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   BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08   

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BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08 (https://dejure.org/2009,4953)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 C 17.08 (https://dejure.org/2009,4953)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 C 17.08 (https://dejure.org/2009,4953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EG) Nr. 795/2004 Art. 21; BetrPrämDurchfV § 15
    Landwirtschaft; Betriebsprämie; betriebsindividueller Betrag; besondere Lage; Investition; Investitionsvorhaben; Investitionsplan; Erweiterung der Produktionskapazitäten; Aufstockung des Viehbestandes; Stichtag; Mutterkuhprämie; Halteprämie; Schlachtprämie; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 15 Abs. 4 S. 4 Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV) bezüglich eines im Investitionsplan vorgesehenen, zusätzlichen Viehbestands aus eigener Nachzucht; Erforderlichkeit eines Viehbestands von mindestens 50 Prozent im Betrieb; ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 795/2004 Art. 21; ; BetrPrämDurchfV § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des § 15 Abs. 4 S. 4 Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV) bezüglich eines im Investitionsplan vorgesehenen, zusätzlichen Viehbestands aus eigener Nachzucht; Erforderlichkeit eines Viehbestands von mindestens 50 Prozent im Betrieb; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1529
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08

    Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Ebenso ist sachgerecht, zusätzlich den Nachweis zu verlangen, dass die Erhöhung der Produktionskapazitäten auch zu erhöhten Stützungszahlungen in bestimmten Produktionssektoren hätte führen können (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7).

    Es muss sich freilich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.09.2007 - 3 B 33.07

    Inhaltliche Anforderungen an eine Anhörungsmitteilung in einem

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Das versteht sich für die Mutterkuhprämie von selbst (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb BetrPrämDurchfG; vgl. Art. 6 ff. der Verordnung Nr. 1254/1999), gilt aber auch für die Sonderprämie für männliche Rinder, auch wenn diese tatsächlich in aller Regel im Zeitpunkt der Schlachtung (oder der Ausfuhr) beantragt und gewährt wird (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa BetrPrämDurchfG; vgl. Art. 4 der Verordnung Nr. 1254/1999; Beschluss vom 5. September 2007 - BVerwG 3 B 33.07 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 75 Rn. 9).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Allerdings steht dem Normgeber insofern ein weiter Einschätzungsspielraum zu; das Gericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob er seinen Spielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt und eine sachlich begründete Entscheidung getroffen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 und vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 108).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Allerdings steht dem Normgeber insofern ein weiter Einschätzungsspielraum zu; das Gericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob er seinen Spielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt und eine sachlich begründete Entscheidung getroffen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 und vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 108).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Der Betrieb erhält seither Zahlungsansprüche je Hektar Betriebsfläche, die zunächst auf der Grundlage der dem Betrieb bislang zustehenden Direktzahlungen ermittelt wurden, während der Jahre 2009 bis 2013 aber innerhalb einer Region einander angeglichen werden sollen (vgl. § 6 BetrPrämDurchfG; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 - DVBl 2009, 178).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Allerdings steht dem Normgeber insofern ein weiter Einschätzungsspielraum zu; das Gericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob er seinen Spielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt und eine sachlich begründete Entscheidung getroffen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 und vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 108).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 17.08
    Richtig ist der rechtliche Ausgangspunkt, wonach durch eine Stichtagsregelung entstehende Härten nur hingenommen werden müssen, wenn die Einführung eines Stichtages notwendig und die Wahl des Zeitpunkts, orientiert am gegebenen Sachverhalt, sachlich vertretbar ist (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78 ).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 15.16

    Zahlungsansprüche; betriebsindividueller Betrag; Investitionen

    Zum einen sei der Antrag unvollständig, denn er enthalte weder einen Investitionsplan im Rahmen einer investiven Förderung noch einen sonstigen Investitionsplan, aus dem Art und Umfang der Investitionen hervorgehen (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 3 C 17.08).

    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2009 (Az. 3 C 17.08) werde Bezug genommen.

    d) Der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits sind die Vorschriften zugrunde zu legen, die sich für das Antragsjahr 2005 Geltung beilegten (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 3 C 17/08 - RdL 2010, 193; NdSOVG, U.v. 17.1.2012 - 10 LC 281/08 - RdL 2012, 135).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Vorschrift dahingehend auszulegen, dass der vorgesehene zusätzliche Viehbestand aus eigener Nachzucht am 31. Dezember 2004 in Höhe von mindestens 50 vom Hundert im Betrieb vorhanden sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2009 - 3 C 17/08 - RdL 2010, 193).

    Sowohl der Wortlaut der Vorschrift als auch deren Regelungszweck spricht für eine Stichtagsregelung; es genügt daher nicht, wenn die geforderte Anzahl zusätzlicher Tiere vor dem 1. Januar 2005 wenigstens einmal im Betrieb vorhanden gewesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.09.2010 - 19 BV 10.274

    Investitionen in Produktionskapazitäten; Betriebsverbesserungsplan; Planänderung;

    Entsprechendes gilt, wenn zwar ein Plan oder Programm besteht, der Betriebsinhaber jedoch geltend macht, diesen geändert zu haben; auch hierfür muss er objektive Nachweise beibringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Allerdings muss es sich dabei um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen tatsächlich eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Dass die Behörde dem Investitionsvorhaben zustimmt, ist im Übrigen für die Anwendung des Art. 21 VO (EG) Nr. 795/2004 nicht Voraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Da sich der Umfang des Investitionsvorhabens nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch aus dem Plan selbst bzw. anderen objektiven Nachweisen hinreichend genau entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]), muss sich der Kläger an der aus dem Plan (vgl. S. 7 a) hervorgehenden Endkapazität von 180 Bullenmastplätzen festhalten lassen.

    Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]) bereits höchstrichterlich geklärt.

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

    Der Entscheidung des Rechtsstreits sind die Vorschriften zugrunde zu legen, die für das Antragsjahr 2005 gelten (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 11 = RdL 2010, 193).

    Vielmehr muss die Errichtung des Stalls der Verwirklichung eines vorher festgelegten Betriebsziels dienen, das mit der Investition verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris = NVwZ-RR 2009, 19 (Leitsatz)).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 19 ZB 09.1713

    Landwirtschaftsrecht; Zuerkennung betriebsindividueller Beträge; vom

    Entsprechendes gilt, wenn zwar ein Plan oder Programm besteht, der Betriebsinhaber jedoch geltend macht, diesen geändert zu haben; auch hierfür muss er objektive Nachweise beibringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Allerdings muss es sich dabei um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen tatsächlich eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 - 3 B 52/08 -, RdL 2009, 23 [24]; Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

    Dass die Behörde dem Investitionsvorhaben zustimmt, ist im Übrigen für die Anwendung des Art. 21 VO (EG) Nr. 795/2004 nicht Voraussetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.2009 - 3 C 17/08 -, RdL 2010, 193 [196]).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und § 15 Abs. 1 Satz 1 BetrPrämDurchfV ist geklärt, dass es sich um objektive Nachweise dafür handeln muss, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag und zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris Rdnr. 32).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

    Aus dieser Bestimmung ist zu schließen, dass der Erwerb von Prämienansprüchen lediglich eine weitere Voraussetzung für die Zuteilung eines betriebsindividuellen Betrag aus der nationalen Reserve wegen Investitionen in Produktionskapazitäten, nicht aber selbst Investition im beschriebenen Sinne ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O. Rdnr. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2013 - 10 S 26.13

    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zur dauerhaften Nutzung

    Auf die Frage, ob der Antragsgegner seinen Ermessensspielraum im Hinblick auf die vorgenommene Differenzierung hinsichtlich der Duldung betroffener Bewohner der Wochenendhaussiedlung in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt und eine sachlich begründete Entscheidung getroffen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17/08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 11, juris Rn. 23), was die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde in Zweifel zu ziehen sucht, kommt es mithin bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der allein streitgegenständlichen Nutzungsuntersagung nicht an.

    Unbeachtlich ist insoweit, dass der Antragsgegner sich auch, wie die Antragstellerin meint, auf einen anderen Zeitpunkt hätte festlegen können, denn den ihm insoweit zustehenden Ermessensspielraum hat er sachgerecht genutzt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es muss sich um objektive Nachweise dafür handeln, dass den Investitionsmaßnahmen eine vorherige Planung zugrunde lag; zudem müssen sich den Nachweisen Umfang, Zweck und Zeitraum des Investitionsvorhabens hinreichend genau entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1384/10

    Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Kinderzahnarzt" bzw.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 191/05 , MedR 2006, 107, vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 , NJW 2003, 3470, vom 18. Februar 2002 - 1 BvR 1644/01 -, NJW 2002, 3091, und vom 4. Juli 2000 - 1 BvR 547/99 , MedR 2000, 523; BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 3 C 4.09 , DVBl 2009, 1529.
  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 66.08

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    BVerwG 3 B 66.08 (3 C 17.08).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 17.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 19 BV 10.273

    Berechnung des betriebsindividuellen Betrags auf der Grundlage einer erhöhten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 16 A 937/10

    Anspruch des Betreibers eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Rindermast und

  • VGH Bayern, 02.03.2011 - 19 B 10.2815

    Einheitliche Betriebsprämie; Berechnung des betriebsindividuellen Betrages;

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 10 LA 135/09

    Außergewöhnliche Umstände in Form von Absatzschwierigkeiten aufgrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 16 A 144/10

    Tieraufstockung bei vorhandenen Kapazitäten als Investition in

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 19 ZB 09.1094

    Erhöhung der Produktionskapazität; Erfordernis einer tatsächlichen und

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 2 K 06.01460

    1. Betriebsverbesserungsplan; Voraussetzungen für die Anerkennung von Änderungen

  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 2 K 06.01196
  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 2 K 07.01897

    1. Ein im Rahmen der AFP-Förderung erstellter Betriebsverbesserungsplan ist

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