Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängelbeseitigung ist Vermietersache!
Kurzfassungen/Presse
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzung der Mängelbeseitigung durch Mieter
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzung der Mängelbeseitigung durch Mieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigung ist Vermietersache! (IMR 2017, 1017)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der …
Auszug aus AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15
Deshalb kann der Mieter grundsätzlich keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen, wenn er den Mangel selbst beseitigt (grundlegend: BGH NJW 2008, 1216 = WuM 2008, 147 = NZM 2008, 279).Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 539 Abs. 1 BGB indes nicht anwendbar, wenn der Mieter eine eigenmächtige Reparatur vornimmt, oder einen Mangel beseitigt, ohne dass die Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB vorliegen (BGH NJW 2008, 1216 = WuM 2008, 147 = NZM 2008, 279).
- BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09
Zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters und zum Erreichen der "Opfergrenze" …
Auszug aus AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15
In den Fällen (2) und (3) besteht das Selbstbeseitigungsrecht nur für solche Reparaturmaßnahmen, die "nach vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nötig und zweckmäßig sind" (BGH NJW 2010, 2050 = WuM 2010, 348).