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 213/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, genügt eine nichtunterzeichnete Wettbewerbsklausel dem Formerfordernis des § 74 Abs. 1 HGB dann, wenn sie fest mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag verbunden ist und in diesem auf die Wettbewerbsklausel verwiesen wird.
  • BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66

    Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84
    Eine Feststellungsklage, die zu diesem Zweck in bezug auf ein vergangenes Rechtsverhältnis erhoben wird, ist zulässig (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 256 Anm. 2 D; zur vergleichbaren Rechtslage im Falle der Klage des Arbeitgebers: BAG Urteil vom 2. Februar 1968 - 3 AZR 462/66 - AP Nr. 22 zu § 74 HGB).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Es ist jedenfalls ausreichend, was die Beklagte hier behauptet und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidungsfindung unterstellt hat, daß die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und Haupturkunde und Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, daß eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich gewesen wäre (BAGE 47, 125 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 6. August 1985 - 3 AZR 117/84 - n.v.; BGHZ 40, 255, m.w.N; Flume, aaO, § 15 II 1 b, S. 252; Kohte BB 1998, 946, 949).
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