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   BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15   

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https://dejure.org/2016,27505
BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15 (https://dejure.org/2016,27505)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2016 - 3 C 12.15 (https://dejure.org/2016,27505)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2016 - 3 C 12.15 (https://dejure.org/2016,27505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums; Notwendigkeit eines Versorgungsauftrags; Versorgungsauftrag des Krankenhauses als Maß und Grenze jeder Entgeltvereinbarung; Sicherstellung einer für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines Brustzentrums; Notwendigkeit eines Versorgungsauftrags; Versorgungsauftrag des Krankenhauses als Maß und Grenze jeder Entgeltvereinbarung; Sicherstellung einer für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur bei speziellem Versorgungsauftrag

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur bei speziellem Versorgungsauftrag

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Zentrumseigenschaft bei fehlender planerischer Ausweisung verneint

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Eine solche Regelung unterfällt dem Bereich der wirtschaftlichen Sicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

    Es genügt, dass sich diese Vorgabe - wie gezeigt - mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209 ).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    a) Bei der Zentrums- oder Schwerpunkteigenschaft handelt es sich um ein Merkmal, durch das sich die betreffenden Einrichtungen in ihrer Leistungsstruktur von anderen Plankrankenhäusern abheben (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 31) und das sie gemäß § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG berechtigt, für die besonderen Aufgaben, die sie als Zentrum oder Schwerpunkt erfüllen, ein zusätzliches Entgelt zu vereinbaren und zu berechnen.

    Gemeint sind patientenübergreifende Leistungen und spezielle Behandlungsleistungen, die nur bei Zentren und Schwerpunkten anfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8.13 - BVerwGE 149, 343 Rn. 36 f.).

  • BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10

    Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Die Kompetenzzuweisung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG umfasst allgemein die Entgelte für die stationäre und teilstationäre Krankenhausbehandlung (BVerfG, Beschluss vom 9. September 2010 - 1 BvR 2005/10 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100909.1bvr200510] - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01

    Zulässigkeit der Absetzung von Mehrerlösen vom Budget eines Krankenhauses

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Die nach Landesrecht zuständige Behörde legt darin die Ziele der Krankenhausplanung fest, beschreibt räumlich, fachlich und nach Versorgungsstufen gegliedert den bestehenden und den erwartbaren Bedarf an Krankenhausversorgung, stellt dem eine Aufstellung der zur Bedarfsdeckung geeigneten Krankenhäuser gegenüber und legt fest, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf gedeckt werden soll (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 17 und vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309 Rn. 13 und Rn. 20).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG ist bewusst so gefasst worden, dass dem Bund die Befugnis zur Regelung finanzieller Fragen eröffnet ist, nicht aber die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bereich der Krankenhausorganisation und der Krankenhausplanung (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 ).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 20/14 R

    Krankenversicherung - Bestimmung des Umfangs der Zulassung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Mit dem Versorgungsauftrag werden Art, Inhalt und Umfang der Leistungen festgelegt, mit denen das Krankenhaus zur Krankenhausbehandlung der Versicherten zugelassen ist (§ 109 Abs. 4 SGB V) und die es gegenüber den Patienten oder deren Kostenträgern abrechnen kann (BSG, Urteile vom 24. Januar 2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 17 und vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 20/14 R - BSGE 119, 141 Rn. 8 ff.).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Mit dem Versorgungsauftrag werden Art, Inhalt und Umfang der Leistungen festgelegt, mit denen das Krankenhaus zur Krankenhausbehandlung der Versicherten zugelassen ist (§ 109 Abs. 4 SGB V) und die es gegenüber den Patienten oder deren Kostenträgern abrechnen kann (BSG, Urteile vom 24. Januar 2008 - B 3 KR 17/07 R - juris Rn. 17 und vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 20/14 R - BSGE 119, 141 Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Die nach Landesrecht zuständige Behörde legt darin die Ziele der Krankenhausplanung fest, beschreibt räumlich, fachlich und nach Versorgungsstufen gegliedert den bestehenden und den erwartbaren Bedarf an Krankenhausversorgung, stellt dem eine Aufstellung der zur Bedarfsdeckung geeigneten Krankenhäuser gegenüber und legt fest, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf gedeckt werden soll (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 17 und vom 14. April 2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309 Rn. 13 und Rn. 20).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 12.15
    Danach ist der Krankenhausplan das zentrale Instrument, um die Entwicklung des Krankenhauswesens im Lande zu steuern und die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 ).
  • BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15

    Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 5 A 774/12

    Pflegesatzvereinbarung, Versorgungsauftrag, Krankenhausplan,

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 11.15

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für die besonderen Aufgaben eines Zentrums nur

    b) Nach dem hier maßgeblichen Feststellungsbescheid vom 13. Februar 2006 (Bl. 114 der Gerichtsakte im Parallelverfahren BVerwG 3 C 12.15) ist das Krankenhaus der Klägerin unter anderem mit den Fachabteilungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe und Klinische Geriatrie in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen worden.
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